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Der Israelit · 1871-02-22 · Heft 8 (22.2.1871) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 8 (22.2.1871)
Date
1871-02-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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144 sere Väter wären ausgegangen in den sie damals beherrschenden Völkern und wären schon vor drittehalb Jahrtausenden von dem Schauplatze der Geschichte verschwunden. Ach, eine solche Gefahr wie die damalige, bedroht uns auch heute, wenn wir uns nicht ernstlich bemühen, diese schreckliche Gefahr. die des Unterganges durch eigene Schuld, noch rechtzeitig abzuwenden. Vergessen ist bereits von vielen Tausenden die heilige Sprache Israels, vernachlässigt wird das Studium der Gotteslehre, und wie viele Juden gibt es leider heutzutage, die vom Judenthume nicht das Allergeringste mehr wissen! Die falschen Propheten unserer Tage wollen sogar diese so gefahrvolle Unwissenheit in Permanenz erklären, wollen aus dem Gottesdienste die hebräische Sprache entfernen, damit ja kein Anlaß mehr da sei, sie zu erlernen, damit sie, selber Ignoranten, um so leichter das in religiöser Beziehung verdummte Volk beherrschen und auSbeuten können. Und der Sabbat, diese Grundlage des Iuden- Lhums? Wie Viele entweihen ihn ohne auch nur eine Ahnung von der Größe ihres Verbrechens zu haben! Wie Viele genießen verbotene Speisen, ohne nur zu wissen, daß sie dadurch ihren Körper unfähig machen, dem Geiste so zu dienen, wie es die Religion Israels erheischt, daß sie dadurch ihr Herz verhärten, so daß es nicht mehr zu erfassen vermag die erhabenen Gefühle, die nur der wahrhafte Bekenner des Judenthums im Stande ist, daß sie dadurch ihrem Gehirne die Kraft entziehen, die hohen Ideen der Thora zu erfassen dies er Zusammenhang der thierischen Natur mit der geistigen tritt leider in der Gegenwart nur zu häufig zu Tage. Und schon nimmt die Vermählung mit nichtjüdischen Frauen überhand! Was soll aus den in solchen Ehen erzeugten Kindern werden? 'ins TJ3 mm trrnft«. Der Wunsch nach der Rückkehr in das heilige Land erscheint gar als absurd und wird im Gebete als „Lüge bezeichnet, und wenn — was Gott verhüten wolle — ein Tyrann in unfern Tagen zum Götzendienste zwingen wollte, wie Wenige würden da treu Äeiben dem Gotte der Väter, bereit, lieber das Leben Hinzugeben als den Glauben an Ihn? Aber Juden und Judenthum können nicht untergehen; die göttliche Weltlenkung will ihrer nicht entbehren; daher sandte Gott einst den Haman, um Sein Volk durch die drohende Gefahr zu ändern, zu bessern. Beten wir zu Gott, daß uns die Amderung, die Befierung unserer Zustände gelinge, ohne daß solche furchtbaren Gefahren nothwendig seien. (Schluß folgt.) Aeitungsnachrröhlen nnb Cvrrefpon- -enzen. Deutschland. Wtainz, 12. Februar. Gestern, am Sabbat Jithro, wurde hier ein Zuave zur Thora gerufen, der das übliche Dankgebet, Vvirn ro-o, verrichtete. Derselbe , Charles Chiss er aus Lion, Sohn des verstorbenen Chasan daselbst, wurde in der Schlacht bei Wörth durch die Brust geschossen, wodurch er einen Rippenbruch erlitt. Seit Monat September im hiesigen Militärlazareth, ist er nunmehr im Stande, wieder auszugehen, wenn auch seine Genesung noch keine vollständige ist. Während dieser fünf Monate erhielt CH. Mittags und Abends jüdische Kost. Berlin, 13. Febr. Am 24. Juni 1867 wurde in Berlin von einem jüdischen Mädchen außerehelich ein Knabe geboren. Der Erzeuger des Knabens ist christlichen Glaubens. Der Knabe befand sich zuerst bei einem christlichen Vormund und wurde dann iit eine jüdische Pension gegeben. Sonst gilt als Rechtsregel, daß uneheliche Kinder der Religion der Mutter folgen. In diesem Falle halte der Vater sich überdies noch damit einverstanden erklärt. Die Ceremonie der Beschneidüng war an demselben bereits vollzogen, als am 2. November 1870 die Mutter vom Stadtgericht die Verfügung erhielt, sie habe binnen vier Wochen bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln die Taufe ihres Sohnes herbeizuführen. Das Gericht stützte sich auf einen Ausnahmeparagraphen des Allgemeinen Landrechts, wonach uneheliche Judenkinder von einem christlichen Vater im Christenthum erzogen werden sollen. Dieser Paragraph stammt aus einer Zeit, worin der Jude, nur noch eine verfehurte Person und die Bewahrung vor dem Judenthum also eine dem unehelichen Kinde erzeigte staatliche Wohlthat war. Die beiden der jüdischen Religion angehörigen Abgeordneten Lasker und K o s ch brachten schleunigst einen G e s e tz e n t w u r f ein, wodurch jener obsolete, überdies nach der Ansicht vieler Juristen schon durch das Gesetz von 1847 und Artikel 12 der Verfassung beseitigte Paragraph aufgehoben wurde. Im Abgeordneteuhanse wurde das Gesetz ohne Diskussion angenommen. Das Staatsministerium erklärt, was gewiß viel sagen will, einschließlich des Herrn von Mühler, seine Zustimmung. Das Herrenhaus dagegen verschleppt die Sache zuerst durch Verweisung vor eine Commission. Diese Commission beantragt Ablehnung des Gesetzes, und das hohe Haus wird sicherlich danach beschließen. Der Commissionsbericht entwickelt dafür interessante Gründe. Das Herrenhaus hat vorzugsweise den Berus, mächtigen Zeitströ-

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