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Der Israelit · 1871-03-01 · Heft 9 (1.3.1871) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 9 (1.3.1871)
Date
1871-03-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XII. Jahrgang. Beilage zu Nr. S des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, 24. Februar. Es wird unfern geehrten Lesern gewiß große Freude machen, zu vernehmen, daß wir heute wiederum 1,600 fL 6 kr für die Armen, Nothleidenden rc. im heiligen Lande nach Amsterdam geschickt haben. Die Summe der von uns in diesem Jahre zu obigem Zwecke gesammelten und übermittelten Gelder beträgt nunmehr 10,772 fl. 25 kr. Alle Anerkennung den ehrenwerthen Sammlern, den edelmüthigen Spendern, die trotz der Kriegszeit, trotz der Geschäftsstockung, trotz der mannigfachen, vielfältigen Ausgaben, wie diese Zeit sie mit sich bringt, ihre darbenden Mitbrüder vom drohenden Hungertode zu retten sich bemühen! Gottes Segen wird den edlen Spendern gewiß im reichsten Maaße werden! Von Jerusalem aus geht uns die Nachricht zu, daß es dort gegen Ende des Monats Tebeth geregnet hat, und daß dadurch neue Hoffnung in Bezug auf die kommende Ernte erwachsen ist. Die Heuschreckenplage ist jedoch noch nicht abgewendet; aber selbst wenn auch diese Plage hinweggenommen würde, so ist doch eine Ermäßigung der Brodpreise vor der Ernte im nächsten Sommer nicht zu erhoffen. Es bedarf also bis dahin noch der größten werkthätigen Liebe von Seiten der Israeliten im Auslande, um das schwere Loos der Darbenden zu erleichtern. Rabbi Jizchak Prager in Jerusalem, Vorsteher der durch den sel. Joseph Blumenthal aus Paris ins Leben gerufenen Stiftung p'L enn bittet uns, die Aufmerksamkeit der edlen Spender, auf diese zu lenken, die abgesehen von der allgemeinen Noth auch noch durch die über Frankreich ausgebrochene Calamität leidet, da die Gönner der genannten Stiftung, die größtentheils in Frankreich leben, jetzt nicht an dieselbe denken können. Wir wollen diese Stiftung, in der bekanntlich Waisenkinder erzogen, ernährt gekleidet und unterrichtet werden, hiermit der allgemeinen Wohlthätigkeit empfehlen. Von Fegersheim in Elsaß geht uns vom dortigen Herrn Rabbinen Alexander Aron, einem der gelehrtesten, frömmsten und bedeutendsten Rabbinen des ehemaligen Frankreich, eine herzzerreißende Schilderung der Verarmung und des Nothstandes in seiner Gemeinde zu. Bisher wohlhabende Familien sind durch den Krieg und namentlich durch die Belagerung von Straßburg vollständig verarmt. Wir glauben im Sinne unserer Leser zu handeln, wenn wir uns erbieten, die uns etwa zugehenden Spenden dem Herrn Rabbiner Alexander Aron zu Fegersheim zu übermitteln. Berlin, 21. Februar. Der „Zukunft" geht ein Protest zu, den der Vorstand der hiesigen jüd. Gemeinde bei dem Oberkirchenrathe gegen die jüngst von demselben erlaffene Verfügung eingelegt hat und den wir hier im Auszuge mittheilen: „Mit tiefem Schmerze lesen wir in den öffentlichen Blättern einen oberkirchenräthlichen, den Uebertritt zum Judenthum betreffenden Erlaß, welcher durch das königliche Conststorium der Provinz Brandenburg den Herren Geistlichen zur Nachachtung mitgetheilt worden. Wir wollen nicht verfehlen, einem hochwürdigen Oberkirchenrath selbst diesen Schmerz auszudrücken und zugleich gegen die irrigen Voraussetzungen und etwaigen mißliebigen Folgen des geschehenen Schrittes Protest einzulegen. Wenn wir den Erlaß bedauern, so bewegt uns dazu nicht etwa die Besorgniß, als wenn derselbe unsere bürgerliche Stellung benachtheiligen könnte. Wir leben vielmehr der frohen Ueberzeugung, daß unsere christlichen Mitbürger, weit entfernt die gehässige Gesinnung, welche der Erlaß bloßlegt, zu theilen und zu billigen, im Gegentheil dieselbe entschieden von sich weisen. Die Annäherung unter den Bekennern der verschiedenen Confessionen wird trotz aller Gegenbemühungen ihren ruhigen und sichern Fortgang nehmen. Aber bedauerlich ist es, wenn von einer so hochgestellten geistlichen Behörde Haß und Feindschaft gegen die Juden, die Bürger desselben Staates, die mit gleicher Hingebung im Vaterlande wirken und für dasselbe Gut und Blut willig darbringen, neu geweckt wird, unter dem Vorgeben als nährten wir solche Gesinnungen. Es ist nicht unseres Amtes, mit dem hochwürdigen Oberkirchenrathe in religiöse Streitigkeiten einzugehen; wohl aber ist es unser Recht und unsere Pflicht, uns entschieden gegen ein jedes Beginnen zu verwahren, welches gegen die Bekenner des Judenthums Haß und Mißachtung zu erregen geeignet sein könnte. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde." Berlin, 22. März. In Nr. 7 dieser geschätzten Blätter wird in einer Correspondenz aus Ostpreußen vom 2. Februar unserer in Nr. 4 ausgesprochenen Ansicht in Betreff des Judengesetzes von 1847 in entschiedener Weise widersprochen und unS der Vorwurf gemacht, als hätten wir nur „die großen Gemeinden im Auge", für die der Herr Correspondent

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