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Der Israelit · 1871-03-15 · Heft 11 (15.3.1871) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 11 (15.3.1871)
Date
1871-03-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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209 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deuts chlan d. Mainz. 10. März. Wir haben heute wiederum zum Besten der Rotklleidenden, Armen rc.. im heiligen Lande 1349 fl. 39 kr. nach Amsterdam geschickt. Die Summe der von uns in diesem Jahre zu obigem Zwecke grsammetten und übermittelten Gelder beträgt nunmehr 13,430 fl. 46 kr. — DasCentral- Comito in Amsterdam hat bis jetzt (für die Nothleidenden allsin, die andern Rubriken als: Arme. Bau, Wittwen und PZaisen rc. nicht mitinbegriffen) &(},700 fl. zur Vertheilung gebracht. Stuttgart, 17. Febr. Der „St.-Anz. f. W." fleht sich veranlaßt, betreffs der Eheschließungen zwischen Juden und Chrifteu darauf aufmerksam zu machen, daß dieselben in Württemberg nach wie vor verboten seien, indem der § 2, Absatz 1 des BMdeSgesetzes vom 4' Mai 1868 nur auf Ehen zwischen Juden, nicht aber aus Ehen zwischen Christen und Juden sich bezieht, und awt> unter dem Bundesgesetze vom 3. Juli 1869, betreffend die Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, aufgehobenen Beschränkungen das Verbot der Ehe zwischen Christen und Juden nicht mitbegrifien ist." Berlin, 7. Adar. (Schluß.) Was wird aus den Gemeinden Ostpreußens werden? so fragt ungefähr der Herr Corresp. aus Ostpr. Wir gestehen, daß das Bild, das er da entwirft, uns mehr zum Lachen als zum Ernste auffordert. Meinen Sie wohl, daß heute noch solche Zustände eintrete» können? Sie sehen viel, viel zu schwarz. Durch Aufhebung des gen, Gesetzes tritt, haben Sie keine Angst, keine Polenwirthschaft ein. Jede Gemeinde erhält das Corporationsrecht und die Vertreter derselben wahren auf Grund der Gemeindestatuten daS Wohl derselben; sind die Gemeindebeamten aber nicht im Stande, ihre Mitglieder zur Beachtung der Statuten zu veranlassen — nun, dann tritt die Staatsbehörde vor wie nach schützend ein. Seien Sie also außer Sorge. Es wird sicher nie so weit kommen. Der Gemeinstnn wird gerade durch den Fall des Gesetzes austS Neue erstarken, und ohne Zwang von Seiten des Ge'etzes werden alle, die einer Gemeinde beigetreten, willig ja selbst mit Aufbietung aller Kräfte dafür einstehen, daß durch die freiheitliche und freiwillige Verbindung der Einzelnen nicht nur nichts verloren, sondern viel gewonnen wurde. Wir geben wohl zu, daß eS in noch ziemlich urwäldlichen Orten einmal Vorkommen kann, daß Ihre Schilderung sich bewahrheite-aber sollen wir darum der Gesammtheit die großartige Wohlthal entziehen, die durch Streichung des Gesetzes eine notwendige Folge ist? Sollen wir darum bloS auf eine theilweife Abänderung des Gesetzes von 1847 hin arbeiten, weil in Ostpreußen oder Hinterpommern eine Gemeinde noch nicht reif ist, die Freiheit zu ge« brauchen? Sie wollen also, daß um dieser seltenen Ausnahme willen ein längst gefühltes Bedürfniß unbefriedigt bleibe? Sie geben ja zu, „daß besagtes Gesetz mangelhaft sei"; haben aber nicht den Mut h, für die Aufhebung desselben einzustehen. Warum auf halbem Wege stehen bleiben? Halbe Maßnahmen-rächen sich überall, aber ganz besonders in der Gesetzgebung, nur zu rasch. Wir bleiben also bei unserer Ansicht, und wahrhaftig nicht darum, weil wir sie einmal ausgesprochen, sondern well wir nach unserer festen Ueberzeugung dann eia und für alle Mal befreit sinh von den Strömungen, von denen zeitgeistliche Vorsteher und Repräsentanten sich fortreißen lassen. DaS Gesetz mutz erhaben sein über den Parteistandpunkt und deshalb jeder Richtung zu Gute kommen. Wir von unserem Standpunkte rufen deshalb noch einmal: DaS Judengesetz von 1847 muß in denPapierkprb wandern. Mag dagegen kämpfen, we.r Lust hat, wir fürchten uns nicht. Dem Judenthum wird daraus keinerlei Schaden erwachsen. Scheiden dadurch die Indifferenten aus der Gemeinde — wir nennen dach keinen Verlust, sondern einen Gewinn. Wir wollen keine jüd. Steuerzahler, s»ndern Juden in des Wortes wahrhafter Bedeutung! Berlin. Am 28. Mai d. I. begehet die Berliner jüdische Gemeinde das Fest ihres zweijahrhundertjähngen Bestehens. Vom 28. Mai datirt der Erlaß des großen Kurfürsten, welcher den zuvor vertriebenen Juden gestaltete, sich wieder in Berlin ansässig zu machen; sie kamen von Wien und Halberstadt, unb existiren noch viele Familien in Berlin, welche ihtte Abstammung von diesen Einwanderern herleiten. Die Uebersiedelung geschah jedoch erst im September, eö ist daher auch möglich, daß die Säkularfeier sich auch bis zum September d. I. verzögert. Im Jahre 1592 wurden die Juden aus der Mark verttieben, weil der Münzjude Lippold im Verdacht stand, Joachim H. vergiftet zu haben, 1871 gewährte ihnen der große HerrenhäuSler Senfft-Pilsach eine Standrede, weil sie in Folge zuguter Behandlung durch die preußischen Könige alles Geld an sich bringen!!! Magdeburg den 3. Adar. So unlieb mir eö ist, sehe ich wich demnach veranlaßt, einer

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