Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1871)
- Date
- 1871-05-17
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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395 erkennen die Juden in Civilsachen das Landesgesetz überall an, lassen daher keine Scheidung gellen, ohne richterliches Erkenntnis eingeholt zu haben, wo dies festgesetzt ist. Was der 3. Punkt betreffe, so seien gemischte Ehen an sich möglich (f); doch bestehen die Hindernisse der Ehen zwischen Juden und Christen vornehmlich in den religiösen Formen zur Schließung einer Ehe, womit die Geistlichen und Rabbinen in Verlegenheit kämen; der jüdische Theil einer auf nicht religiöse Weise eingegangenen Ehe werde immer noch als Mitglied des Judenthums behandelt. Die vierte Frage war: werden Franzosen von den Juden als Fremde oder Brüder betrachtet^ Man antwortete: „die Juden sehen in Frankreich die Franzosen völlig wie ihre Brüder an: schon die hl. Schrift habe Wohlwollen gegen Fremde zum Gesetz gemacht: um wie viel mehr haben die französischen Juden Grund dies zu thuu." Die 5. und 6. Frage, welche das Verhalten der Juden gegen Nichtjuden und die bürgerlichen Pflichten gegen das Vaterland betraf, wurde in ähnlich persönlichem Sinne beantwortet. Die 7. 8. und 9. Frage forderte Aufschluß über die Wahl und Gerichtsbarkeit der Rabbinen. Die 10.—12. Frage endlich betrifft den Handel der Juden; es wurde namentlich gefragt, ob des den Juden erlaubt oder verboten fei, mit Fremden Wucher zu treiben; auch diese delicaten Fragen wurden in befriedigender Weise gelöst. Nachdem nun die Beschlüsse gefaßt waren, ernannten die Deputirten eine Commission, welche beauftragt wurde, dieselben den kaiserlichen Cominissären zu eröffnen. Die Beschlüffe waren in den Sitzungen vom 4. und 7. August 1806 gefaßt worden. (Fortsetzung folgt.) A N Z E | Nekrolog.| Frankfurt, 25. April. Freitag den 13. April, noö dv in nDK, verschied nach ^wöchentlichem Leiden im kräftigsten Mannesalter, im 43. Jahre, Herr Wolf Fuld rr'y und wurde seine irdische Hülle Sonntag den 16. April unter außerordentlich zahlreicher Begleitung zur letzten Ruhestätte geleitet. Der leider so früh Heimgegangene war geboren in dem ehemals kurfürstl. Städtchen Merholz und als junger Mann in einem hiesigen Handlungshause beschäftigt, woselbst er sich durch Fleiß, Eifer und Thätigkeit auszeichnete. Kaum 24 Jahre alt, etablirte er sich selbstständig, nachdem er sich mit der Tochter einer durch Religiösität, Frömmigkeit und Wohlthätigkeit hervorragenden Familie vermählt hatte. Der Segen des Allmächtigen erstreckte sich auf alle seine Unternehmungen, und er erachtete es für seine heiligste Pflicht, als treuer, liebevoller Sohn für seine Eltern in seiner Heimath Sorge zu tragen, sowie er auch stets während seiner Lehrzeit den Spruch des Propheten Jesaias beherzigte: brr -picao! o‘?ynn. Für seine sämmtlichen Familienangehörigen widmete er seine Kraft, ihr Gedeihen unterstützend und für ihre Wohlfahrt wirkend. In feinem Hause wurden jene Tugenden gehandhabt, wie solche feine würdige, biedere Gattin schon im Hause ihrer sel. Eltern n"y ausgeübt und die an die schönsten und edelsten Sitten früherer Zeiten erinnern. Möge der Allmächtige denl Verklärten seinen Sitz verleihen neben den Erbauern des Hauses Israel, I G E N. und ihm die ewige Seligkeit zu Theil werden lasten. Möge, Er Trost spenden in die Herzen der hochbejahrten Mutter der frommen Gattin und der zu den besten Hoffnungen berechtigenden Kinder des Verewigten n"y, möge Er Seine Vaterhuld über sie ausbreiten. nw3"s"j“n. ei Gelegenheit einer Hochzeitsfeier hier in Paderborn glaubte ein auswärtiger Familienvater seinem jüngsten Sohne keinen beffern Segen bei seiner Vermählung zu ertheilen als den, durch eine ftomme Stiftung von 1000 Thalern an unser Waisenhaus. Der hochherzige Mann trat unserer statutenmäßigen Bestimmung bei, daß vorkommenden Falles Waisen aus dem Fürstenthum Waldeck Aufnahme und Erziehung in unserer Anstalt finden, mit gleichen Rechten wie die Waisen aus Westphalen und Rheinland. Der Name des edlen Geschenkgebers, Herr Raphael L ö w e n st e i n in Rahden, Waldeck, wird sowohl in seinem Lande, als auch in unserer Anstalt ewig ein Segen bleiben für die armen Elternlosen. Möge das Beispiel dieier wahrhaft religiösen Stiftung für viele unserer Glaubensgenoffen anregend sein, dann werden keine Thränen der armen Wittwen und Waisen mehr fließen, und das momentan getrübte Familienglück wird durch gute wohlerzogene Kinder wieder aufgebaut werden. Paderborn, den 14. Mai 1871. Fanny Nathan, Gründerin und Vorsteherin des Waisenhauses für Westphalen und Rheinland.