Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1871)
- Date
- 1871-03-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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176 aus Ostpreußen allerdings einräumt, daß mit dem Falle dieses Gesetzes „diese Gemeinden dessenungeachtet bestehen würden". Die Correspondenz aus Ostpreußen sucht bloS darzulegen, daß die Existenz der mittleren und kleineren Gemeinden durch die Beseitigung gen. Judengesetzes in Frage gestellt werde. Wir wollen in diesen Zeilen versuchen, unsere Ansicht in Betreff dieser überaus wichtigen Angelegenheit kurz darzulegen und hoffen, dadurch den Herrn Einsender aus Ostpreußen, „der ja nickt im Entferntesten die religiösen Ansichten Philippson's u. Consorten theilt", wenigstens auszusöhnen mit der Auffassung, für die wir in die Schranken zu treten gewillt sind. Mit dem Falle des Gesetzes von 1847 soll zunächst die Gewissensfreiheit gewahrt werden, welche zwar im Arikel 12 und 15 unserer Verfassungsurkunde gewährleistet, aber eben durch das Judengesetz vom 23. Juli 1847 Tit. II. §. 35 und 36 durchaus illusorisch wird. Die Herren M. ,% Levy und Genossen haben dies in einer Petition an das preußische Abgeordnetenhaus in überzeugender Weise ausgesprochen, daß es ein Gewissenszwang sei, daß alle Juden, die in einer bestimmten Gemeinde oder in einem Bezirke wohnen, dieser Synagogengemeinde resp. diesem Synagogenbezirke angehören müssen. Hier ist durchaus nicht die Rede von einer bestimmten religiösen Richtung. Von dem Satze aus: „Gleiches Recht für Alle" wird Niemand dagegen etwas einzuwenden haben. Nur wegen der Motivirung, weßhalb die Petition nothwendig geworden und wegen der Consequenzen, die hieraus sich ergeben werden, wird dieselbe aus den verschiedenen Parteilagern angegriffen. Die Einen fürchten, — es sind das die Herolde Philippson's — der moderne Cultus könnte, da jetzt die frommen Elemente in der Gemeinde aus dem Gemeindeverbande ausscheiden würden, oder, was dasselbe bedeutet, keine Beiträge mehr zu zahlen hätten, zu Grabe getragen werden. Mit einem wahren Zetergeschrei rufen sie darum aus: -nasn ansn während sie doch langst das Wohl des ->m verleugnet, längst die Quellen, die diesen Satz und ähnliche aussprechen, als veraltet und dem Zeitgeiste widersprechend hingestellt haben. Ihnen wollen ww, von der Noch des Augenblicks getrieben und von der ^sorge um die Erhaltung und Wahrung deö am Sinai geoffenbarten GottesgesetzeS und der heiligen Traditionen erfüllt, jene Stelle 2. Mos. 33, 7 in Erinnerung bringen, die da also lautet: pna £ nwi n« np' rwoi. Sie haben längst aufgehört, das im, das dnp, die my jniB» zu sein. Es wird doch Niemand behaupten wollen, daß die Orgeltempel, die m'v» 'ro noch seien, wie sie unsere Ahnen und Urahnen gehabt, wie sie n^a n-o sein sollen; daß die Rabbiner derselben — so nennen sie sich ja — im Geiste der D'jai und nioin ^ya lehren, wie dies bei unseren Ahnen war; daß die Schulen und Lehrer in derselben Weise getragen sind von dem Feuer der Begeisterung für das jüd. Gesetz; daß rnpv und ruj'iw noch in derselben Weise — wenn sie überhaupt vorhanden — beaufsichtigt resp. organisirt werden, wie es unsere Codices verlangen; daß die Familien endlich auch nur noch ein Schatten sind von denen, wie sie das alte Israel gekannt!!? (Forts, folgt.) Hamburg, 22. März. Unsere Talmud-Thora Schule, in der vor uralter Zeit neben dem Unterricht in den nochwendigen Elementarsächern vorzüglich dao Erlernen der jüdischen Wissenschaft mit großem Erfolge betrieben wurde, hat seit einer Reihe von Jahren, Dank der strengreligiösen, umsichtigen, der Zeit Rechnung tragenden Direction durch vielseitige Erweiterung der Lehrfächer einen solchen Aufschwung genommen, daß dieselbe mit Recht einer jeden höheren Bürgerschule gleichgestellt werden kann, welche Anerkennung ihr auch von allen Seiten zu Theil wird; es hat dieselbe daher auch die Berechtigung erlangt, Zeugnisse für den einjährigen Freiwilligen-Militär-Dienst auszustellen. Unter diesen Umständen hat die Zahl der Schüler sowohl aus den ärmeren als auch aus den bemittelten Ständen dermaßen zugenommen, daß der Bau eines zweiten Schulhauses sich als unabweisliche Noth wendigkeit herausgestellt hat; die Kosten für dasselbe sollten auö den Mitteln von Gemeinde-Mitgliedern herbeigeschafft werden. Unser durch strenge Religiösität, wahren Biedersinn, unermüdliche Wohlthätigkeit, auch als Beförderer der Wissenschaft und Bildung rühmlichst bekanntes Gemeinde-Mitglied, Herr Sally Lewysohn, har sich erboten auö eigenen Mitteln den Bau dieses Hauses aufs Praktischste nach dem Grundrisse des Architecten Herrn Rosengarten Herstellen zu lassen. Er verbindet damit den edelen erhabenen Zweck, daß dieses Institut zur Verewigung seiner vor 9 Jahren im zarten Alter verstorbenen hochbegabten und hoffnungsvollen Tochter Bertha n"y dienen soll. Als Krone dieser Großthat ist besonders zu bezeichnen, mit welch großer Umsicht der genannte Wohlihäter an diesen Bau die Bedingung geknüpft hat, daß dieses heilbringende Institut in seinem angestammt jüdischen Character in Bezug auf das Erlernen von Mikrah, Mischnah und Talmud nie eine Veränderung erleiden dürfe. Glücklich zu preisen ist derjenige, dem eö vergönnt ist, ein solches Gott- und Menschen gefälliges Werk zu vollführen, auch gewiß selig die Entschlafene, der solch ein Monument gesetzt wird!