Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1871)
- Date
- 1871-07-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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550 könnten, Denn solch tollhäuslerisches Zeug, so lächerliche Inkonsequenz wird wohl in ähnlicher Weise leicht nicht , gefunden werden. Eine Versammlung, die notorisch unverblümte Thora-Leugner, öffentliche Sabbateutweiher j und Verbotene-Spei'en-Genießer zu Mitgliedern zählt, j die den 9 Ab nicht iür keinen Trauertag hält — eine solche Versammlung verhandelt über Hochzeiten in Sfira und 3 Wochen! Ein Aub inahnet: die Orthodoxen nicht zu fürchten! — Schließlich wurde doch das Große zu Tage gefördert: „daß es gestattet sei, bei Trauungen statt einen Ring zwei Ringe zu wechseln," und „daß es dem Rabbiner überlassen sei, in welcher Formel und Sprache die Brautleute ihre Einwilligung in die Eheschließung kund geben sollen." Bei der Frage: „ob die nmro vor der Trauung zu verlesen, geht die Versammlung zur Tagesordnung über. Augsburg, 13. Juli. In der heute Vormittag abgehaltenen Sitzung der israelitischen Synode wurde' die Debatte über die die Ehegesetzgebung betr. Anträge fortgesetzt. Ein Antrag. Beistimmung zu den Beschlüssen der Rabvinerversammlung zu Braunschweig 1846: daß Chen zwischen Juden und Christen ein Bedenken jüdischerseits nicht entgegenftehe — wurde von der Kommission zurückgezogen, da derselbe unter den jetzigen Verhältnissen als zu früh gestellt erschien. Einige, die Ehescheidung betr. Anträge bedürfen bei ihrer Wichtigkeit noch einer Bearbeitung durch einen Referenten, die aber bis jetzt nicht möglich war. Es wurde deshalb beantragt, diese Anträge an eine Kommission zu verweisen, welche tit der nächsten Synodalversammlung Bericht zu erstatten hat. Diesem Anträge wurde beigestimmt. Die Berathung erstreckt sich hieraus auf den Antrag: „Sobald ein ordentliches Gericht bei einem Todesfälle die Identität der Person rechtskräftig anerkannt, ausgesprochen oder Jemand für tobt erklärt hat. soll auch für Ritualsälle dieser gesetzliche Ausspruch Sanktion haben." Ein Vorschlag, den Gegenstand zu vertagen, wurde abgelehnt und dem Antrag — vorbehaltlich der Redaction — beigestimmt, 'enera ontoe crmi.ib ’-d. Es begann dann die Debatte über die Levirats-Ebe, Aushebung, beziehungsweise Reform derselben. Eine Reihe Redner sprach über den Gegenstand und zwar sämmtlich von der Ansicht ausgehend, daß die Chaliza ihre Bedeutung verloren habe — deshalb aufzuhcben sei. Schließlich kam denn auch der neuformulirte Antrag fast mit Einstimmigkeit, nämlich gegen nur 3 Stimmen, zur Annahme. Dieser Antrag, resp. Beschluß, erklärt, daß die Chaliza dem religiösen und sozialen Bewußtsein entfremdet sei und ihre Bedeutung verloren habe, daß die Unterlassung derselben kein Hinderniß für die Wittwe sei, daß aber mit Rücksicht auf die Gewissensfreiheit kein Rabbiner sich, wenn es gewünscht wird, weigern wird. Die Cbaliia zu ertheilen. Augsburg, 13. Juli. In der heutigen Nachmittagssitzung der israelitischen Synode wurde auch der, bereits gestern mitgetheilte Antrag des Herrn Dr. Jettinek aus Wien, und zwar mit Einstimmigkeit angenommen. Herr Advokat Dr. Josephsthal aus Nürnberg beantragt: „Die Synode beschließt: eine Kommission niederzusetzen, welche der nächsten Synode formulirte Vorschläge über die Jurisdiktion und das gerichtliche Verfahren in Ehescheidungssachen, über die Beiziehung der Rabbiner zu diesem Verfahren, dann über die noch gittigen Scheidnngsgründe mit thunlichfter Anstrebung der Gleichberechtigung beider Geschlechter, vorzulegen hat." Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. — Die Herren Synodler haben sich mit ihren Beschlüssen außerhalb des Judenthums gestellt; sie und ihre Nachtreter sind künftig wie die Kara'üen zu behandeln und von der Gemeinschaft Israels auszuschließen. (S. Forts, in der 2 Beil.) Heffmttiche Anfragen und Krktärnng. Der ergebenst Unterzeichnete hat den ihm bekannten, gesetzestreuen, hochverehrten Rabbinen nachfolgende Fragen mittelst Circular behufs gutachtlicher Aeußerung. resp. Anschluß au seine Erklärung vorgelegt. Dürkheim (Bayerische Pfalz), im Juni 1871. Euer Ehrwürden! Aus den im „Israelit" von einem Correspondenten dieses geschätzten und weitverbreiteten Blattes seit Nr. 47 v. I. erscheinenden Briefen „aus der Bayerischen Pfalz" werden Sic zur Genüge über die äußerst traurigen jüdisch - religiösen Zustände der Pfalz unterrichtet sein. Der ergebenst Gefertigte fügt diesen Berichten die Versicherung hinzu: daß diese traurigen Zustände daselbst mit jedem Tage mehr um sich greifen, daß die Gemeinden in ihrer sogenannten „Autonomie" jeden Hergelaufenen. der. von welchem Unbekannten immer, ein Stück deutscher oder hebräischer (das sie nicht einmal zu lesen verstehen) roip in Händen hat, als biw anstellen, und ihn in seinem Amte selbst dann belassen, wenn er, als beispielsweise zu dem Rabbinate des Unterzeichneten gehörend, und zum v'Di bet demselben sich verstellend, in der Prüfung v o l l st ä u d i g d u r ch s ä l l t!' Eine einzige Thatsache, deren buchstäbliche Wahrheit iu Euer Ehrwürden mit meiner Ehre verbürge, wird ba<' Gesagte in erschreckender Weise illustriren. In meinet größten Gemeinde hatte vor zwei Jahren der dortige, mehrere Jahrzehnte bereits in seinem Amte thätige Schächter, der auch zugleich S y n a g o g e n d i en e r und war, von dem dortigen D?iy cnv einen