Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 22 (31.5.1871)
- Date
- 1871-05-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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423 worin es heißt: Nach „Abarbanel" in feinem „j/’oeo nyw»" hat das jüngst vollzogene weltaeschichtliche Ereigniß der Wiedergeburt des deutschen Kaiserthums für uns Juden — abgesehen rc. — noch eine besondere Bedeutung. Abarb. bei Erklärung der „Arba Maraschim"^) des „Secharja" behauptet nämlich daselbst Folgendes: Die deutschen Juden hätten die Überlieferung, daß wenn in ihxem Lande das Kaiserthum, welches daselbst seit Jahrhunderten erstorben ist, wieder erstehen würde, so wäre diese Erscheinung ein sicheres Zeichen für das Kommen des von Gott verheißenen und längst ersehnten Messias. So wie ich dies gesehen, schlug ich die Quelle selbst nach und fand m meinem Erstaunen von der genannten Messiasprophezeihung keine Silbe. Ich war im Begriff, eine Berichtigung Ihrem geschätzten Blatte sofort zuzusenden, doch glaubte ich, es würde dies schon eine kundigere Feder thun. Dies geschah nicht und mir ist es im Geschästslebeu wieder entfallen. Nachdem ich aber diese Woche jenen Artikel auch in politische Zeitungen habe übergegangen gesehen, kann ich mich nicht länger enthalten, die Worte des Abarbanel hier wiederzugeben. Ausgabe Offenbach, Seite 90. 3, heißt es in nj/itf” y»öffo, nachdem schon eine Erklärung vorausgegangen: Man könnte die mr>p ysist auch auf 4 Kaiserreiche beziehen: 1) Ronl, wo das Kasierthunr zuerst war, 2) Konstantinopel, 3) Frankreich, wohin das Kaiserthum unter Karl dem Großer: kam und 4) Deutschland, D’iwwwn omrvn "»'2 ,*T?3p ir"i ,orn noiy dpi ♦rrtffo dk; nnD^n 3Bmo nrnaty (Dort in Deutschland ist es noch heute, und die deutschen Juden haben die Ueberlieferung, daß während das Kaiserreich in Deutschland ist, der Messias kommen wird), von einem erstorbenen Kaiserthum (was historisch schon falsch wäre, da das deutsche Kaiserreich noch Jahrhunderte nach Abarbanel epstitt hat) und von einem erstehenden ist also keine Rede. Abgesehen davon, daß man in einer Zeit, in welcher der Messiasglaube geleugnet, aus den Gebeten gemerzt und verspottet wird, besonders vorsichtig sein, und daß man sich überhaupt von der Messiasprophezeihung fern halten sollte, da, wie es in der heißt, während des mbi, wo die Zeit der Erlösung bestimmter vorgezeichnet war als heute, die größten Männer sich in der Messiasberechnung geirrt haben; so ist es ganz unverantwortlich, ein Citat, zumal aus Werken eines großen Mannes, unrichtig, vor die Oeffentlichkeit zu bringen. Möge übrigens sich erfüllen rraro ro' iDx U'D'3 mnoa S. L. R. Berlin. Nach einer Verfügung des Cuttus- Ministers kann, mit Rücksicht auf^ das Gesetz vom 3. Juli 1869, nach welchen: die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Berenntniß unabhängig ist, der Wahl eines Juden zum Mitglied einer städtischen Schul-Deputation um semcs religiösen Bekenntnisses willen die Bestätigung nicht versagt werden. Gumbinnen. 19. Mai. Die „Kreuzztg." meldet von einem Preßprocesse, der es verd:ent, neben dem vielberufenen Ketzererlasse des Oberkirchenraths dem Gedächtnisse von Mit- und Nachwelt empfohlen zn werden. Der Verleger und Redacteur des in Insterburg erscheinenden conservativen „Ostpreußischen Volksboten" Klein wurde vom Jnsterburger Kreisgericht im vonrigen Jahre wegen eines „der Jude Johann Jacoby" überschriebenen Artikels zu 30 Thlr. Geld-, event. sechswöchentlicher Gesängnißstrafe verurtheilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Erhebung der Anklage seiner Zeit zurückgewiesen, ging aber später auf Anordnung des Oberstaatsanwalts Saro zu Insterburg gegen den „Ostpr. Volksboten" vor. Das dortige Kreisgericht hatte in dem erwähnten Artikel eine Aufreizung zum Hasse und zur Verachtung u. s. w. zwischen zwei Relibionsgenoffenschaften erblickt und daraufhin das verurthellende Urtyeil gefällt. Am 16. d. M. stand nun Termin in dieser Sache vor dem Appellgericht zu Insterburg an. Sowohl der Angeklagte als auch dessen Vertheidiger bchaupteten, daß in den: verfolgten Artikel kein Preßvergehen zu erblicken sei. Das Kreisgericht zu Insterburg hatte in den: Satze, „daß die Juden bereits eine solche Herrschaft über uns Christen ausübten, daß darüber uns Scham» röche ins Gesicht steige:: müsse," hauptsächlich den Dolus erblickt. Klein führte in seiner Vertheidigung aus, daß der Talmud den Juden eine solche Herrschaft über die anderen Völker vorschreibe, der Talmud aber von den Juden als göttliches bindendes Gesetz bettachtet werde, somit sein Artikel durchaus keinen Angriff auf das Judenthum, sondern ein Lob des Gesetzesliebe unstrenger Befolgung der Talmudvorschriften Seitens der Juden enthalte. Klein wurde denn auch in zweiter Instanz einstimmig fteigesprochen. In Prag wurde vor etwa hundert Jahren der nachfolgende Prozeß verhandelt. Ein chr. Student hatte einen Juden mit einem Steine nach den: Kopfe geworfen. Der Jude bückte sich und der Stein flog über seinen Kopf in',ein Fenster, dessen Glasscheibe klirrend zu Boden siel. Der Hauseigenthümer ließ den Juden wie den Studenten arretiren. Vor dem Gerichtshöfe vertheidigte sich der Student. Er wies in überzeugender Weife nach, daß, wenn der Jude sich nicht gebückt hätte, der Stein die Scheibe nicht hätte zertrümmern können. Er wurde denn auch einstimmig freigesprochen, während der Jude die Scheibe bezahlen muhte. — Wackerer Student! du fügtest wenigstens nicht dem Verbrechen den Hohn hinzu, und beriefst dich in deiner glorreichen Vertheidigung nicht auf den Talmud! — *) S. h. Charaschim.