Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1871)
- Date
- 1871-10-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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- journal issue
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XU Jahrgang. Beilage z« Rr. 41 des Israelit. 3eitmtg*itad>tidK>tett tmfc «Korrespondenzen. Deutschland. Aus Württemberg, 26. Sept. Schon im Juli dieses Jahres als das rvürttembergische Königs- Paar zur Feier seiner silbernen Hochzeit auf einen Sonntag resp. Samstag in allen Kirchen und Synagogen des Landes die Abhaltung eines Dankgottesdienstes anordnete, wurde seitens der Centralleitung des württembergischen Wohlthätigkeitsvereins der Gedanke angeregt, zum bleibenden Gedachtniß deS Ehejubiläums eine allgemeine Landesstiftung für wohlthätige Zwecke ins Leben zu rufen, in der Ueberzeugung, damit dem hohen Wohlthätigkeitssinne der Majestäten entgegenzukommen. Es wurde hiebei die Errichtung eines zweiten Hauses der Barmherzigkeit, wie wir ein solches bereits zu Wilberg (im Schwarzwald) der Fürsorge unserer mit den Bedürfnissen der Armen innigst vertrauten Königin verdanken, in Aussicht genommen, da nach den seitherigen Erfahrungen eine weitere solche Anstalt zur Versorgung alter, erwerbungsunfähiger und kränklicher Personen als entschiedenes Bedürfniß im Interesse des ganzen Landes erschien. Dieser Vorschlag fand allseitigen Anklang, so daß auch seitens der israelitischen Oberkirchenbehörde der Gedanke, der bei den Israeliten des Landes schon vorher auf fruchtbaren Boden gefallen war, dadurch noch mehr gefördert wurde, daß sie in den Synagogen des Landes von der Kanzel den Zweck der Stiftung näher beleuchten ließ nnd durch Collecte und Spenden beim Aufrufen zur Thora beizusteuern empfahl. Am 23. Sept, d. I. nun, als am 25. Jahrestage des festlichen Einzuges Ihrer Königlichen Majestäten, wurde seitens einer Deputation des Wohlthätigkeitsvereins eine Adresse überreicht, in welcher das erfreuliche Ergebniß verzeichnet werden konnte, daß neben den Beiträgen der Stadt Stuttgart und sämmtlicher Amtskorporationen im Belaufe von 42,200 fl. aus allen Kreisen des Volks bereits 26,545 fl. 31 kr. sich berechnet. Das Königspaar sprach hierauf feinen Dank aus, mit der Versicherung, daß eine solche Stiftung ganz in seinem Sinne liege, auch feien sie durch die Gesinnungen, welche den zahlreichen Gaben aus allen Theilen des Landes zu Grunde liegen, aufs innigste gerührt und erfreut. Die Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins hat nun das Verzeichniß der Beiträge des Landes veröffentlicht und wir freuen uns mittheilen zu können, daß sich auch bei dieser Gelegenheit wieder der Wohlthätigkeitsfinn unserer Glaubensgenossen glänzend bestätigt hat, wobei zu bemerken ist, das mehrere darunter größere Gemeinde des Landes, ihr Ergebniß noch nicht eingesandt haben. Wir finden: Synagogenspenden und Collecte der israelitfchen Kirchengemeinde Stuttgart 590 fl. 48 kr.; die Familie Kaulla in Stuttgart 185 st.; Eßlingen 17 fl. 30 kr.; Niederstetten 40 fl. 30 kr.; Göppingen-Jebenhausen 46 ft. 17 kr.; Baisingen-Mühringen-Nordstetten 66 fl. 22 kr. ' Berlichingen-Nagelsberg 18 fl. 6 kr.; Laupheim 58 fl.; Mergentheim-Weigersheim 25 fl. 10 kr.; Lndwigsburg 6 fl. 36 kr.; Kochendorf 9 fl. 13 kr.; Pflaumloch 14 fl.; Thalheim 6 fl.; Ernsbach 12 fl. 6 kr.; Buchau 29 fl. 15 kr.; Ulm 25 fl. 46 kr.; Hochberg 22 fl.; Eschenau 12 fl. 54 kr. — Hervorzuheben ist, daß beim Gratulationsacte der König in feiner Erwiederung aus die an ihn vom Präsidenten der evangelischen Oberkirchenbehörde an ihn gerichtete Ansprache den Wunsch ausdrückte, daß der kirchliche Friede bei uns auch künftig erhalten bleibe. Unter den Ordensverleihungen, die anläßlich des . oben erwähnten Festes vom König ausgegangen find, bemerken wir: den Orden der württ. Krone zweiter Klaffe erhielt der Rittergutsbesitzer Friedrich Kaulla in Oberdischingen (bei Ulm); den Friedrichsorden erster Klaffe Hofrath Albert Kaulla in Stuttgart; ebenso der practische Arzt Dr. Steiner in Stuttgart; den Olga-Orden der K. Konsul Hofrath Pfeifer in Wien. Aus Württemberg, 6 October. Das bisher für Württemberg in Wirksamkeit gestandene Kriegsdienstgesetz vom 12. März 1868 bestimmt iu Art. 3, „Befreiung von der Dienstpflicht wegen Berufs betr.": „Angehörige des geistlichen Berufs, welche die Aufnahmsprüfung in das Priefterfeminar, oder die elfte evangelische Kirchendienstprüfung erstanden haben, sowie geprüfte und für befähigt erklärteRabbinatskandidaten find von der Kriegsdienstpflicht befreit." Ein neuestes Ausschreiben des württembergischen Oberrekrutirungsraths gibt nun hinsichtlich der Reklamationsansprüche auf Zurückstellung von Militärpflichtigen wegen häuslicher, beruflicher x. Verhältnisse ausführliche Belehrung im Staatsanzeiger, die insofern geboten war, als die Bestimmungen der Militär-Ersatzinftruction für das deutsche Reich bei der heurigen Aushebung in Württemberg erstmals Anwendung finden. Hier heißt es nun (unter Bezugnahme auf den Anhang zur Militärersatzinstruction DXXII ff.) sub Z. 12: „Studirende der eva ngelischen und katholischen Theologie können um Zurückstellung bis zum dritten, äußersten Falls bis zum fünften Konkurrenzjahre nachsuchen."