Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 22 (31.5.1871)
- Date
- 1871-05-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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422 T ganze Woche hindurch, sondern auch an den heiligen Sabbatuno Festtagen überall, nur nicht im Gotteshause zu finden sind. Die Synagoge wird in dieser edlen Gemeinde nur zweimal in der Woche, nämlich: Freitag Abends und Sabbat Morgens geöffnet. An dem ersteren wartet man in der Regel bis in die Nacht hinein, wo dann endlich, mit Hilfe der Cultusbeamten, einiger mso-'o Kinder, eines ^2« (der auch nur am Freitag Abend kömmt, Sabbat Vormittags hält ihn der offene Laden davon ab) das p:o schwer und mühselig zusammengebracht, dann wird, im tiefsten Dunkel beinahe, mit großem Gekreische von Seiten des Vorbeters, das i’Di hu rob. „Komm, o Freund der Sabbatbraut entgegen re." gesungen, während sie schon lange vorher von hundert Nachbargemeinden ringsum empfangen worden. Am Sabbat Vormittag sind die zwei Culttrsbeamten der Gemeinde nicht immer so glücklich, ihre Funktionen verrichten, und mit pjo beten, resp. die Vorlesung aus der Thora theilweise zu leisten, theilweise mit anhören zu können, sondern müssen, weil das p:o nicht zusammenzubringen, wieder unverrichteter Sache die Synagoge, mit den zwei bis drei anwesenden Gemeindemitglieoern, verlassen!!! In dieser edlen Gemeinde kam der Lehrer vor mehreren (es werden jetzt sieben Jahr ungefähr sein) Jahren auf den Gedanken: die masn auf Deutsch, nach Philippsohn'scher Uebersetzung (was Dichter für Unheil und Verderben auch bei den pfälzischen Lehrern anrichten, darüber in einem späteren Briefe —), vorzulesen. Wer sollte in einer solchen Gemeinde diese Neuerung auffallend oder anstößig findend! Doch — bei Einem war dies — nach einigen Jahren zwar erst — der Fall, und dies war — der Lehrer halber! Der Lehrer kam sich später mit seiner deutschen Haphthoravorlefung in der erschreckend leeren Synagoge so lächerlich vor, daß er — wieder anfing, sie in den traulichen, anheimelnden Lauten der Prophetensprache vorzulesen! Da die Gemeindemitglieder jahraus jahrein nicht in die Synagoge kommen, so fiel auch diese Reform zum Besseren nicht weiter auf: ly Dwipj »m nrn cvn, und so werden die Haphthora's in L. noch heuttgen Tages hebräisch gelesen. — Was immer in den Gemeinden Vorgehen mag; es findet sich in denselben kein einziges Mitglied, das dem betreffenden Bezirksrabbiner mündlich oder schriftlich davon Anzeigen zu machen sich anschicken möchte? Die Furcht, für „orthodox" zu gelten, die Furcht, in der Kneipe von Diesem und Jenem mit nicht ganz zutraulichem Zuwinken begrüßt zu werden, erstikt jede bessern Regung in den Herzen der sehr Wenigen, selbst Denen die mit jedem Tage mchr um sich greifenden Neuerungen in den pfälzischen Gemeinden" nicht ganz recht" sind. — Ich breche hier aber keineswegs aus Mangel an Material ab, weil ich der Absicht bin, daß das Mitgetheilte vollständig genügen wird, die Wahrheit meiner Behauptung darzu'thun: Daß die Gemeinden allein die Schuld an vollständigen Ruin des jüdisch-religiösen Lebens in der Pfalz tragen! — Würzburg, 24. Mai. Nach Beendigung des jüngsten deutsch-ftanzösischen Krieges brachte das Frankfurter Journal Nr. 82 die Mittheilung, daß auf Befehl des Kaisers am 2. April in dem gesammten Deutschland eine Gedächtnißseier fiir die gefallenen Helden des deutschen Heeres abgehalten werden solle. In Erwägung nun, daß beim Ausbruche des Krieges ein Bettag für alle Kirchen Preußens angeordnet wurde, wobei aber der Synagoge keine Erwähnung geschehen, und die Befürchtung nahe lag, es könnte dies auch bezüglich der erwähnten Gedächtnisfeier sich wiederholen, hat sich Herr Districts-Rabbiner S. B. Bamberger dahier an den Herrn Reichskanzler Fürsten v. Bismark nnt einer deßfallsigen Vorstellung gewendet, worauf nun von dem Hohen Reichskanzleramte der erwünschte Bescheid folgte; derselbe lautet wie folgt: „Berlin, den 20. Mai. 1871. In der gefälligen Zuschrift vom 24. März d. I. führen Ew. Wohlgeboren an, daß in Preußen beim Ausbruch des letzten Krieges ein Bettag für alle Kirchen angeordnet, der Synagoge aber dabei keine Erwähnung geschehen sei und Sie knüpfen hieran den Antrag, daß eine etwa für das deutsche Reich zu erlassende, die Abhaltung einer allgemeinen Gedächtnißseier betreffende Anordrcung auch auf die Synagogen ausgedehnt werden möge. „Ew. Wohlgeboren werden in Erwiderung hierauf ergebenst benachrichtigt, daß künftighin von den auf Veranlassung großer staatlicher Ereignisse angeordneten kirchlichen Feierlichkeiten nicht nur den christlichen Kirchen, sondern auch den Synagogen - Vorständen Mittheilung gemacht werden wird. Das Reichskanzler-Amt. (gez.) Bis mark. An den Herrn Rabbiner der Synagoge zu Würzburg Wohlgeboren. Buttenwiese» (Bayern). Der hiesige allgemein geachtete Arzt, Herr vr. B inswang er, wurde zum Physikus ernannt und siedelt in dieser Eigenschaft nach Hürben-Krumbach über; es ist dies der erste jüd. Arzt in Bayern, der eine derartige Anstellung erhalten hat. — (Auch im Großherzogthum Hessen wurde vor einiger Zeit unser Glaubensgenosse, der rühmlichst bekannte Herr vr. Weil in Zwingenberg a. d. Bergstraße, zum Kreisphysikus befördert; es ist dies auch in dem genannten Lande der erste derarttge Fall. Red.) St LengSfeld. In Nr. 7 d. I. Ihres geschätzten Blattes befindet sich ein Artikel aus Altona,