Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1871)
- Date
- 1871-05-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447499-2447520--09397-2465089- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Odesa 1× ep/1000834
OCR text
Dort, wo es sich um verschiedene christliche Confessionen der Eltern handelt, verfügt das Gesetz, daß bei unehelichen Geburten die Mutter die Religion des Kindes zu bestimmen habe. Donaufürstenthümer. Bukarest, 23. April. Man schreibt der „A. A. 3.": Das Ministerium Catargiu, dessen Energie bei der Herstellung der öffentlichen Ordnung, sowie bei der Reorganisation der Verwaltung und der Armee alle Anerkennungverdient, ist unglücklicherweise in den Fehler früherer Ministerien verfallen, daß es sich durch Bedrückung der Fremden, insbesondere der Israeliten, bei den Rumänen beliebt zu machen sucht. Am 17. d. hat der Ministerrath den Beschluß gefaßt, daß kein Fremder die rumänische Grenze überschreiten soll, der sich nicht durch Documente als Professionist auswesten oder ein Baarvermögen von 1852 Lei vorzeigen kann. Die Commandanten der Grenzwachen wurden angewiesen, diesen Ministerialbeschluß mit aller Strenge zur Ausführung zu bringen. Er ist wohl hauptsächlich gegen die ärmeren handeltreibenden Israeliten gerichtet, welche in den seltensten Fällen über ein Capital von 1852 Lei verfügen oder doch dasselbe nicht in baarem Gelde besitzen; aber auch andere Fremde sind dadurch ganz und gar der Willkür der Grenzaufseher überliefert. Wenn z. B. Jemand die Absicht hätte, sich Bukarest anzusehen oder einen Freund in irgend einer Stadt Rumäniens zu besuchen, so müßte er, um die Grenze überschreiten zu können, 92 V2 öouteb’or bei sich tragen; im andern Falle würde er zurückgewiesen. Die Maßregel, an sich schon lächerlich und jeden internationalen Verkehr hemmend, verstößt außerdem ganz und gar gegen die Verträge von 1856, nach welchen jeder Fremde das Recht hat, was immer für einen Erwerb in den Donaufürstenthümern zu suchen, ohne daß seine Vermöaensumstände maßgebend sind. Dem Mißbrauch der Amtsgewalt der Grenzwächter wird damit wieder Thür und Thor geöffnet, und Reclamationen der Mächte mit Entschädigungsansprüchen werden nicht ausbleiben. Diesen wird die rumänische Regierung gerecht werden müssen, und hat dann damit nur ihrer eigenen Würde geschadet. N u tz l a n d. Odessa. Die Untersuchung über die Unruhen in Odessa während der Osterwoche werden, wie matt der „Mosk. Ztg." schreibt, von der Untersuchungscommission unter dem Vorsitz des Staatsanwaltsgehilfen Jewrejnow sehr eifrig geführt. Die Mehrzahl der Vernommenen sagt aus, daß das Einschlagen der Fenster aus Rache für die Schmähungen, mit welchen die Juden die Christen überhäuften, begonnen habe. Was die Zerstörungen der Wohnungen und Magazine betrifft, so sei dieselbe erfolgt, weil die Bchörden sie zuliehen. „Wenn man die Juden nicht hätte schlagen dürfen, hätten es die Behörden auch nicht erlaubt," antworteten Viele auf die an sie gerichteten Fragen. Weiter schreibt der Correspondent, daß man jetzt die Summe der erlittenen Verluste zu berechnen angefangen hat, die sich nach den gemachten Anzeiger: auf 2 Millionen R. belaufen soll. Diese Summe ist jedoch entschieden zu groß, wie sich das aus einzelnen Fällen klar ergeben hat. Dänemark. Copenhagerr, im Mai. Sonntag, den 16. Jjar, feierte Herr Oberrabbiner vr. A. A. Wolfs seinen 70. Geburtstag unter allgemeiner Theilnahme der israel. Gemeinde. Wir übergehen die einzelnen Punkte der verschiedenen Feierlichkeiten: Gesang in der Synagoge, Ständchen in der Wohnung, Gratulationen rc Die Gemeinde überreichte Herrn W. nebst einer Beglückwünschungsadreffe ein Ehrengeschenk von 6000 Thalern. Das Geld soll ein unangreifbarer Fond bleiben, während die Zinsen zur freien Disposition des Jubilars bestimmt sind. Prächtige und werthvolle Geschenke in reicher Anzahl wurden sowohl von Privaten als auch von sämmtlichen isr. Vereinen dem Jubilar gewidmet. Auch von auswärts liefen eine große Menge Telegramme, Glückwunsch - Adressen und Geschenke ein. Abends fand unter allgemeiner Betheiligung das übliche Festmahl statt. Zu gleicher Zeit feierte Herr vr. W. sein fünfzigjähriges Doctor-Jubiläum. In Folge besten ernannte ihn S. Maj. der König zum Professor; das Diplom war von einem Beglückwünschungsschreiben Sr: Excellenz des Cultusministers begleitet. Seinerseits feierte Herr vr. W. dieses schöne Fest durch reichliche Spenden an die Armen. Möge es ihm vergönnt )ein, die Wiederkehr dieses froheu Tages noch oft und freudig zu begehen. England London, 9. Mai. Die Erötterung der Vorlage zur Entfernung der religiösen Beschränkungen an den Universitäten Oxford und Cambridge im Oberhaus wurde schon seit einiger Zeit mit Spannung erwartet und die Lords fanden sich zu der bevorstehenden parlamentarischen Schlacht in ziemlich bedeutender Zahl ein. Namentlich auch die Bifchö'e stellten ein gutes Coutingent. Bekanntlich war die Vorlage im Princip angenommen, und es galt, dieselbe nun im Comite des ganzen Hauses in ihren einzelnen Theilen zu verhandeln. Die ersten beiden Abschnitte gingen unbeanstandet durch. Zu dem dritten aber stellte der Marquis of Salisbu^ ein Amendement, das thatsächlich die Bill im Princip angreifen würde, indem es an die Stelle des heuttgen Textes einfach einen neuen setzt. Der edle Lord der-