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Der Israelit · 1871-07-19 · Heft 29 (19.7.1871) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 29 (19.7.1871)
Date
1871-07-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XII.Jahrgang. Erste Beilage z« Rr. 29 des Israelit. Leitender Artikel. Yoch einmal zur Synode. ill. Wir haben bereits in voriger Nummer die nicht genug zu beachtende Schrift des Herrn Advocaten Lehmann in Dresden besprochen; wir geben heute auch die nachfolgende Besprechung eines geschätzten Mitarbeiters, des Herrn vr. A. Sulzbach aus Frankfurt a. M., die geschrieben wurde, ehe die vorige Nummer war ausgegeben worden. „Bereits vor zwei Jahren ist Herr Advocat Lehmann mit einer Broschüre, „ Höre Israel," * **)) an die Oeffentlichkeit getreten, das reformbedürftige Judenthum auf den dalnals sich constituirenden Gemeindetag verweisend. Die Hoffnungen, die man damals noch auf den Gemeindetag setzte, sind zu Schanden geworden, die Debatten in der im Mai d. I. zu Leipzig abgehaltenen Versammlung des Ausschusses des Gemeindetages haben deutlich gezeigt und ofsiciell kundgethan, daß derselbe jede Berührung mit der Synode meidet, daß er nicht der Boden fein will, auf welchem Orthodoxie und Neologie ihre Kämpfe auskämpfen sollen. Durch die letzten'Vorgänge ist die Synode um einen schönen Theil ihrer Hoffnungen gebracht worden, sie steht jetzt da als eine Versammlung ohne große Mitgliederzahl, und was -noch wichtiger ist — ohne Mandat. „Herr Lehmann, der also jetzt sieht, daß mit dem Gemeindetage nichts anzufangen ist, möchte nun das Seinige zur Kräftigung der Synode beitragen,^) er möchte in alle Gemeinden hineinrufen: „„Schickt Eure besten Männer zur Synode, helft dort, daß unser Judenthum uns werde und unsern Kindern und Kindeskindern bleibe, was es den Vätern war: ein liebes, theures Kleinod; daß wir ohne Selbsttäuschung und ohne Empfindelei, nicht bloß an einzelnen Tagen und nicht nur in hergebrachter Weise, sondern aus Herzensdrang durch's ganze Leben, Tag für Tag uns begeistert fühlen als Juden, als Anhänger einer Religion, die Ausgangspunkt und Endziel der Humanität in sich vereinigt."" (S. 40.) „Was dem Herrn Advocaten Lehmann das Judenthum ist, das wir unsern Kindern und Kindeskindern *) Höre Israel.' Aufruf an die deutschen Glaubensgenossen. Dreeden 1869. (Wolf.) 89 S. **) Zur Synode. Ein Rns an die israel. Gemeinden. Breslau 1870. (Schletter'sche Buchh.) 40 S. erhalten sollen, darüber kann uns kein Jweisel bleiben, wenn wir seine Broschüre, „Höre Israel," gelesen haben , und wir wollen zunächst aus dieser einige Proben geben. Ueber den Scheidebrief sagt er: „Weg darum mit der rabbinischen Jurisdiction in Ehesachen, weg mit dem Scheidebrief, weg mit den veralteten Bestimmungen des jüdischen Eherechts." (S. 29.) Von der Chaliza heißt es: „Wie könnte man heutzutage einer Frau solche Scene zumuthen." (S. 52.) Die Beschneidung läßt er zwar nicht, wie gewisse Rabbiner, das Kind eines Götzendienstes sein, betrachtet sie vielmehr als eine Akedah im Kleinen (allerdings harmloser Unsinn), will sie zwar auch — aber nur aus Opportunitätsrücksichtcn — facultativ bestehen lassen, nichtsdestoweniger wimmelt der ganze Abschnitt über dieselbe (S. 32—33) von einer respektablen Anzahl von Meßiros,daß sich Antiochus Epiphanes glücklich geschätzt haben würde, wenn er einen solchen Advocaten für seine judenfeindlichen Bestrebungen zur Seite gehabt hätte. Einmal ist der Act nach ihm unästhetisch, dann ist derselbe gefährlich, ja man sollte meinen, „daß das Plötzliche und Ueberraschende einer, wie das Geschrei und die Nachblutung bekunden, schmerzhaften Operation auf das zarte Kind einen nicht so schnell vorübergehenden Einfluß üben müsse. Und sollte sich selbst ermitteln laffen, daß die Operation, gut ausgeführt, nicht positiv schade, so würde es sich noch immer fragen, ob die Gefahr eines Mißerfolgs, die Möglichkeit einer ungeschickten Operation nicht eben so tief in die Waagfchaale falle." Der Schluß der Betrachtungen ist zu charakteristisch, als daß wir ihn nicht wörtlich Herstellen sollten: „Von einem gewissen Standpunkte aus ließe sich sogar ein allgemeines staatliches Beschneidungsverbot, mindestens rücksichtlich der Kinder, rechtfertigen — Erwachsenen steht das freie Thun und Lassen zu —. Derartige staatliche Verbote haben aber ihr Mißliches, sie unterliegen schiefer Auffassung und erregen eine scheinfreiheitliche Opposition. Es wird darum genügen, wenn der Staat den Vätern das Wahlrecht läßt, ob sie ihre Söhne beschneiden lassen wollen oder nicht, letzterenfaüs sie schützt oder doch nicht stört, ersterenfalls aber jedem Nichtarzt die Uebung der Ceremonie strengstens und bei Strafe der Medikasterei streng untersagt. Das Ucbrige muß Sache unserer Aerzte sein. Mögen sie dafür sorgen, das Judenthum von einem Brauche zu befreien, der nicht erhebt, sondern physisch und moralisch verletzt." Diese Worte bedürfen keines weiteren Commentars. Den Regierungen gibt man, wie man im Volke sich ausdrückt, einen Wink mit dem Scheuerthor, daß ein staatliches Verbot nicht ungerechtfertigt sei, es sei nur nicht opportun. Wenn sich nun die Regierung über die Opportunitätsfrage hinanssetzt, wenn nun diese Worte

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