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Der Israelit · 1871-05-17 · Heft 20 (17.5.1871) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 20 (17.5.1871)
Date
1871-05-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
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394 hernach die Gewässer abfließen zu lassen. Vor allen Dingen müssen die Grenzen gesichert werden, und das haben die bisherigen Regierungen nicht zu thun vermocht. „Nun sei es uns erlaubt, daß wir, die wir immer unsere Ueberzeugungen klar ausgesprochen, auch jetzt erklären, daß die gegenwärtige Regierung auch dieses Uebel zu vermeiden beginnen werde; sei es uns erlaubt zu sagen, daß wirksame Maßregeln ergriffen worden find, zur Verhinderung des Wachsthums dieses Nebels, das ungleich größer ist als alle anderen Leiden Rumäniens. „Wir wissen, daß die Schwierigkeiten groß gewesen sind; und die wir nicht kennen, vermuthen wir; doch hat man nun Folgendes erlangt: es kann kein Fremder Rumänischen Boden betteten, ohne sich auszuweisen, daß er „mehr denn fünftausend alte Piaster Capital besitze!" „So viel Geld auch Montefiore und dre Israelitische Allianz haben mögen, werden sie doch nicht jeden Juden, der nach Neu - Palästina zu gehen gedenkt, mit 5000 Piaster ausstatten können. „Wir wollen nun weiter sehen, welche Maßregel die gegenwärtige Regierung hinsichtlich des jüd. Aussatzes der Rumänen bereits verpestet hat, nehmen wird In Folge dieser einen großen, ernsten Maßregel, an der Grenze bleibt uns nichts anderes übrig als die aesammte Rumänische Presse, alle Rumänischen Bürger, un Namen des Vaterlandes zu beschwören, daß sie jeden Grenzbeamten überwachen, und ihn dann denunciren, wenn er aus irgend einem persönlichen Interesse es sich erlauben sollte, die Durchführung dieses Regierungsdecretes nachlässig zu überwachen, dieses Decretes, daß der Beginn der Erlösung unseres Vaterlandes von der jüdischen Plage ist/' Soweit die Trompetta. Soviel Worte, soviel Lügen! Daß der Pöbel durch solche grauenhafte Hetzereien zu Excessen gegen die bedauernswerthen rumänischen Juden getrieben wird, kann Niemanden Wunder nehmen. Feuilleton. Ein geschichtlicher Aückötick auf die Juden in Elsaß und Lothringen. Bearbeitet von L. (Fortsetzung.) Nachdem die jüdischen Deputirten aus Frankreich und Italien, zusammen 110, in Paris angekommen waren, erließ oer Minister des Innern unterm 23. Juli ein Rundschreiben an dieselben, in welchem er sie zur ersten Versammlung auf den 26. berief. Ein Saal rm Rathhaufe wurde ihnen zu diesem Zwecke eingeräumt. Es wurde ihnen aufgcgeben. unter sich einen Präses, zwei Schreiber und drei Skrutatoren zu ernennen und den Tag der nächsten Zusammenkunft zu bestimmen. Zugleich wurde jedem zur Pflicht gemachtj, die ihnen von den Kaiserlichen, zu diesem Geschäfte ernannten > Commissarien vorzulegenden Gegenstände nach beste!/ Einsicht zu erörtern und den Hauptzweck möglichst zu erstreben. Zu Commissarien ernannte der Kaiser die Herren Portalis, Mole und Paspuier. Da der 26. Juli auf den Sabbat siel, so erzeugte dieser Umstand in der Tags zuvor im Hause des Herrn Worms gehaltenen Privatversammlung einige Debatten; dies Bedenken wurde jedoch nicht allerwärts getheilt und so constituitte sich am folgenden Tage die Versammlung und wählte Herrn Abraham Furtado, einen gelehten Portugiesen, zum Vorsitzenden. Die meisten Aeputirten gaben ihre Stimmen mündlich ab. Eine Ehrenwache mied jede Störung. Die erste Versammlung hatte außer der Form nichts weiter beschlossen, als eine Dankadresse an den Kaiser. In der Sitzung, am 29. Juli, erschienen die kaiserlichen Commiffäre. Herr Mole setzte in längerer Rede die Absichten des Kaisers auseinander, die wir bereits aus dem Decrete selbst kennen. Einige neue Gesichtspunkte aus dieser Rede sind aber doch erwähnenswerth: „Sie haben sich," sagte er zu den Deputirten, „der Regierung gegenüber nicht zu vertheidigeu, sondern nur sie über die Sachlage aufzuklären und mit ihr an dem edlen Ziele zu arbeiten, das sie sich gesteckt. Die Gesetze, denen Ihre Glaubensgenossen in den verschiedenen Ländern unterworfen find, sind verschieden; das Interesse des Augenblicks hat sie oft dictirt. Aber sowie diese Versammlung einzig dasteht in den Annalen des Christenthums, so werden auch Ihre Glaubensgenossen hier zum erstenmale gerecht beurtheilt, ihr Loos durch einen christlichen Fürsten bestimmt werden. Der Kaiser will, daß Sie Franzosen seien; es ist nun an Ihnen, sich dieses Namens würdig zu erweisen." Hierauf wurden die Fragen verlesen, welche die Deputirten beantwotten sollten, und die sie denn auch nach langen Debatten und nach reiflicher Üeberlegung beantworteten. Die 3 ersten Fragen betreffen die Ehe; es wurde nämlich geftagt, ob die jüdische Ehe monogam sei, ob nach jüdischen Gesetzen die Ehescheidung statthaft und auch dann gilttg sei, wenn sie den ftanzösischen Gesetzen zuwiderlaufe, ob gemischte Ehen gilttg seien. Die erste Frage wurde dahin beantwortet, daß zwar das Gesetz die Polygamie nicht verbiete, daß aber seit der Wormser Synode unter R. Gerschon (1030) es zum Gesetze erhoben worden fei, daß die Juden in Europa nur eine Frau haben dürfen. Hinsichtlich der zweiten Frage wurde geantwortet: die Ehescheidung ist erlaubt; doch

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