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Der Israelit · 1871-08-30 · Heft 35 (30.8.1871) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 35 (30.8.1871)
Date
1871-08-30
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XII Jahrgang. Wissenschastliche Beilage;n Ar. 35 des Israelit. Kräh' Kypothese üöer die Entstehung -es Kanon. Von Dr. A. Sulzbach. (Fortsetzung.) Daß auch die Hagiographen im Privatgebrauch selten waren, will Grätz aus einer Tosifta (B. Bathra VIII.) schließen, worin es heißt: rn-pppp l'XL-, s's,->o,rrr . . . rnn mo; Herr Gr., der sonst stark im Vergleichen ist, um aus Parallelstellen ernendiren zu können, übersieht hier gänzlich eine Borartha, ans der deutlich hervorgeht, daß diese Tosrsta einer Emendation bedarf; schon das mim \n 3iypn "cn hätte ihm als unverständlich auffallen müssen, denn diese Worte geben keinen Sinn. Es soll hier nämlich ausgedrückt werden, daß der Vormünder für sein Mündel solche Sachen anschaffen dürfe, welche ihm zur Erfüllung' einer Pflicht der Thora nothwendig sind und deren Ausgaben begrenzt seien, nicht ins Unendliche gehen, wie Almosenvertheilung, dies aber sagt uns eine Boraitha (Gittin f. 52 a.) ausdrücklich: 131 P31 nm?ci n"D o.-.b pnpiin nasp i 3 lc"L7. Das ist die richtige Fassung, von d\y’3j ist keine Rede, deren Studium doch auch kein Thora- Gebot ist, und ist demnach das O’N’sji in der Tosifta zu strkichen.^) Doch dies sei^mur - r^benher bemerkt. „Wenn cs also," fährt Gr. fort,'"7,m der Mifchnah (Meg. I. u. Parallel. Tr. Sabbat, f. 115 b.) heißt: pE/P P33 p3D3J O’IED'K' fcPN HP’JDP D’1?D pD' J\Y '13> p'MV-r rotro NnrE' -.y .-sp'321, daß „die Bücher" zum Behnfe öffentlicher Vorlesung in der Schriftart jeder Sprach e geschrieben sein dürfen, die Esther - Nolle dagegen nur in der assyrischen O.uadratschrift (und nur so' kann der Sinn dieser Halacha sein), so versteht cs sich von selbst, daß darunter lediglich Propheteuschriften verstanden sein können." (Das.) Herr Gr. befolgt eine merkwürdige Logik, was erst bewiesen werden soll, stellt er bereits als erwicwne Prämisse auf und zieht daraus seinen Schluß. Er übersetzt einfach „die Bücher zum Behuse öffentlicher Vorlesung"; — ja, die Wahrheit dieser Erklärung hatte er erst beweisen sollen. um daraus zu folgern, daß unter d*oed nur die „Propheten" verstanden sein können, da das Buch Eßl,er durch den Gegenfatz. in welchen es zu den ' emo gestellt wird, ausgenommen ist. (Bon dem Gebrauche in Nebardea üben wir hier ab.) Außerdein überfetzt hier Gr. das pE'P P33- „in der Schriftart", was allerdings feiner Hypotbefe zu Gute *) Bgl. and) Mnim. Hrl. Nachalooth X7, 9., wo auch nur von n"z die Rede ist. kommt, aber deshalb noch nicht wahr ist. Hier ist Gr. einmal talmudischer als der Talmud; was man doch nicht Alles nm der lieben Originalität willen thut! Doch was bedarf es der langen Vorbemerkungen: das ganzcCitat ist zum großen Theile gefälscht, die Mifchnah, wie sie Gr. anführt, eristirt gar nicht; nur die jüngere Boreitha in Sabb. f. 115 b. lerntet also, die ältere Mischnah in Meg. I. hingegen; P3 px mptet s'd'Lrii) d’-^d .... Das klingt doch aber ganz anders! — Untersuchen wir jetzt die beiden Stellen , und wir werden zu dem Ergebniß gelangen, daß das Wort d’-ied in beiden Citaten in des Wortes weitester Bedeutung der heil. Schriften aufgefaßt werden muß. In Sabbat statuirt die Mifchnah, daß alle heiligen Schriften (ttnp ’3P3 3 3) , sie nrögen geschrieben in welcher Sprache es auch fei, sie mögen für die Lection des Sabbat gestattet fein oder nicht (die Hagiographen erlaubte man für den größten Theil des Sabbat aus verschiedenen Gründen nichts zur unterhaltenden Lectüre), gerettet werden müßten bei einem ansbrechenden Brande. In der Gemara wird nun berichtet, daß an Rabba bar R. Huna die Frage gerichtet worden sei, ob man solche heilige Schriften, die in der heiligen Sprache abgefaßt, aber nicht mit der nach Vorschrift angefertigtcn Tinte geschrieben seien, auch am Sabbat aus dem Brande retten dürfe? worauf nach einer Controverse eine von Rab Aschi mitgetheilte Boreitha '131 pp')2p onso s'3 pn als Entscheidung angeführt wird, daß solche als heilig. angesehen und folglich, gerettet werden müßten. Es ist also klar, .daß die Gemara den Ausdruck emo als alle bell. Schriften bezeichnend ansieht. Freilich haben R. Aschi und R. Hammuna, die diese Boreitha citircu, noch nicht durch superfeine Kritik -bewiesen, daß sie so trefflich das nnE03 »nu*a verstehen, daß ihnen mit der Zeit die cneos nru abhanden gekommen ist, wie die modernen Bibelkritiker und deren Nachtreter Herr Gr., die über „rabbunfche Haarspaltereien" Zeter schreien und dafür vom Deuten in lächerliche Deuteleien verfallen. — Und nun zur Mischuah: p-^EnP DnED.p3.pt«. Soll also vier von den } Büchern die Rede sein, die zum öffentlichen Gebrauche! bestimmt sind, wie Gr. meint. io muh doch auch dach Buch Esther darunter .begriffen fein, und das ist doch j sehr mißlich für die Theorie des Herrn Gr. Uebrigens ist vier aber gar nicht die Rede von Büchern „zum Behnfe öffentlicher Vorlesung", auch nicht, daß sie in , der „Schriftart jeder Sprache" geschrieben sein dür- > fen, sondern von ganz etwas Anderm, was Gr. s Annahme vollständig umwirft. Schon Raschi bemerkt zu Dn?D die Worte: cpippi O’x-q: min, doch Raschi war kein moderner Bibelkritiker, den dürfen wir nicht

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