Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1871)
- Date
- 1871-03-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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241 thun und nebst :m3pi rmn auch dhdh m-'vz in Anwendung zu bringen. Demnach werden außer den vom Herrn Rabbiner gehaltenen Vorträgen, auch täglich von den Herren M. B. Klein, M. Katz und A. H. Klein Dnyptf aus dem Talmud vorgetragen, wofür Letztere anständig honorirt werden.; desgleichen beziehen arme Gelehrte, die dem Thora Studium obliegen, aus der Vereinskasse — die gegenwärtig über die Summe von circa 5000 fl. verfügt — einen monatlichen Beitrag von ie 6 und 12 fl. Dieser Tage halten wir wieder Gelegenheit, Hrn. Rabbiner Spitzer, bei der jährlichen Schlußrechnung dieses Vereins, im Beisein des gesammten Vorstandes und einer beträchtlichen Zahl Mitglieder, sprechen zu hören. In warmen, eindringlichen Worten hob er das Verdienst des Vorstandes: Herren I. L. Freistadl, S. Spitzer, D. Pollak, I. Löwy, S. Austerlitz, hervor. Ihr edles Wirken an diesem Institute, sprach er, ist wohl schon durch das Gedeihen derselben gekrönt, doch pssn 3io 3i noch viel größer ist der wirkliche Lohn, welcher ihnen für die Zukunft aufbe- ■j wahrt. Doch Eines, meine Herren! muß ich in Er- : wägung bringen: betrachten Sie sich nicht bloö als 5 Mitglieder dieses Institutes, jeder Einzelne unter ihi nen kann und soll sich als Gründer desselben betrachi ten. Sie nehmen durch die Unterstützung, die Sie 4 demselben angedeihen lassen, die Verantwortung bezüg-. 1 lich des Fortbestandes dieses Institutes auf sich. Unter j den jetzigen Wirren in und außer unserer Gemeinde s dürfte der Fall eintr ten, daß durch eine eventue^e ß Trennung dieses Institut auf sich selbst angewiesen | wäre und manchen jährlichen Beitrag und andere f Spenden entbehren müßte, und deshalb, meine Herren, | muß vor Allem das Institut in sinancieller Beziehung | einen festen Boden haben. Ich hoffe, meine Herren, | daß meine Anregung auch diesmal ihres Eindruckes l nicht verfehlen werde, D3iiy3 'n w.! I England | London. Die unangenehme Lage, in welche I die Juden in Betreff der Fabrikregulative versetzt sind, 1 dadurch daß diese ihnen das Arbeiten am Sonntag unter- | sagt, wurde im Unterhause von Jacob Bright mit besonderem Bezug auf Manchester zur Sprache gebracht. Der Minister deö Innern gab das Mißliche der Sache zu, tröstete aber die Betroffenen mit der j Aussicht auf eine Vorlage für Abhilfe, welche Sir I David Salomons (Greenwich) einzubringen gedenke. London, 24. Febr. Im Unterhause wurde die Vorlage zur Entfernung der religiösen Beschrän- % kungen an den Universitäten Oxford und Cambridge zum dritten Male gelesen, i _ Feuilleton. gilt geschichtlicher Wückßlick auf die Juden in Elsaß und Lothringen. Bearbeitet von L. (Fortsetzung.) Ehe wir nun mit der Geschichte der Juden im Elsaß fortfahren, haben wir die Geschichte der Lothringer Juden >'is zu dem Zeitpunkt vorzuführen, bis wohin wir mit jener bereits gelangt sind. wird sich bier hauptsächlich um die Hauptstadt diesir Provinz bandeln, um Metz. Delamarre, in seinem Werke „Traite de la police“ gibt; nö über die Ansiedlungen von Juden in dieser Stadt, nachdem sie gegen Ende des 14. Jahrhunderts von Karl dem VI., jenem geisteskranken französisch'n Könige aus Frankreich vertrieben waren, folgende Notizen: „Vertrieben von Karl VI. flüchteten die Juden in die benachbarten Länder, hauptsächlich nach Deutschland Mehrere Familie siedelten sich in Metz an; dies war damals reichsunmittelbar, was den Juden ihre Aufnahme erleicherte. Heinrich II. nahm die Stadt im Jahre 1552; und im Frieden von Münster (westph. Frieden), 1648, wurde Metz definitw mit der franz. Krone vereinigt; die Juden, welche sich dort vorfanden, wurden von unsern Könige.: geduldet." In Folge jenes grausamen Decrets gab es damals in ganz Frankreich keine Juden, außer Metz, wozu dann a lerdings später die Juden von Elsaß und Lothringen kamen. Andere Schriftsteller verlegen die erste Ansiedlung der Juden von Metz ins Jahr 1567 und zwar stützen sich diese auf eine Verordnung des damaligen Gouverneurs von Metz, Marschall de 1a VieuviOe, welcher einigen jüd. Familien er aubte, sich dort niederzulassen und gegen Unterpfand Geld zu leihen; für diese Jahreszahl spricht auch ein Erlaß Heinrichs IV. vom Jahre 1603, worin er erklärt, die 24 Haushaltungen, die von denunterseinemVorgängerinMetzangesiedelten 8 erstenFamilien abstammen,unter seinen Schutz nehmen zu wollen und ihnen erlaubt, auch ferner ihren Wohnsitz dort zu bebalten und nach ihrer alten Gewohnheit Handel zu treiben. Im Jahre 1652 (?) bestätigte Ludwig XIII. diesen Erlaß, indem er ihn auf alle damals in Metz wohnenren Juden ausdebnte. Das Nn derlassungSrecht zu Metz schloß für die Juden die Erlaubniinß in sich, Handel mit Gold- und Silberwaaren und Trödel zu treiben; aber der Handel mit neuen Maaren blieb ihnen untersagt durch Verbot vom 23. Mai 1634. Drei Jahre später (30. April 1637) erhielten sie die Erlaubniß, Vieh zu kaufen und das