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Der Israelit · 1871-07-05 · Heft 27 (5.7.1871) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 27 (5.7.1871)
Date
1871-07-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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521 Nicht umsonst begünstigt werden, sondern ungeheuere Summen für die Gunst — oder auch Mitgliedschaft — zahlen müssen, versteht sich ganz von selbst." Welch' ein Rischuß!! 2&<Vfist, 22. Juni. Herr Commerzienrath Johann Hoff, den wir vor wenigen Tagen auf seiner reizenden Villa in Potsdam besuchten, theilte uns solgenmit und halten wir es für angemessen in diesen ' Blättern zu veröffentlichen. Der zu Berlin am 23. Febr. 1871 verstorbene Rentier Kauffmann Bendix hat in seinen am 1. März 1871 pubtizirten letztwitligen Verordnungen unter Anderem folgende Bestimmung getroffen. „§ 45. Das Asyl für jüdische Pilger in Jerusalem erhält zu Händen des Herrn Commerzicnrath Johann Hoff hierselbft) 100 Thlr. und Aron Salomon aus Amsterdam in Jerusalem 100 Thlr." Es ist ist gewiß erfreulich zu sehen, daß Jerusalem g. l. immer noch frisch lebt im Herzen der Jehudim und man seiner gedachte wenige Augenblicke vor dem Tode. Hr. Bendix, der mit Pietät noch am Judenthum hing, Alt sich ein ewiges Denkmal gesetzt; möge er recht viele Nacheiferer finden.' Frankreich. Paris. Der Commandant, Chef des Linienbataillons Nr. 42, Theophile Cahen ist während der Kämpfe in Paris vor einer Barrikade von einer Kugel getroffen und getödtet worden. Derselbe war als gewöhnlicher Soldat in die Armee eingetreten und hatte sich durch Verdienst zu einem höheren Grade emyorgeschwnngen. Er hatte den Krim krieg, wo einer seiner Brüder, der Sergeant war, getödtet wurde, ebenso den italienischen und deutschen Krieg mitgemacht: sein Regiment gehörte zur Besatzung von Rom und Cahen war der Comnlandant des Fort Vetetti. Er war Officier der Ehrenlegion. Der Verstorbene hinterläßt eine Wittwe mit drei kleinen Kindern. < Arch. Jsr.) Paris. Tie Leser erinnern sich wohl noch, daß Herr Levy-Bing, Consistorialmitglied, bei der jüngsten Wahl znr Nationalverfannnlung als Candidat, aber für damals nur zur spät aufgetreten ist, und daß seine Candidatur überall bei seinen Glaubensgenossen mit allgemeinem Beifall anfgenommen worden ist, weil er der erste Israelit in Frankreich, der in seinem Wahlprogramm seine isr. Functionen und seine isr. Arbeiten als Empfehlung bei seinen Wählern hervorhebt. Gegenwärtig candidirt Herr Bing wieder und hofft man, daß seine Glaubensgenossen seine Wahl durchsetzen. In der That, schreibt der „Univ. Jsr." ist angesichts der bedeutenden Verringerung des französischen Judenthunrs, durch die Abtretung von Elsaß und Lothringen (50,000 Israeliten weniger) und am Vorabend. wo unser Cultus und seine Institutionen sich in einer peniblen Verlegenheit befinden und eine größereUnterstützung als je von der Regierung nöthig haben werden, angesichts dieser Sachlage ist es gut, ist es nothwendig, daß wir in der Nationalversammlung emen so eifrigen und energischen Israeliten wie Levy-Bing als Repräsentant haben. Donaufürstenthümer. Stafatefl. Der Mnnicipatrath der Residenzstadt hat nachfolgenden ungeheueiftcheu Beschluß gefaßt und im Moniteur publicirt: „Die Primarie der GemeindL Bukarest. „Das Gesetz für die Constatirnng und die Einhebung der directen Steuern, sanctionirt mit 19. März 1871 und promulgirt durch den „Moniteur", oerpfiichter die Genwinden, jene Steuern einzuheben, um dieselben jedes Trimester an den Aerar abzuführen. Der Communal-Conseil nun, um sich die Perception und regelmäßige Einzahlung der etwaigen aus die Commune Bukarest entfallenden Summen zu sichern, hat in seiner Sitzung vom 24. Mai l. I. beschlossen, alle ihr durch das genannte Gesetz aufgelegten Pftichten und Rechte für das II. Semester 1871 und den Zeitraum von 1872—1876 inclusive, einer Person mit dem Titel „General-Perceptor der Hauptstadt" zu verpachten. „Die Bedingungen, unter welchen die Commune diese Rechte verpachtet, sind folgende: 1) Der General-Perceptor sollchriftl. Religion sein, und weder direct noch indirect irgend einen Associö anderen Glaubens haben. 2) Wird erwiesen, daß derselbe mit einer Person anderer Religion im Associationsverhältnisse stehe, dann ist die Primarie der Hauptstadt befugt, 50,000 Francs von der deponirten Garantie zu Gunsten der Commnne zurückzuhalten und den Concessions-Contract aufzulösen. 3) Die Personen, die der General - Perceptor in seinem Dienste als Unterperceptoren, Buchhalter u. s. w. anstellt, müssen chriftl. Religion sein. Um Uebertretungsfalle wird die Commune demselben für jede in seinem Dienste befindliche Person anderen Gaubensbekenntnisses eine Geldstrafe von 1000 Francs und die Verpflichtung, dieselbe durch einen Christen zu ersetzen, auserlegen." _ Wir beschränken uns jetzt daraus, diese ökonomische Maßregel unseres hochweisen Communalconseils der Oeffenttichkeit zu übergeben. Der Beschluß spricht zu klar, als daß es noch nöthig iein sollte, ihn zu interpretiren. Das bedeutet pur und deutlich „Ostracismus der Israeliten!" (Rum. Post.)

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