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Der Israelit · 1871-08-02 · Heft 31 (2.8.1871) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 31 (2.8.1871)
Date
1871-08-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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587 verwerflich erkannt werden muß, c^uot erat cksrnonsteLtnäum. Aber nichts für ungut, geehrter Herr Docwr! Jedoch bleibt Herr Or. I. nicht bloß bei dieser gewagten Theorie stehen, sondern geht auch u»gescheut \m Praxis über, denn dieser seiner Anschauung entspricht seine Aufnahme der Convertiten. Um ja nur recht vielen Proselyten als Resultat seine Wirksamkeit aufweisen zu können, macht man mit dem Zeremoniellen wenig Federlesen, das Hauptgewicht legt man auf die Vernunftgesetze, die ja rast allen Religionen gemeinsam find: auf die wesentlichen Unterscheidungspunkte wird vorübergehend hiugewiefen, um das Gemüth des Uebertretenden nicht zu verletzen. Der Lude in *pe wird beim Endexamen mehr freundlich bekehrt, als einem Erameu unterzogen, man muß ja alle Schwierigkeiten aus dem Wege räumen, wenn man nur die Zabl der vermehrt, obwohl auch solcher darunter sind die -rriL'H nriEDS, die sich wie Schlingpflanzen als Schmarotzer dem Judenthum anschließen, nicht aus Ueberzeugung, sondern aus weltlichen Motiven, um ihr Geschäft zu heben, oder ' eine gute Partie zu machen. Individuen, die aus materiellen Interesse in unsere Gemeinschaft ausgenommen werden wollen, denen der Glaube einen Geschäftsartikel abgibt, mit dem mau nach Umständen fpecutiren kann. Diese Leute wechseln ihre Religion, wie ihren Rock, mit eben die Mode mitzumachen. Solche Glaubensgenossen können wir füglich entbehren und ihre Gesellschaft gereicht uns kaum zur Ehre. Was macht es. wenn 'ie einzelne Gebote, Glaubensartikel und die wichtigsten Grundprincipien sich zur Prüfung flüchtig einstndiren und selbst das nicht immer, sich auch dem Tanchbade. oder der Operation unterziehen, wenn sie nicht den festen Vorsatz baden. diese Lehren später zu beherzigen und stets darnach zu bandeln? Solche Mitglieder werden sich nie an die Gesammtheir des jüd. Volkes innig anschließen. sie sind nicht mit uns gleichen Sinnes, haben nicht dieselbe Ueberzengnng. Enthaltsamkeit und Gesinnung, obgleich scheinbar vorübergehende Anhänger der jüdischen Lehre, bilden sie selten mit uns ein zusammenhängendes Ganze. Pe^th. Einen interessanten Fall, einen solchen, wo das jüdische Ehereckt mit dem staatsrechtlich bürgerlichen in Collision gerätst hat die ungarische Tagespreise und haben wir im November des Vorjahres besprochen. Der Prozeß sollte znwlge einer Verfügung des ungarischen Ministers Dr. Panter gestern. Mittwoch, einen gewaltsamen Abschluß erlangen, dabei aber in ein neues Stadium treten. Der Fall wird vom ,.P. 3." also dargestcllt. Josepb L - v ans Mezö-Tur (gegenwärtig in Pesth) beschuldigt seine Gattin M. A. aus Aktoren des Ehebruches, erschleicht beim Mczö-Turer Rabbinatsverweser, der ungarisch nicht versteht, die Unterschrift eines ungarischen Zeugnisses und erlangt auf Grundlage desselben ein Urtheil des Mezö-Turer Stadtgerichts, daß die Ehe ausgelöst sei und als solche in die Matrikel einzutragen und der Scheidebrief ..nach den Riten der jüdischen Religion" zu übergeben sei. Die Frau sträubt sich dagegen, will von der Scheidung nichts wissen und da sie des Ehebruches nicht überführt wurde, so kann auch eine zwangsweise Uebergabe eines Scheidebrieses nach jüdischen Eherechte nicht vorgenommen werden und mußte man sich bloß auf Scheidung von Tisch und Bett und aus die Eintragung des Faktums beschränken; doch scheint Herr L—r wieder heirathen zu wollen und besteht aus die rituelle Scheidung, welche ihm laut Gutachten der Rabbinate Preßburg, Pesth. Njhelv. Paks, Großwardein, Gvöngvös x nickt ertheilt werden kann und darr. Die Altofener Behörde reipcctirt den Altofner Ober-Rabbiner Hirsch, der nach dem Ausspruch der Kurie ebenfalls auch Behörde ist. nicht und nimmt bei demselben. anstatt ihn bei seinem Vorgesetzten, dem Kultusminister, anzuklagen, am 21. Dezember 1870 eine Pfändung zur Deckung der über denselben verhängten Strafe vor. Hirsch appellirt nun an den Jristizminister Horvath. dieser, als administrative Behörde stch nicht kompetent erklärend, weist Hirsch an den Kassationshof. welch' letzterer entscheidet, daß der Oberrabbiner von Altofcn als Ehebehörde von einer anderen koordinirten nicht verurtheilt werden darr, und daß man sich mit gegen denselben geführten Beschwerden an dessen Vorgesetzt n zu wenden habe; aut dieses günstige Urtbeil nun nimmt Herr Hirsch sein mittlerweile an den Kaiser gerichtetes, von Horvath befürwortetes MajestätSgesnch als nunmehr gegenstandslos zurück. Um so überraschender muß nun eine Verfügung sein, welche Herr Pauler in der vorigen Woche in dieser Angelegenheit an das Pefthcr Komitat ergeben ließ. Minister Panter weist das Komitat an. daß es den Altofener Rabbiner „mit aller und vollster Strenge" zwinge, die besagte rituelle Scheidung vorzunehmen, und zwar acht Tage nack Einhändigung dieser Verordnung. \ P fth lieber den von uns gemeldeten interessanten EherechtsfaÜ berichtet das ,.P. I." weiter: Der I Alt-Ofener Rabbiner r Herr M. H i r f ch. ließ die M. j A. gestern nodjmalz vertaten mit benagte dieselbe, ob sie in die Ehescheidung nicht einwilligen möchte, in welchem Falle er die letztere auch sofort vorzunehmen um so eher bereit wäre, da einerseits eine Aussöhnung der Gatten nunmehr zu den Unmöglichkeiten gehört, anderseits aber der Talmud eben nun die zwangsweise Scheidung in diesem Falle verbiete und Alles nur von der Frau M A. abhänge. Die Frau weigerte sich auch diesmal, wie schon so ost, eine Scheidung anzunehmen, indem sie vergab. daß sie mit der Annahme derselben eine dem Geständniß des Ehebruches consorme That beginge. was sic im Interesse ihrer verletzten Frauenchre nicht thun dürfe und könne. Nachdem nun an dem rituellen Hinderniß der Scheidung nichts geändert werden konnte, so berichtete der Ober-Rabbiner Hirsch der vom Minister Pauler delegirten Pefther Komitatsvchörde

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