Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1871)
- Date
- 1871-08-30
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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672 MSN. G. anführen, haben sich ja die Commentatoren, nach seiner Meinung, durch Einschiebsel verleiten lassen, unter auch Hagiographen zu verstehen. Aus der ganzen Abhandlung im Talmud geht hervor, daß es sich nicht um eine aridere Schriftart, sondern um Uebersetzung in eine andere Sprache handelt, wie deutlich aus der Stelle «rni.iv -u’ N2\x min xobzo erhellt, das beweist aber doch deutlich, daß in der Mischnah nicht von Büchern „zum Behnfc öffentlicher Vorlesung" die Rede fein kann, denn es war niemals gestattet, eine Uebersetzung zur Thora-Vorlesung zu benutzen, wie sich auch keine Spur findet, daß man je eine solche benutzt habe. (Bergt. Frankel, Vorstudien zur Septuaginta S. 58.) Es ist hier vielmehr nur von Uebersetzungen die Rede, die man zum Privatgebrauch benutzte, und es handelt sich nur um die Frage, ob man die heiligen Schriften übersetzen dürfe oder nicht? Betrachten wir jetzt einmal die Mischnah von diesem Gesichtspunkte aus. Die erste Meinung erlaubt sämmtliche heil. Schriften, außer den zu rituellen Zwecken zu verwendenden Phylakterien und Mesusoth, zu übersetzen, R- Simon b. Gamaliel gestattet nur die griechische Uebersetzung. Die Meinungen über Uebersetzungen waren getheilt; viele mißbilligen dieselben aus dem sehr gerechtfertigten Grunde, daß Fälschung und Corrumpirung des Textes durch Uebersetzungen Vorschub geleistet würde (vergl. Tractat Sepher Thora ed. Krrchherm 2*nvi> rwp mm mix 'mi und dazu not. 9); zu den Opponenten gehörte R. Gamaliel 1., der einst eine Uebersetzung Hiobs, also eines Buchs der Hagiographen, vernichten ließ (Sabb. f. 112 a.). R. Simon ben Gamaliel spricht nun ganz im Sinne seines Urgroßvaters, wenn er Uebersetzungen verbietet, außer der Uebersetzung der Thora in griech. Sprache, die gleichsam durch den Vorgang unter Ptolemaus, wie durch die Auslegung des Verses v'p2« ne* ns'2 bereits Bürgerrecht bei den Juden erworben hatte. „Sämmtliche Halacha,s über die Modalität des Schreibens und des Bindens der „Bücher" und ihres Verhältnisses zum Pentateuch gelten lediglich für die Propheten; die Hagiographen regardirt das Gesetz gar nicht." (Das.) So Gr:, wofür auch Beweise beigebracht worden; untersuchen wir dieselben! Zuerst verweist Gr. auf eine „alte Halacha", welche lehrt, daß man nach Einigen Pentateuch und Propheten nicht, nach Anderen aber wohl zu einer Rolle verbinden dürfe: min d'iein D’Dsm '"Y'mnso d'«'2ji mm di»x nviy pyy O’K’üji ncsj/ 'JM. Es ist nicht unwichtig, sich hier ganz genau zu merken, auf welche Stellen hier Gr. verweist: „Tr. Sepher Tora ed. Kirchheim III., Tr. Sopherim III. Ans., jerus. Tr. Megilla . 73. unten." Es wird zugegeben, daß in einer „jüngeren Boraitha" auch die Hagiographen mit hineingezogen werden, da sich B. Batra 13 d. nach dem Worte owaji auch das Wort 0'3in3i findet, dieses Wort jedoch sei „ein späterer Zusatz". Was nicht in den Hypothesenkram Gr.'s paßt, ist Zusatz oder „jüngere Boraitha", was er für sich verwenden kann , ist „alte Halacha" — eine bequeme Forschungsweise. Auch an einer anderen Stelle handele es sich „zur Wahrung des sacrosancten Charakters des Pentateuch" nicht um die Hagiographen, denn Thosifta Meg. HI. lesen wir: mm ’2j 2y O’noj pjnu i*«i . . . . mm nnsü02 o\v2j p2->i2 px, es seien also da nur die Propheten, nicht aber die Hagiographen bezüglich der Halacha berücksichtigt. Gr. kann sich zwar nicht verhehlen, daß in beiden Talmuden „die Lesart auch dabei verändert und 0’2m2 mit hineingezogen" seien; das sei aber, so meint Gr., ein Einschiebsel, das die Commentatoren des Talmud verleitet habe, unter O’iejd auch Hagiographen zu verstehen; „dem ist aber nicht so; das Wort bedeutet lediglich Prophetenbücher". (Das.) Also wiederum Einschiebsel, Zusatz, und womit wird Solches begründet? Etwa durch alte Manuscripte, die andere Lesarten haben? Nein, Lesart gegen Lesart, und zwar solche, bei denen eher das Fortlaffen des Wortes o'2ui2 erklärlich ist. weil cs sich von selbst versteht, daß man mm nnatao nicht für 0’2in2 benutzen dürfe, wenn es schon für zu thun verboten ist, als daß ein Zusatz eine Bedeutung hätte; die Begründung, daß dieses Wort Einschiebsel ]ä, liegt in nichts Anderem, als daß sonst ja Gr.'s Theorie einen Haken hätte. Wenden wir uns nun aber zu den Citaten selbst, so sehen wir, daß Gr. wieder einmal ein wenig escamotirt hat. Zu der Boraitha "21 din nviy citirt Gr. Tr. Sepher Tora, Tr. Sopherim und jer. Meg., man sollte doch nunvermuthen, daß diese drei Stellen gleichlautend seien, und daß nur die BoMtha rm Bablr B. Batra davon abweiche, indem diese auch noch v'2in2 hat, und daß nur in Betreff des P2112 Jcruschalmi und Babli in der Lesart übereinstimmten entgegen der in der Tosifta Meg. III. Dem ist aber nicht so, im Jcruschalmi werden in allen Beziehungen, sowohl des Schreibens als auch des Zusammenbindens, des Auseinanderlegens und des nrtsao die D'2in2 mit in Betracht gezogen, und stellen wir, um Jeden zu überzeugen, die Stelle aus dem Jeruschalmi hierher: mm nrnsaa ^rr onsD s'.ipH nmsöD mp' *6 Q'ibd .d'21021 1.12 npiV i'voim ].ia npii> u\x D’2m2i a'N’2j 'v« .ninsoo D'Vöini mm.P2112 .o'vöini mm nmsno D ' 210 21 D'N'2J e6 22S D'31 021 D'N'2: 0102223 2y D'VDini min .... i’jnu . 2'Vvmi nun 01N2V23 ’3J by 0»3inDl D’N'2J «2 22X D’3in21 0’K'3J '3i n"i nn«2 d\x’2Ji mm?'2012.O'Vvmi mm ^2« nn«2 D’N’2Ji mm p2no pt* 2'i2irr O'2201 i\xo .nn»X2 D'2 1021 D'«'2J ]'2ni2 (Fortsetzung folgt.)