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Der Israelit · 1871-06-14 · Heft 24 (14.6.1871) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 24 (14.6.1871)
Date
1871-06-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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460 -er im Jahre 1869 stattgchabten Verleihung von 78 Bewerbern 56, und bei der im Jahre 1879 erfolgten von 69 Bewerbern 29 zurückgewiesen werden. Die Summe des effectiven Vermögenstaudes ist 151886 fl.. ausgegeben wurden 6913 fl. In Rfefchow (Galizien) war am 30. Mai eine Gerichtsverhandlung, von der die „neue fl. Presse" folgenden Bericht erstattet: Noch im April 1869 verbreitete sich unter der jüdischen Bevölkerung von Roswodow bei Rseschow die Schreckenskunde, daß das Grad eines vor 3 Monaten verstorbenen Israeliten, aut dein dortigen Friedhose geöffnet gesundeil wurde, und daß von der Leiche selbst ein Unterschenkel fehle. Nach lem Untersuchen hat man nun entdeckt, daß ein bui':r Christ, Namens Dul, diesen Unterschenkel gestohlen I•^*^ Wozu aber eine derartige Leichenschändung ' bega'-'.a-.-n rvurve, müssen wir vor Allem erwähnen, daß in chen Gegenden Galiziens die Jndenleiche ein begehrter Artikel ist. Vorerst werden dieselben von den Dieben sehr theuer abgekauft, denn es ist unter ihnen der Glaube verbreitet, daß der Dieb beinr Lichte einer solchen Kerze von Judenfett, ganz unsichtbar sei, er selbst den verborgensten Winkel durchschauen könne. Nachher werden wieder die Judenleichen von manchen abergläubigen Wunderdoctoren zu Heil - Zwecken verwendet. Diesmal hat NUN der Wnnderdoctor Duhl diesen Schenkel gestohlen, um damit einen Typhuskranken zu heilen. Ans dem Boden des Kranken war ein Feuer anaeutachr, worauf der Todtenschenkel gebraten wurde, und die aufsteigenden Dünste athmete der Kranke ein, himit er gesund werde, (welcher Unsinn!) Am HO Mai war nun die Gerichtsverhandlung über diese Leichenschändet, die Helfeshelfer von Duhl werden auf 2 Atonale eingesperrt werden, Duhl aber ist nach Danzig geflohen. Uesth Darf ein Jude in den christlichen Feiertagen öffentliche Arbeiten verrichten? Diese Frage, die natürlich vom landesgesetzlrchen Standespunkte ansgeht, wurde vorigen Mittwoch im ungarischen Landtage besprochen. Der jüdische Landesdepntirte Horn beschwere flch darüber, daß viele christlichen Gemeinden an ihren Feiertagen, auch den Juden eine öffentliche Arbeit verbieten; worauf aber der ungarische Minister des Innern, Wilhelm Toch erwiederte, daß jene christlichen Gemeinden gegen die Landesgesetze Vorgehen, da ein solcher Vorgang von der ungarischen Regierung entschieden gemißbilligt würden Die ungarische Regierung zwingt kernen Juden, daß er auch die christlichen Feiertage halten müsse. So z. B. erzählt der Minister folgenden Vorfall. In einem Orte int Bereger Komitate, hatte ein Jude am Sonntag seirren Gartenzaun geflochten. Der dortige Ortsgeistliche wollte ihn dafür bestrafen lassen. Der Jude mußte sich nun an den Vice-Geipan des Bereger Comitates wenden, und dieser ließ der: Juden nicht bestrafen. Der Geistliche aber, der durchaus den Juden bestrafen wollte, wendete sich an das ungarische Ministerium. Und dieses Ministerium hat den Geistlichen zurückgewiesen, und den Beschluß des Bereger Vue-Gespons ausrecht erhalten?, da noch ohnedies der i Jude angegeben hatte, daß die Einzäumung seines Gartens nothwcndig war, um den bebauten Garten, gegen das Einbrechen des Rindviehs zu sichern, und daß auch seine Arbeit ganz ohne Geräusch vor fich gegangen ist. Auch den Dampfmühlen wurde die Arbeit an den Feiertagen erlaubt. Horn war von dieser Antwort zufrieden gestellt und hofft nun, daß jetzt die Israeliten, wenn ihnen mm einer christlichen Gemeinde ein Unrecht zustoße u wird, »ich nur an das freidenkende ungarische Mir'ifl-Mnm wenden werden. (P. I. Z.) Wie der „Ung. Lloyd" mittheilt, hat das Knegsrnini-rerium augeordnet, daß die ausschließliche Asseuckirung katholischer Geistlicher bei der Beeidigung der Soldaten auflnyöreu habe und bei Regimentern verschiedener Gonremoiten Geistliche aller vertretenen Culte zugegen, vin sollen. Gifenkkadt, 3. Juni. Das allgemein anerkennenswerte Bestreben, der ungarischen Regierung, das nur denr oädagogijchen Gebiete Versäumte möglichst rasch nachzuholen, die -.ablreichen Institutionen, die sie behufs dessen bereits geschaffen und noch immerfort in's Leben ruft, müssen jeden Menschenfreund mit Befriedigung erfüllen. So hat sie erst neulich dem Herrn Aron Schnürmacher. Lehrer an der hiesigen israel. Schule, zur Eröffnung einer höheren confessionslosen Töchterschule in der Stadt die Concession ertheilt. Nachahmenswert für weitere Kreise ist die Liberalität, welche der hiesige Magistrat bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegt, indem er dem israel. Lehrer feierlichst zusagte, demselben in dessen Unternehmung jede moralische Ünterstützung angedeihen zu lassen. Besonders hervorgehoben'zu werden verdient die echt humane Gesinnungsart der in der That ehrwürdigen Priester, nämlich des Herrn Stadtpfarrers und des Herrn Probstes „auf dem Berge", welche dem genannten Schulmanne bei dessen beabsichtigter Gründung einer Pflanzstätte für zeitgemäße Bildung und Gesittung mit Rath und That zur Hand zu sein versprachen. Herr A. S. hat eine vieljährige Schulpraxis hinter sich, ist sehr strebsam und weiß einerseits die Fortschritte in Pädagogik und Didaktik zu würdigen, iowie er andererseits den berechtigten Anforderungen unserer Zeit Rechnung zu tragen versteht. In Berücksichtigung dessen kann diesem Institute nur die beste Zukunft prognosticirt werden, wozu die gebildete Bevölkerung der Stadt das Ihrige beizutragen sicherlich nicht unterlassen wird.

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