Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1871)
- Date
- 1871-07-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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13 m» wissenschaftliche Berechtigung zur Behandlung solcher al'D Fragen. Die meisten Theilnehmer sind Männer ohne Namen, ohne den wissenschaftlichen Ruf, der sie berechtigen könnte, in so hochwichtigen Angelegenheiten mitzusprechen. Sie mögen wohl ein Examen in profanen W^nschaften bestanden, auch eine Bestallung als Rabbiner erlangt yaben; die Allerwenigsten aber werden na ^uweisen vermögen, daß sie von rabbinischen sicj Autoritäten in der Wissenschaft, welche rite allein den Rabbiner ausmacht, in der Kenntnist der jüdischen Religionsquellcn, geprüft und das Zeugniß der Befähigung pr Entscheidung von Streitfragen, die über die im Leben vorkommenden normalen Fälle hinausgehen, erhalten haben. Sind, was wir nicht leugnen wollen, einige darunter, bie sich wissenschaftlicher Leistungen rühmen, so haben sie durch ihre schriftstellerische Thätigkeit längst bewiesen, daß sie sowohl den Traditionsals den Offenbarungs-Urkunden keinen himmlichen Ursprung zugestehen, und ihre Entscheidungen sind von einem Standpunkte aus gefaßt, der weit außerhalb des Jndenthums liegt. Spinoza war auch als Jude geboren und ist als solcher gestorben; aber trotz des hohen Rufes, den er als tiefer Denker und großer Gelehrter hinterlassen, wird doch kein Vernünftiger auf ihn als Autorität in jüdisch-religiösen Fragen sich berufen wollen; er selbst hätte diese Ehre abgelehnt. Da nun den: größten Theil der Versammlung die Befähigung, der ganzen Versammlung aber der gläubige Standpunkt zur Entscheidung der von ihr behandelten Fragen abgeht, so sind die Resultate, zu denen sie gelangt, nicht der Ausfluß ernsten wissenschaftlichen Forschens, sondern Akte der Willkür und des Beliebens. Hätten derartige Majoritätsbeschlüsse irgendwelche Bedeutung und Berechtigung, so war das Decret des Convents, „es gebe kein höheres Wesen," oder die Resolution eines Congresses der Internationalen, „Eigenthum ist Diebstahl", ebenfalls von Bedeutung und Berechtigung. Trotzdenk berufen sich die Theilnehmer vorkomnlenden Falls auf solche Beschlüsse, als wären sie in der Quaderhalle des Tenlpets gefaßt worden. Vor: ben vielen Beweisen für das Streben, solche Beschlüße in das Leben einzuschmuggeln, führen wir nur ein Beispiel an, für dessen Aktenmäßigkeit wir einstehen. Die Braunschweiger Versammlung hatte betreffs der Mikwah einen Jßur Kareth (Todsünde) erlaubt. Ein hervorragendes Mitglied jener Versammlung veranlaßte nun das Cultusministerium eines süddeutschen Staates, die Ausführung dieses Beschlusses, mit Berufung auf die Autorität der Braunschweiger Rabbinerversammlung, als Norm für die betreffenden Anstalten im ganzen Lande vorzuschreiben und so Tausende von Gewissen zu belasten. Darin besteht der zur Schau getragene Liberalismus dieser Herren, daß sie, wo es angeht, die Polizei für ihre religiösen Entscheidungen requiriren. Wie üher die Berechtigung, so ist man vielfach auch über die Ziele der Synode ini Jrrthum. Viele glauben, dieselbe erstrebe blos eine Modernisirung des Cultus und die Beseitigung etwaiger rabbinischer Gesetzesurnzäunung. Nun, wir unsererseits würden uns auch hiegegen entschieden verwahren und Jedem das Recht auch hierzu absprechen müssen. Es gibt jedoch viele Leute, die es damit nicht so genau nehmen würden, obwohl sie andererseits noch fest an der väterlichen Religion hängen. Für diese besonders ist es von Wichtigkeit, zu erfahren, daß die Synode, von der man bis jetzt überhaupt nicht erfahren, bis wie weit ihre sogenannten Reformen gehen sollen, einen Unterschied zwischen rabbinischen und biblischen Gesetzen gar nicht macht, denn aiuh die letzteren sind ihr nicht allesammt Gebote des Schöpfers und werden von ihr häufig als menschliche Gebräuche, nationalen, klimatischen, sanitätischen Ursprungs betrachtet, die heutzutage bedeutungslos, geworden seien. Bei dieser Auffassung ist kein Gebot heilig. Was unbequem ist, was der Genußsucht Schranken setzt, ja was den Israeliten nur als den Bekenner einer selbstständigen Religion erscheinen läßt, das wird, abgeschafft, es heiße Sabbat oder Beschneidung, Gesäuertes aul Peßach oder Schweinefleisch, Schofar oder Lulav; erhalten wird nur, was mit hierarchischem Pompe sich umgeben, wobei mit Kutte, Barel und Agende sich fungiren läßt. Wemr die Synode von Erhaltung des Jndenthums spricht, so will sie eben noch so viel erhalten, als die hochwürdigen Herren zu ihrer Selbsterhaltung bedürfen; denn die fortgeschrittene Re-, form bedarf bekanntlich keiner Rabbiner mehr. Sonst aber ist dieser Synode kein Gebot der Thora mehr heilig, weil die Thora selbst ihr nicht als himmlische Offenbarung gilt. Wir können unmöglich alle Eingriffe in das Judenthum, welche diese Leute sich erlauben, aufzählen; nur einen Gegenstand müssen wir hervorheben, weil er in seinen Folgen von unberechenbarer Tragweite ist. Die Reformer, deren Organ die Synode ist, haben wiederholt auch die jüdische Ehegesetzgebung in das Gebiet ihrer Thätigkeit gezogen, den Trauungs- und Scheidungsritus wesentlich verändert, verbotene Ehen gestattet. Nun ist männiglich bekannt, daß die Verehelichung mit den aus gewissen verbotenen Ehen entsprungenen Nachkommen wiederum verboten ist. Wenn schon durch andere Neuerungen Verwirrung und Spaltung genug in Israel entstand, wie muß es erst werden, wenn die Zahl solcher Ehen sich vennehrt; müßte da die Kluft nicht unüberfteiglich, der Bruch nicht unheilbar werden! Darum kümmern diejenigen sich nicht, die nur dem religiösen Leichtsinne, der' Unwissenheit schmeicheln, damit sie von diesen erhoben und gerühmt werden; diejenigen aber, welche noch ein Fünkchen jüdischen Gefühls im Herzen haben, wem sie auch das nicht sind, was man sonst orthodox nennt, sollten «lit Entrüstung sich' von solch einem verderbenbringenden Streben abwenoen.