Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1871)
- Date
- 1871-02-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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79 persönlich bekannt sind, und anderseits das Schreiben auch nicht als Eingabe der ganzen israel. Glaubensgenoffenschaft in Jerusalem angesehen werden kann, da die zahlreichen Juden, welche türkische Unterthanen sind, nicht darin vertreten sind, so will ich Ihnen persönlich eine Antwort zugehen lassen, indem ich Ihnen freistelle, meine Auffassung der in jenem Schreiben berührten Angelegenheit den übrigen Unterzeichneten desselben mitzutheilen Der türkische Knabe, dessen Verschwinde« Anlaß zu jenen polizeilichen Nachforschungen gegeben, über welche das Schreiben sich beschwert, hat — nach einer zuverlässigen mir gemachten Mittheilung — sich wieder im väterlichen Hause eingefunden. Der Grund der durch sein Abhandenkommen veranlaßten Anschuldigung ist somit völlig beseitigt, und es ist keine Ursache mehr vorhanden, einen Ihrer Glaubensgenossen durch unbegründete Haussuchungen zu belästigen oder durch aufregende Gerüchte zu beängstigen. Die mit der Nachforschung betrauten Polizei- Agenten sind, da sie, darauf aufmerksam gemacht, daß sie in die Wohnung eines deutschen Schutzgenossen eingedrungen seien, ohne beim deutschen Consulate davon Anzeige zu machen und die Ankunft eines Delegirten desselben abzuwarten, dennoch die in jener Wohnung befindlichen Laden und Schränke eröffnet haben, auf mein Ansuchen mit 24 Stünden strenger Gefängnißhaft bestraft worden. Ueberdies hat der Bimbaschi sich bei mir wegen dieses Vorfalls für sich und seine Unterthanen entschuldigt. Ich erachte demnach sowohl die Autorität des deutschen Konsulates als auch die Rechte der deutschen Schutzgenoffenschaft gegenüber der türkischen Polizeibehörde als hinreichend gewahrt und darf voraussetzen, daß die letztere die erfolgte Bestrafung ihrer Agenten sich zur Warnung dienen laffen wird. Polizeiliche Nachforschungen anzustellen, um die Wahrheit und den Thatbestand zu ergründen, sobald ein muthmaßlicheS Vergehen oder Verbrechen zur Anzeige bei der mit Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit betrauten Ortsbehörde gebracht wird, das gehört unzweifelhaft zu den Obliegenheiten auch der hiesigen türkischen Polizei, und w eigere ich mich entschieden, ihr darin entgegenzutreten, solange sie ihre Befugnisse nicht überschreitet. Wenn es jedoch sich bestätigen sollte, daß die türkische Regierung einen Ferman ausgestellt hat, wonach Anklagen der beregten Art überhaupt nicht von den Polizeibehörden im türkischen Reiche angenommen werden dürfen und wonach derjenige, der solche Anklagen vorbringt, ohne weitere Untersuchung öffentlich bestraft werden soll; wenn ferner ein Ferman solch ungewöhnlichen Inhalts nicht etwa ausschließlich zu Gunsten türkischer Unterthanen jüdischer Confessio«, somit nicht zu Gunsten der unte^europäischem Schutze stehenden Israeliten, ausgefertigt fein sollte, so würde ich allerdings verpflichtet sein, auch zu Gunsten der Frau Rifka, Wittwe des Rabbi Schwarz, besonders aber in Rücksicht auf ähnliche einmal wieder aufstehende absurde Anklagen, beim hiesigen türkischen Gouvernement auf das Vorhandensein eines solchen FermanS aufmerksam zu machen und auf deffen strenge Befolgung zu dringen. Ich muß Sie deshalb um nähere Angaben über den Inhalt und den Zeitpunkt der Ausstellung einer solchen Verordnung ersuchen. Ihr ergebener (gez.) v. Alten, Deutscher Generalkonsul für Palästina. Alle Berichte, die wir erhalten, ergehen sich sämmtlich im Lobe der Herren Freih. v. Alten und deffen Kanzler vr. K e r st e n, die mit aller Energie für unsere so grundlos bedrängten Glaubensgenossen eingetreten sind, während die Consuln der übrigen Mächte sich bei dieser Gelegenheit vollständig unthätig verhalten haben. KeituNHSnachrichten und Corresporr denzen. Deutschland. Mainz, 24. Jan. Herr Herz Ehrmann, der bislang als Einjährig-Freiwilliger in Darmstadt diente. wird binnen wenigen Tagen sich zur mobilen Armee und zwar zunächst nach Orleans begeben, wo er sich Sr. Hoheit, dem Prinzen Ludwig, vorstellen und dann sein Amt als Feld rabbiner antreten wird. München, 20. Januar. Mit trauererfülltem Herzen mache ich Ihnen die Mittheilung, daß unsere Gemeinde durch den unerwarteten Tod eines theueren Mitgliedes einen herben Verlust erlitten hat. Herr Banquier Elias Landauer, der am verflossenen Freitag Abend wie gewöhnlich im Kreise der lieben Seinen munter und vergnügt „Semiroth" singend bei Tisch saß, wurde plötzlich von einem Herzschlage getroffen und gab schon nach wenigen Stunden seinen Geist auf. Der edle Verblichene, welcher in der Blüthe des ManneSalters seiner theuren Gattin, einer wahrhaften ruem, und seinen wohlerzog enen Kin