Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1871-10-25 · Heft 43 (25.10.1871) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 43 (25.10.1871)
Date
1871-10-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447499-2447541--09813-2465526
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

796 Österreichisch - ttngatif che Monarchie. Wien. Die Passanten des Franz-Josef-Quais wurden gestern in den Nachmittagsstunden durch eine erschütternde Scene in Aufregung versetzt. Ein zerlumptes, kaum 25 Jahre altes polnisches Weib, mit einem Kinde an der Hand, erkannte in einem anständig gekleideten Herrn ihren Mann, der sie vor 5 Jahren schmählich verlassen. Bettelnd folgte sie seiner Spur durch Städte und Länder schon seit 5 Jahren, aber ohne Erfolg. Auch nach Wien führte sie ihr Weg. Hier suchte sie bei der Polizei um die Erlaubnis an ihn, wo immer sie ihn treffen sollte, arretiren zu dürfen. Schon längere Zeit irrte sie so in Wien ohne Aussicht herum, bis sie ihm endlich vorgestern begegnete, aber sie wurde von ihm verkannt. Auf, ihre Bitten, Vorstellungen, Drohungen hatte er die einzige Antwort — er kenne sie nicht, so zwar, daß sie sich gezwungen sah, ihn arretiren zu lassen. Frankreich. Paris, 10. Oct. Das „Journal officiell" veröffentlicht heute noch einen Bericht des verstorbenen Ministers Lambrecht an den Präsidenten der Republik, und im Anschlüsse ein vom 7. October datirtes Dekret des Herrn Thiers, welches noch von Herrn Lambrecht gegengezeichnet ist. Ter Bericht lautet: Herr Präsident! Die Nationalversammlung ist auseinandergegangen, ohne über den ihr vorgclegten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Dekrets vom 24. October 1870, welches den eingeborenen Israeliten von Algerien die Rechte französischer Bürger verliehen hatte, zu erkennen. Dieses Dekret bleibt also provisorisch in Rechtskraft und muß auch für die Wahlen seine Geltung behalten, welche nächstens für die General- und Municipal-Räthe der Colonie stattfinden sollen. Es ist aber von Wichtigkeit, den Schwierigkeiten vorzubeugen, die sich bisher aus diesem Anlaß ergeben hatten, und demnach von Jenen, welche auf die Ausübung der Wählerrechte Anspruch machen, zuvor der Nachweis des Jndigenats nach den Grundsätzen des französischen bürgerlichen Rechts zu verlangen. Wenn das Jndigenat sich nach unserer Gesetzgebung mit dem Blute vererbt, so wird es in seinem Ursprung doch nur durch Geburt auf französischem Bvden erworben; es scheint also, daß die Israeliten, welche auf einen Platz in den Wählerlisten Anspruch machen, beweisen müssen, daß sie entweder vor der Eroberung in Algerien geboren, oder daß sie seit der Eroberung von Eltern geboren sind, welche in dem Augenblick, da die militärische Occupation den Boden Afrika s zu französischem Landesgebiete gemacht hat, in Algerien ansässig waren. Es scheint hinreichend, für ' diesen Nachweis eine Frist von zwanzig Tagen vom Tage der Promulgation des betreffenden Decrets ab zu stellen. Man würde ferner von den Eingeborenen, welche noch keine Familiennamen und auch keine bestimmten Vornamen haben, verlangen, daß sie solche nach ihrer Wahl annähmen, damit die Eintragung in die Listen mit der nöthigen Genauigkeit erfolgen könne. Jeder Israelit, der diese Förmlichkeiten verabsäumte, würde nach Ablauf der 20tägigen Frist von den Wählerlisten gestrichen werden und könnte nur in Folge einer späteren Revision wieder einen Platz finden. Wenn diese Anträge, Herr Präsident, Ihre Billigung finden, so bitte ich Sie, beifolgendes Decret mit Ihrer Unterschrift zu versehen u. s. w. DerMinister des Innern: F. L a m b r e ch r. Paris. Wir haben schon früher nach dem Uuiv. Jsr. mitgeheiit, daß die isr. Wohlthätigkeitsgesellschaft die deutschen Israeliten, die bisher Mitglieder derselben waren, ausschließen will. In einer zu diesem Zwecke veranstalteten Berathung wurde auch in der That ein diesbezüglicher Beschluß gefaßt, und können die deutschen Israeliten, nur wenn sie die nachstehende Declaration unterschreiben, Mitglieder bleiben. Die Declaration lautet: „Ich erkläre hiermit, daß ich die lebhaftesten Sympathien für Frankreich habe, die heftigen Acte, deren es zum Opfer gefallen, besonders die Annerion von Elsaß und Lothringen bedauere und mich verbindlich mache, die Schritte zu thun, um meine Naturalisation im Perlaufe eines Monats zu erlangen." Trotzdem Herr Oberrabbiner Isidor und HerrKopenhag in rührenden Worten die Versammlung im Namen der heiligsten Principien unserer Religion gebeten, die erworbenen Rechte achten und sich nicht von dem Wege der Gerechtigkeit entfernen zu wollen, wurde dieser Beschluß gefaßt. Hoffen wir, daß die Zeit, die alle Wunden heilt, unsere Glaubensbrüder in Frankreich auch zur besserer Einsicht bringt. Paris Fünf Israeliten wurden in den Generalrath gewählt. (Univ. Jsr.) Belgien. Brüssel, 13. October. Wir erfahren aus guter Quelle, daß vor einiger Zeit, als man Unruhen in Rom fürchtete, die beiden Convertiten M o r t a r a und Cohen nach Brüssel gebracht worden sind rmd mehrere Wochen hier zubrachten. (Fr. I.) Rußland. Interessant ist die Mittheilung einer russischen Zeitung über die Fortschritte, welche die Russifizirnng

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.