Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1871)
- Date
- 1871-07-05
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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522 Jafsh, 16. Juni. Ich beeile mich einen Fall zu Ihrer Kenntniß zu bringen, der hinlänglich Zeugnitz davon ablegt , wie trotz aller Bemühungen des jetzigen Cabinets, das Beamtenthum von unlauteren Elementen zu säubern, sich'dennoch in diesen oder jenen Zweig der Verwaltung Subjeete einschleichen, welche ganz darnach angethan sind, die Regierung und das Land selbst zu compromittiren. Der angedeutete Fall ist folgender: Ein in Jassy gebürtiger Herr Sigmund Blaustein, welcher im Jahre 1868 seine Studien als Apotheker im Auslande absolvirt hatte, kam wieder in seine Heimath zurück, wo ihm, nach Ablegung der vorschriftsmätzigen Prüfung durch ein im „Moniteur" Nr. 4 vom 6. Jan. 1871 veröffentlichtes Decret, so wie durch ein Zeugnitz Seitens des Ministeriums des Innern die Befugnitz zuerkannt wurde, sein Fach in ganz Rumänien auszuüben. Auf diesem, seinem Rechte futzend, pachtete Herr Blauftein eine Apotheke in Jassy; allein kaum hatte er dieselbe eröffnet, als ihm auch vom hiesigen Bürgermeisteramte folgende Zuschrift (Nr. 5849) übersandt wurde: „Mein Herr! „Die Erklärung, mittelst welcher Sie mir bekannt geben, daß Sie die in poäul rosu befindliche, Herrn A. Neumann gehörige Apotheke „zum Tiger" pachtweise übernommen haben, wurde dem Sanitätsrathe vorgelegt, welcher den Beschluß faßte, daß Sie demselben Ihre Zeugnisse vorzulegen und gleichzeitig Ihre Nationalität anzugeben haben. Sie sind also in der Ausübung Ihrer pharmaceutischen Kunst so lange gehindert, bis Ahnen hierzu die Erlaubnitz der Commune zu Theil wird. Diele Disposition wird Ihnen mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Sie Ihre Praxis nicht eher ausüben dürfen, als bis Sie die Ihnen abverlangten Documente vorgelegt haben werden. Genehmigen Sie re." Selbstverständlich beeilte sich Herr Blauftein sofort, dem Sanitätsrathe alle erforderlichen Schriftstücke zu überreichen, dieselben wurden in vollkommenster Ordnung befunden und sämmtliche Mitglieder erklärten, daß nunmehr seiner Praxis Nichts mehr im Wege stehe. Diese Erklärung hatte jedoch noch lange nicht den gewünschten Erfolg; denn Herr Blauslein, der sich aller Schwierigkeiten überhoben glaubte, wurde Tags darauf zu dem Bürgermeister Certes berufen, der ihm folgende hier wörtlich wiedergegebene Eröffnung machte: „Ich er- „theile Ihnen nicht das Recht zu practiciren, da Sie „ein Jude '(Mov) sind und es nach der Constitution „keinem Juden gestattet fft, Apotheker zu fein. Was „das Zeugniß des Ministeriums betrifft, das Sie vor- „gewiesen haben, so kehre ich mich nicht an dasselbe; ja „rch werde jene Minister, welche es Ihnen ausgestellt ha- „ben, in Anklagezustand versetzen und dieselben auf fünf „Jahre einsperren lasten." Auf den Einwand des Herrn Blaustein, daß auch ein anderer jüdischer Apotheker in Jassy practicire, entgegnete Herr Cerkes, daß er dies nicht gewußt habe, daß er nunmehr aber auch jenem Juden das Handwerk legen wolle. — Da sich in Gutem nichts ausrichten ließ, so blieb Herrn Blauftein nichts Anderes übrig, als sich auf telegraphischem Wege an das Ministerium zu wenden, um von diesem sein- Recht zu erlangen, welches ihm auch ohne Zweifel zu Theil werden wird. So weit der Bericht unseres Correspondenten. Was uns betrifft, so kann uns die Handlungsweise des wackeren Bürgermeisters von Jassy durchaus nicht Wunder nehmen, nachdem uns eine andere Verfügung desselben erinnerlich ist, nach welcher keinem christlichen Dienstboten gestattet werden sollte, bei einem Juden zu dienen. Was uns allein in Erstauen setzt, ist der Umstand, wie bei der großen Skrupulosität unseres gegenwärtigen Ministeriums, bei Anstellung von Beamten, solch ein civilisatorisches Fragezeichen, wie besagter Herr Cerkes, durchschlüpfen und in Amt und Würden verbleiben konnte! Wir glauben übrigens nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß es dem wackeren Bürgermeister von Jassy mit seinem Judenhaffe gar nicht so ernst ist, als er sich den Anschein gibt, daß cs ihm vielleicht nur um ein klemes Douceur zu thun war. und daß Herr Blaustein sehr bald zur Praxis zugelaffen worden wäre, wenn er ein solches zu verabreichen den Versuch gemacht hätte, ohne diesen aber zur That werden zu lassen, denn einer: amtlichen Wegelagerer in seinem schnöden Treiben unterstützen, hieße sich mit ihm auf ein und dieselbe Stufe stellen. Wir hegen die feste Ueberzeuaung, daß unser Ministerium, welches mit aller Macht daran arbeitet, die Sünden eines Bratiano und seiner Collegen zu verwischen und in neue, humane Bahnen einzulenken, dem Geschädigten Recht widerfahren,, dein Treiben des pflichtvergessenen Bürgermeisters Cerkes jedoch, der den Intentionen seiner Vorgesetzten Behörde so stritte zuwiderhandelt, ei:: Ende machen wird. Wir werden die Resolution des Ministeriums seinerzeit bekannt rnachen. (Rum. Post.) Afrika. Algier. Die allgemeine Naturalisation der al- Ä Israeliten ist in Folge der Emeute vom 1. er Gegenstand lebhafter Angriffe von Seiten vieler französischer Blätter gewesen. Bittere Borwürfe werden von unfern Feinden an Herrn Cremieux, welcher der Autor des Decrets vom 24. October ist, gerichtet.