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Der Israelit · 1871-04-26 · Heft 17 (26.4.1871) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 17 (26.4.1871)
Date
1871-04-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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326 Jetzt ist wiederum das orthodoxe Element ans den Repräsentanten ausgeschieden, und man braucht nicht mehr die Widerreden und Proteste der „Mucker" oder „Schwarzen" mitanzuhören. Jetzt können die Weißen wirthschasten nach eigenem Willen, ohne einen Ausruhr in der Gemeinde zu befürchten. Warten wir also ab, was die Zeiten uns bringen werden. Möge der Riß, der leider schon zu groß ist, nicht noch zunehmen, damit die Theile, die doch noch ein wenig an einander hangen, nicht zu ewiger Trennung von einander gerissen werden. Ueber das Ergebniß der heute noch vorzunehmenden Wahl des Vorstandes werde ich demnächst zu berichten mir erlauben. tidn. Lanpheim Unschicklichkeiten, die nicht ungerügt bleiben dürfen, treten hier scharf zu Tage. An den Sabbaten, Fest- und jFeiertagen, wenn der Gottesdienst längst begonnen, kann man sehen, wie Leute, sich unterhaltend, vor der Synagoge zusammenstehen, während andere derselben entlang Promenade machen und wie diese Alle nach einer Weile sich mitten in Gottesdienste in das Gotteshaus einschmuggeln. Ehe die Predigt beginnt, findet eine Ausreißerei 6u masse stätt; wenn berfro sich vor die heilige Lade begibt, ergreifen die durch und durch aufgeklärten Reformen ger die Flucht, als ob sie dadurch zu verstehen geben wollten, sie seien der ro-o unwürdig und kaum beginnt der Vorbeter das uvftfio so verläßt der größte Theil „der Andächtigen" schon die Synagoge, so daß beim Schluß-w'ip oft mühsam das nöthige i'J» noch anwesend ist. Daß dergleichen Unanständigkeiten den störendsten Einfiuß auf Ordnung, Ruhe und Andacht üben und demzufolge nach Synagogenordnung Kap. 1 § 8 strafbar sind, indem es heißt: „Alles wodurch der Anstand verletzt, oder die Ruhe gestört wird, ist strenge untersagt," kann wahrlich keine Frage sein. Die Frage ist aber die, warum das Vorsteheramt den gleichgiltigen Zuschauer spielt und nicht energisch dagegen einschreitet? Wohl ist unser Herr Rabbiner schon zum öftern gegen dieses unlöbliche Thun und Lassen zu Felde gezogen, aber er predigte tauben Ohren. Wir hoffen und wünschen, daß dieser öffentliche Tadel einen bessern Erfolg 'erzielen mögen, als die Mahnrede zwischen 4 Wänden. Schä'fere Rüge, als das hier Besprochene, verdient die Art und Weise der hiesigen Mazzothfabrikation. Der Bäcker und zugleich Mazzothlieferant für Laupheim und Ulm, im allgemeinen ein guter Juhudi, geht dabei auf unverzeihlich leichtfertige zu Werke. Zum Mahlen des Meh'.es — ca. 115—120 Centner — wirs ein einz iger Wächter gestellt; daZ ein Wächter nichtgehörige Wacht an der Mühle halten kann und folglich nur ein Scheinwächter, liegt auf der Hand. Das Mehl wird in alte, mitunter starkgefiickte Säcke des Müllers und von Bauern, gefüllt. Die Fabrikation findet in der Küche, in der Nähe des Ofens statt. Die Arbeiter sind lauter Nichtjuden, die sogar die rmLO machen. Das O’D wird nicht beachtet und der Kneter gibt sich das Mehl und das Wasser selbst. Ist das nicht zu arg? — Daß am n)jo» unsere Synagoge in einen schönen, grünen Wald verwandelt werde, auf daß das Echo der Confirmation recht lieblich schallt, darauf wird ernstlich Bedacht genommen, nicht aber dafür werden gehörige Maßregel ergriffen, daß die muro nach ritualer Vorschrift gebacken werden und wir fragen: ist denn das Mazzothbacken weniger heilige Pflicht, als das Confirmiren? — ***n. □ Frankfurt a M , 14. April. (Curiosum.) Während früher schon komisch genug in einer hiesigen nichtjüdischen gewöhnlichen Bierwirthsch a f t ein großes Plakat mit „-nto" ausgehängt war, was natürlich keinem Menschen erlaubt, in einer nichtjüdischen Wirthschaft Wurst u. dgl. zu genießen, so war es doch noch komischer an den jüngsten Pesachfeiertagen an derselben s(!)-Wirthschaft ein ebensolches Plakat mit „jidb" angehängt zu sehen. Die Inhaberin dieses Monstrums, von Pesach-Speisen in einer nichtjüdlschen Bierwirthschaft, ist eine emigrirte Frau aus Paris. Wie traurig muß es daselbst mit den Begriffen von nntto auSsehen! Cassel, 18. April. In Mansbach, Kreis Hünfeld, Reg. - Bez. Cassel, ward durch das Ableben der Hebamme eine Neuwahl erforderlich; bei derselben haben sich nebst dem Pfarrer und Bürgermeister die Frauen des Ortes zu betheiligen; bei Vornahme der Wahl ließ der Pfarrer mittelst Schelle die evangelischen Frauen, mit Ausschluß der lutherischen, katholischen und jüdischen, einladen. Letztere beschwerten sich darüber bei dem Bürgermeister; diefir ließ mündlich durch den OrtSdiener beim Pfarrer um die Ursache dieses Ausschlusses anfragen und erhielt folgenden schriftlichen Bescheid: Mansbach, 1. April 1871. An Herrn Bürgermeister Traul Wohlgeb. hier. Der Herr Bürgermeister Traul wolle die Güte haben, den sich beschwerenden Israeliten kurz zu bedeuten, daß das Amt der Hebamme in erster Linie ein kirchliches Amt ist und daß die Hebamme in ihrem ganzen Dienste, soweit derselbe sich auf die Taushandlung sowie auf die Anzeige der Geburten bezieht, lediglich dem Pfarrer unterstellt ist. Somit

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