Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 14-15 (5.4.1871)
- Date
- 1871-04-05
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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283 befähigt zu sein, sich ein Uriheil anmaßt, obwohl viele polnische Gemeindemitglieder die beiden Versammlungen in der Schiffsynagoze mit warmem Interesse und gleich guter Gesinnung srequentirten, der sie auch daselbst unverhohlen Ausdruck verliehen. Selbstverständlich wird diese Abnormität von Szanto gegen die Orthodoxen ausgebeutet und was nn’Da anbelangt, so braucht er sich inseinen letzten Leitartikeln der berüchtigten Denuncianten Pfefferkorn und Eisenmenger nicht zu schämen. Nicht wahr, ein schönes Collegium! Um auf Obiges zurückzukommen, so lassen wir es dahingestellt, ob die polnische Vorsteher für ihre Person nach ihrer innigsten Ueberzeugung handelten; allenfalls dürfte auch ein materielles Motiv mitgewirkt haben, und leitete sie gewiß auch die verlockende Aussicht, beim bevorstehenden Bau eines neuen DethauseS durch ihr speichelleckerisches Benehmen gegen den Vorstand der Cultus-Gemelnde von demselben eine Subvention zu erhalten. Eine so uneigennützige Handlungsweise richtet sich selbst und bedarf keiner weitern Kritik. Wien. In der vorgestrigen Sitzung deS Landesschulrathes war die Frage des Religionsunterrichtes an Mittelschulen Gegenstand einer langen, eingehenden und sehr lebhaften Debatte. Die Majorität der Sektion hatte beantragt, daß der Religionsunterricht am Gymnasium als freier Gegenstand behandelt, die Minorität, daß er auf das Unter-Gymnasium als obligater Gegenstand beschränkt werde, während nach dem Entwürfe des Ministeriums die Beschränkung des Religionsunterrichtes auf das Untergymnasium der Entscheidung des Unterrichts-Ministeriums Vorbehalten bleiben sollte. In Plenum des LandesschulratheS wurde der Antrag gestellt und lebhaft verfochten, der Religionsunterricht und die religiösen Uebungen seien überhaupt auS den Mittelschulen auszuscheiden und den Familien oder ReligionSgenoffenschaften zu überlasten. Es wurde unter Anderm geltend gemacht, daß der Staat keine bevorzugte Religion kenne, daß die Religion nicht, wie Mathematik, Latein oder Physik, eine einheitliche Wissenschaft, sondern die Religionsl'chre jeder Konfession eine andere sei, daß dieser Lehrgegenstand nach den Gesetzen der Leitung der Anstalt entzogen und einer derselben fremden Macht, der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschast unterworfen sei. Schließlich blieb der Antrag, die Religion ganz aus den Lehrgegenständen der Gymnasien auSzusckeiden, sowie der Antrag, sie als nichtobligaten Lehrgegenstand zu behandeln, in der Minorität und der Antrag, die Religion auf das Untergymnastum schon im Gesetze zu beschränken, in der Majorität. Die Minorität legte ihr schriftliches Votum dem Protokolle bei. Wie«. Der Verein, der das vom Baron KönigSwarter gestiftete Blindeninstitut durch Geldbeiträge erhalten und durch ein aus seiner Mitte gewähltes (Stf irium überwachen und leiten soll, hat vorg. .n in seiner Generalversammlung mit Acclamatiou das provisorische Curatorium als definitives bestellt und dem Obmann Dr. L. A. Frankl den ihm für seine erfolgreiche, unermüdliche Thätigkeit gebührenden Dank votirt. An den Bau des Blinden- Asyls soll sofort Hand gelegt werden und im nächste» Jahre schon werden stch seine Pforten öffnen, um — voraussichtlich weit weniger Zöglinge aufzunehmen, als es auszunehmen bestimmt ist. Dann werden wohl die Mitrel, des mit so großer Munificenz dottrten Institutes ihm gestatten die höchst empfindliche Lücke, «nt der die meisten derartigen Anstalten leiden, in ersprießlicher Weise auszufüllen. Der im Blindeninstttute Erzogene kann das Erlernte nur in einer BlindenbeschäftigungSanstalt verwerthen. An solchen Anstalten fehlt es aber in Oesterreich noch mehr, als an eigentlichen Unterrichtsinstituten und wenn die Königwarterffche Anstalt, die jetzt ihren Pfleglingen nur unter gewiflen Bedingungen den Aufenthalt bis zum zurückgelegten zwanzigsten Jahre gestatten will, diese Beschränk»«- im Verhältnisse mit ihrer Dotatton fallen läßt und den Asylbedürftigen dort behält, wo er allein nützlich zu wirken vermag, so wird sie ihrer Mission vollständig gerecht werden. Prag, 21. März. Eine interessante Principrensrage liegt hier gegenwärtig dem Landesschulrathe zur Entscheidung vor. Der Karlsbader Bezirksschulrath war auf einen Lehrer in Lichtenstadt, Namens Spitz, aufmerksam geworden, dessen pädagogische Wirksamkeit sich dec glänzendsten Erfolge zu erfreuen hat und der durch seine vielseitige gediegene Bildung, die Kemitniß der meisten modernen Sprachen, eine ungewöhnliche Tüchtigkeit als Geograph u. s. w. eine unter den Volksschullehrern Böhmens jedenfalls sehr hervorragende Stellung einnimmt. In Würdigung dieser Momente berief nun der Karlsbader Bezirksschulrath Herrn Spitz an eine uns nicht näher bezeichnete Schule, au der bisher nur Katholiken gelehrt hatten, und darob gerieth der hochwürdige Clerus in eine nicht geringe Aufregung, denn Herr Spitz hat bei all seinen Vorzügen doch den einen ungeheuren Fehler, daß er Israelit ist. Das Wehegeschrei der Herren drang blau das Ohr des Cardinalö Schwarzenberg, und dieser hatte nichts Eiligeres zu thun, als gegen diese Berufung sein Veto einzulegen, welches vom Standpunkte des Gesetzes aus betrachtet, allerdings ganz bedeutungslos ist, da nach den Bestimmungen unserer Staatsgrundgesetze der Genuß bürgerlicher und politischer Rechte mit der Confession gar nichts zu thun hat. Wie man hört, liegr nun der Fall dem Landesschulrathe zur Entscheidung vor und sollen sich in demselben verschiedene Meinungen geltend machen Vor Allem die Meinung solcher Herren, die bei derartigen Sitzungen gerne zu fehlen pflegen; sodann aber auch die Au»