Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1871)
- Date
- 1871-05-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Xll. Jahrgang Erste Beilage za Rr. ja des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Heilbronu a. 9!. Die hiesige israel. Gemeinde, jetzt etwa 124 Familien zählend, hat am 14. April d. I. einen Garten an der Allee uni 16,000 fl. zum Synagogenbauplatz angekauft, wovon jedoch ein Theil zu einem einstigen Gemeindehaus für Schule und Amtswohnungen des Rabbinen und Vorsängers k. verwendet und doch noch eine größere Fläche zu Privatbauten wieder veräußert werden kann, da das Areal mehr als 1 Mrg. mißt. Eine vorangegangene Gemeindeversammlung genehmigte den Ankauf des Platzes, verschob jedoch den Synagogenbau selbst, um abzuwarten, ob nicht in der Nähe desselben ein Theil eines bald zu verkaufenden staatlichen Gebäudecomplexes billiger zu diesem Zwecke erworben werden kann. Jedenfalls wird bei einem Synagogenbau von orthodoxer Seite mit Vorsicht die Gefahr der Einführung verbotener Refornren zu vermeiden gesucht. S. Berlin, 24. April. Nach der „C. S." hat der Minister des Innern verfügt, daß, da die Bestimmung des §. 5 des Gesetzes vom 21. December 1842, nach welcher die Naturalisation j üd. Glaubensgenossen nicht ohne Genehmigung des Ministers des Innern erfolgen darf, absichtlich in das an die Stelle des gedachten Gesetzes getretene Bundes-Jndigenatsgesetz vom 1. Juni 1870 nicht mit ausgenommen worden und sonach in Wegfall gekommen ist, die Landespolizeibehörden fortan über die Naturalisationsgesuche ausländischer jüdischen Glaubensgenossen als solcher selbstständig zu befinden haben. — Ins Reichstag liegt eine Petition des P. Franke zu Lößnitz vor, welche beantragt zu beschließen, daß fortan die Juden ebenso wie die Bekenner anderer Confessionen zum Offizierdienst der Linientruppen des deutschen Heeres zugelassen werden, und ihnen bei der Offizierswahl ihres Glaubens wegen kein Hinderniß entgegenstehen soll. Berlin, 24. April. Von dem Abg. Sonnemann, unterstützt von Lasker, v. Bunsen u. A. ist folgende Interpellation angekündigt: „In der Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 2. September 1868 (Nr. 163, s. Nr. 30 des Bundesgesetzblattes S. 509) ist die Realschule der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. unter denjenigen höherkn Lehranstalten aufgeführt, welche nach Vorschrift des §. 154 der Militarersatzinstruction für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Das hierdurch der israelitischen Realschule zu Frankfurt a. M. eingeräumte Recht ist ihr tatsächlich wieder theilweise entzogen worden durch eine Verfügung des k. Provinzial-SchulcollegiumS zu Kassel, welches verbietet, den die Schule besuchenden christlichen Zöglingen Berechtigungszeugnisse zum einjährigen Freiwilligendienste auszustellen. Auf eine Remonstration des Magistrats und der Stadtverordneten vom 26. Januar 1869 hat das Provinzial-Schulcollegium mittelst RescriptS vom 18. Februar 1871 bei seiner früheren Entscheidung beharrt. Vor wenigen Jahren wurde die israelitische Realschule zu Frankfurt a. M. noch von 60— 70 christlichen Zöglingen besucht. Seit dem Erlaß des erwähnten Refcripts ist diese Zahl auf 40 herabgegangen. Diese Schüler sind durch die Anordnung des Provinzial-SchulcollegiumS in ihren verfassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt, da sie nach ihrem regelmäßigen Schulbesuch die zustehenden QualificationSzeugnisse nicht erlangen können. Die Verfassung deS deutschen Reichs kennt in Bezug auf Militärdienst keinen Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Der Herr Bundeskanzler hat der betreffenden Lehranstalt die Berechtigung zur Ausstellung von Qualificationszeugnissen ohne jede Beschränkung ertheilt. Das Provinzial-Schulcollegium war also nicht befugt, diese Berechtigung wieder teilweise aufzuheben. Auf diese Darlegung gestützt, richten die Unterzeichneten an den Herrn Bundeskanzler die Anstage: 1) Ist dem Bundeskanzleramte von der Verfügung des k. Provinzial- Schulcollegiums zu Kassel vom 18. Februar 1871 Mitthcilung gemacht worden? 2) Beabsichtigt das Bundeskanzleramt, anzuordnen, daß die der israelitischen Realschule zu Frankfurt a. M. einmal gewährte Berechtigung zur vollen Durchführung gelange?" Berlin, 25. April. (Deutscher Reichstag.) — Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Interpellation des Abg. Sonnemann, betreffend die Entziehung des Qualifikationszeugnisses zum einjährigen freiwilligen Militärdienst bezüglich derjenigen christlichen Schüler, welche die israelitische Realschule zu Frankfurt a. M. besuchen. (Den Wortlaut der Interpellation siehe oben. Red.) Der Interpellant stagt nun, ob dem Bundeskanzler dies mitgetheilt ist und ob er die Durchführung der der Frankfurter Schulanftalt gewährten Berechtigung