Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1871)
- Date
- 1871-05-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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406 fuhr man unverblümt, daß das Bauen das Ei sei, woraus die Küchlein „Orgel und Reform" gebrütet werden sollen. Für heute hieß es: “pn p «3 -ws«: „Wie man gekommen, ging man wieder auseinander — unverrichteter Sache; denn ehe irgend etwas beschlossen werde, müsse erst ein Bauüberschlag gefertigt und vorgelegt werden, was demnächst geschehen soll. Also noch ein bischen Geduld, meine lieben Leser. Und nun noch eine Bemerkung: Wir verzeihen es wohl den weltlichen Gliedern des Vorsteheramts, Prima- Qualitäts-Reformern, wenn sie im Dienste ihrer Göttin Reform Missionär-Geschäfte besorgen, nicht aber dem Herrn Rabbiner, daß er sich zum Wortführer der Reform hergibt, denn das riecht uns ein Bischen zu sehr nach 3>ro -ibq. Wir können nifyt begreifen, warum er, als ihn Herr Hirsch Lövinger unter Anderem fragte, was er (der Herr Rabbiner) zur Einführung einer Orgel sage „anstatt" klar und offen sich auszusprechen, erwiederte: diese Frage gehöre heute nicht hierher. Es scheint uns daraus hervorzugehen, daß der Herr Rabbiner, da er sich nicht unterstand, sich weder pro noch contra zu äußern, eine Neutralität, wie die Engländer im verflossenen, deutsch-französischen Kriege, beooachten möchte. Gerade heute hätte er sich rücksichtslos, wenn er auf Seite der Orthodoxen oder ans dem Boden der Orthodoxie steht, aussprechen sollen, um so mehr da ja die Leitung des Gottesdienstes unter dem Rabbinen steht, und dann wären die Neologcn zaghaft und muthlos nach Hause geschlichen; so aber zweifeln sie jetzt gar nicht daran, daß sie den Herrn Rabbiner zu den Ihrigen zählen dürfen; hier hieß es nicht U'v.v2 np’n» ybon n^o, hier gilt das Wort, “>m. Mag nun das Resultat der nächsten Versammlung sich gestalten, wie da wolle, so viel steht fest, das Häuflein der Orthodoxen wird sich mit Bravour schlagen und nur der alleräußersten Gewalt weichen. W. Stern. (Wir erwarten von Herrn Rabbiner Wälder daß er sich in diesen Blättern offen gegen die Einführung der Orgel aussprechen wird. — Red.) Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. W»ren. Die Tochter des bekannten polnischen Revolutionärs Graf L—y, welcher im Jahre 1831 vom russischen Kaiser in die Verbannung geschickt wurde und einige Jahre später in Galizien starb, ist verflossene Woche zum Judenthuine übergetreten. Die etwa 40jährige Dame kam nämlich zum hiesigen isr. Prediger vr. Jellinek, der ihren Wunsch erfüllte, da sie bereits früher in den Satzungen des Judenthums Unterricht genommen hatte. Die Gräfin erklärte, von diesem Tage an auf ihren Titel und Rang zu verzichten. Ueber ihre Schicksale erzählte sie dem Prediger: „Als mein Vater starb, stand ich als junges Mädchen allein in der Welt, und eine isr. Familie war es, die sich meiner — der Katholikin — annahm. Ich lebte bei ihr seitdem und wurde wie das Kind vom Hause gehalten. Dabei lernte ich das Judenthum kennen und schätzen und freue mich, jetzt selbst Jüdin zu werden." Wien. Der aus Turin für die Lehrkanzel der allgemeinen und pharmaceutischen Chemie in Prag berufene Professor Dr. Adolf Lieben ist der Sohn eines Prager Israeliten, Herrn Herrmann Lieben, welcher gemeinschaftlich mit seinem Bruder in den zwanziger Jahren nach Wien übersiedelt war und dort das Bankhaus I. I. Lieben gegründet hatte. Die Verhältnisse unter dem Cultusminister Grafen Leo Thun veranlaßten damals Professor Lieben, welcher um einer Anstellung willen keinen Religionswechsel vornehmen wollte, einem Rufe nach Turin zu folgen, wo er, fast zu gleicher Zeit mit seinem Freunde Moleschott, dem Professor der Physiologie, die Lehrkanzel der Chemie bestieg. Aus Lemberg, 2. Mai, wird dem „Tagblatt" gemeldet: Zur Feier des ersten Maitages durchzogen Bubenrotten die Judengasse, indem sie daselbst Fenster zertrümmerten. Da man größere Excesse befürchtete, unterblieb die Nachtmusik. Aus Zombor wird ein eigentümlicher Fall gemeldet, der im Augenblicke dein Justizministerium zur Entscheidung vorliegt. Ein dortiger Einwohner jüd. Glaubens unterhielt mit einer Christin ein intimes Verhältniß, das nicht ohne lebendige Folgen blieb. Der Vater erklärte sich bereit, den jungen Weltbürger zu adoptiren, wrnn es ihm gestattet ist, denselben im Glauben seiner Väter zu erziehen. Die Mutter gab hiezu ihre Einwilligung und so ward das Kind nach allen Vorschriften des Judenthums in den rituellen Bund ausgenommen. So weit lief die Sache ziemlich glatt ab. Als jedoch der Pfarer der Stadt von dem Ereignisse Kenntniß erhielt, nahm der confessionelle Kampf feinen Anfang. Auf die erfolgte Anzeige beim Magistrate, daß das Kind einer Christin im jüdischen Glauben erzogen werde, wurde die behördliche Wegnahme des Knaben aus dem Hause seines Vaters angeordnet und an demselben der Act der Taufe vollzogen. Dagegen erhoben nun Vater und Mutter Einsprache und wurde von ihnen der Rekurs an den Cultusminister ergriffen, welcher den Vorfall an die competente Stelle, an das Justizministerium, leitete, wo, wie bereits oben bemerkt, der Gegenstand feiner Entscheidung entgegensieht. Die Sache ist insofern von großem Interesse, als der Fall in den Gesetzen gar nicht vorgesehen ist und somit der juridischen Dialektik der freieste Spielraum gelassen ist.