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Der Israelit · 1871-03-01 · Heft 9 (1.3.1871) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 9 (1.3.1871)
Date
1871-03-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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178 Eine Jüdin, Namens Bianca Sylva hatte ihren Mann verloren. Nach mos. Gesetze nun sollte ihr Schwager sie heirathen; da dieser sich weigerte, sollte der Act der Chalizah vollzogen werden, wozu der Schwager sich ebenfalls nicht hergeben wollte. Die Rabbinen erkannten nun auch die in diesem Fall unerläßliche Strafe; der Schwager nun wandte sich, um dieser Alternative zu entgehen, an die Regierung zu Bordeaux; diese aber bestätigte die Entscheidung der Rabbinen und ordnete ihren Vollzug an. — Man nahm sogar keinen Anstand innerhalb eines katholischen Staates, wo die Ehescheidung verpönt war, den Juden das Recht zuzuerkennen, sich nach ihrer Weise scheiden zu lassen. Die Ehe der Juden entzog sich in jeder Weise der Civilgesetzgebung; so war z. B. die öffentliche Verkündignng bei ihnen überflüssig, es war ihnen gestattet Vettern und Nichten zu heirathen; der Staat sah alle diese Verbindungen als rechtsgiltig an, nicht nur, wenn beide Ehegatten Juden blieben, sondern auch, wenn sich der eine oder andere Theil spater laufen ließ. Ein einziges Factum möge dafür als Beweis dienen: Baruch Levi, ein Jude aus Hagenau, hatte eine Jüdin, Namens Hirsch, aus derselben Stadt, geheirathet; 1752 ging er nach Paris und ließ sich dort zwei Jahre später taufen. Er schrieb nun seiner Frau nach Hagenau, sie möge zu ihm kommen, indem er es ihr zugleich^ ausdrücklich freistellte, als Jüdin weiter zu leben, teilte Frau wollte jedoch darauf nicht eingehen, sondern bat ihn, ihr einen rituell giltigen Scheidebrief zu schicken, damit sie sich mit einem Andern wieder verheirachen könne. Levi sandte keinen Scheidebrief, sondern verwies seine Frau an den Ehegerichtshof zu Straßburg, der es dem Manne freistellte, sich mit einer Katholikin wieder zu verheirathen (wahrscheinlich hielt man zu Straßburg die Ehe mit einer Jüdin nach kanonischem Rechte für nichttg.) Levi, der nun von diesem Rechte Gebrauch machen wollte, verlobte sich mit einem christlichen Mädchen aus Soiffons. Der Pfarrer weigerte sich jedoch die Verlobten zu verkündigen und der geistliche Gerichtshof von Soiffons bestätigte die Ansicht des Pfarrers. Levi appellirte nun an den obersten Gerichtshof zu Paris, der aber dem Gerichte von Soiffons vollkommen beistimmte und dem Levi verbot, sich wahrend Lebzeiten seiner Gattin wieder zu verglichen. Interessant ist der Entscheidungsgrund des Pariser Gerichtshofs, welcher sich darauf stützte, daß Levi mit seinem Uebertritt zum Christenthum dem christlichen Gesetze sich unterworfen habe und dieses verbiete die Auflösung einer einmal geschlossenen Ehe. Bemerkenswerth ist noch, daß Levi ein Certisicat vom bischöflichen Sekretariat von Straßburg beibrachte, worin bezeugt war, daß es zu allen Zeiten in der Diöcese getauften Juden erlaubt gewesen sei, sich wieder zu verehelichen, und daß dieser Gebrauch von der Regierung zu Colmar jedesmal anerkannt worden sei. Wir wissen darüber nichts Bestimmtes. Hinzufügen müssen wir noch eine Entscheidung der elsässischen Regierung, die um so interessanter ist, als in jüngster Zeit im preuß. Abgeordnetenhaus ein bis dahin bestehendes Gesetz ähnlicher Art zur Sprache kam: „Ein uneheliches von Juden erzeugtes Kind muß in der katholischen Religion erzogen werden und die Eltern werden selbst, wenn sie sich spater! heirathen, nicht zur Erziehung des Kindes zugelassen; dies kann nur dann stattfinden, wenn eine rechtsgiltige Ehe vor der Geburt des unehelichen Kindes abgeschlossen wird." (Forts, folgt.) Militärische Uriefe von einem jüdischen Freiwilligen. Uh Corbeil, Schewat 5631. Die schönen Tage von Ranzig sind vorüber. Ich nenne die dort verlebten Tage schön, weil man für! sein Geld dort als nrr leben kann, was schon seit 4 Tagen unmöglich ist, wenn man sich nicht, wie ich, gut verproviantirt hat, und sich nach höchst anstrengenden Märschen nicht mit schmaler, kalter Küche und schwarzem Kaffee begnügt. Seit 3 Tagen sind wir auf dem Marsche, den wir von Meaux aus angetre-I len. In Meaux, bis wohin wir per Bahn fuhren,! wohnt nur ein einziger Israelit, doch haben gegen-! wärtiq circa 200 Glaubensgenossen, die für die Ver-I pflegung der Pariser Belagerungsarmee sorgen, dort, ihr interimistisches Domicil aufgeschlagen. Wir mar-I schirten am Donnerstag beim herrlichsten Frühlings» Wetter durch einen Schlamm und Morast, wie ich ihm früher nie gesehen, noch viel weniger aber durchwate» hatte, in das 9 Stunden entfernte Gretz, und käme» heute nach 8stündigem Marsche rütt6 -pvo in Corbeil an. Wir rasteten hier den ganzen rov, und heut« Abend n"c8ro finde ich Zeit und Muse für dies» Zeilen. » Der ^3-npö '""i, den niBDin mehrere Male citirer» und dessen, wenn ich nicht irre, auch das -wn "ie™ n""ib öfter erwähnt, ließ mich hoffen, hier oniri' z» finden. Meine Quartiersleute sagten mir jedoch, da» ihres Wiffens hier keine Israeliten wohnten, rietbeI mir aber, auf der Mairie einmal anzufragen. Au» dem Wege dahin studirte ich die Physiognomien deV mir Begegnenden. Ich fand Jehudim; d»"pjd rro» 03 nruy — fremde Geschäftsleute mit der Cigarre in»

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