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Der Israelit · 1871-01-25 · Heft 4 (25.1.1871) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
12 (1871)
Issue
Heft 4 (25.1.1871)
Date
1871-01-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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60 S.Wolfsheimer. vr Drey. Sam. Schwarz. E. Prager. Anton Schechmann. A. Raff. Anton Berliner." Nürnberg, 12. Januar. Unter den laut Ausweis der bayrischen Armeebefehle decorirten Militärpersonen befinden sich folgende Juden: Reg. - Arzt vr. Bauer und vr. Ullmann, Bat. - Arzt vr. Stein und vr. Karpeles, Landwehr-Offiziersaspirant Rosenzweig. — Dieser Tage erlag zu Orleans seiner im Kampfe um Orleans erhaltenen Wunde nach bereits überstandener Amputation des rechten Armes der Landwehr-Lieutenant Bayer von Nürnberg, ein Enkel des Rrbbiners Herrn vr. Aub in München. Friede seiner Asche.' Dinkelsbühl, 11. Dec. Wie wir hören, hat der gegenwärtig in Neuburg krank liegende Soldat Rosenfeld, ein Israelit aus Schopfloch, wegen tapfer.r Thaten — Rettung mehrerer Verwundeten aus einem brennenden Hause, das mit Granaten beworfen wurde — die silberne Tapferkeitsmedaille und das eiserne Kreuz erhalten. Hamburg, 6. Januar. Das Testament des Herrn H. B. Oppenheimer, welches gestern publicirt wurde, enthält noch außer den bereits mitgetheilten Legaten folgende Bestimmungen: Am Sterbetage des Verstorbenen sollen 10 schriftgelehrte Männer für das Seelenheil des Verstorbenen beten. Jedem sind hiefür 25 Mark auszuzahlen. Bco. Mark 20,000 sollen dem Fond zugeschrieben werden, welcher bereits für die in dem Oppenheimer'schen Hause auf den Neucnwall bestehende L>y uazoge vorhanden ist. Wenn diese Synagoge einst durch Verkauf des Hauses verlegt werden müßte, so soll für den Fond eine neue Synagoge errichtet werden, in welcher Gottesdienst nach orthodoxem Ritus gehalten werden muß Die neue Synagoge solle nur für 35 Personen Platz haben und neben ihr, wenn möglich eine Wohnung für einen unverheiratheten, dem Talmud-Studium obliegenden Mann eingerichtet werden. Die Zinsen von Bco. Mark 5000, welche zu 4pr. (S\ zu belegen sind, sollen 2 brave, redliche, fromme Familienväter halbjährlich zur Miethezeit erhalten, dafür jedoch verpflichtet sein, alltäglich in der Oppenheimer'schen Synagoge das Morgen - Mittag- und Abendgebet zu verrichten. Den Clausrabbinern Gott lieb und Schlesinger sind zusammen die Zinsen von Bco. M. 2000 vermacht und fällt nach deren Tode da§ Capital der alten und der neuen Clause anheim. Alljährlich am Sterbetage des Testators sollen die Zinsen von Bco. M. 6000 an fünf bedürftige Rechtgläubige der Gemeinde, welche durch das Loos auszuwählen sind, vertheilt werden. Den beiden Schwiegersöhnen des Verstorbenen, den Herren Halfen und August Fleische! sind jedem M. 150,000 vermacht. Bco. M. 400,000 sind sic., zu belegen und die Zinsen der Ehefrau des Versto. benen auszufolgen, nach deren Tod das Vermögen den beiden Töchtern der Frau BerthaHalfen und Frau Regina Fleischel zufällt. Außerdem erhält Jede von ihnen die Zinsen von Bco. M. 100,000 und ist das Capital nach dem Tode der Nutznießerinnen deren Kindern auszuzahlen. Den Enkeln des Verstorbenen I ulius Halfen sind Bco. M. 200,000, Hilka, Bruno, Hug o und Otto Fleischel jedem Bco. M. 100,000 vermacht. Das Geld soll verwaltet werden, bis die Enkel mündig geworden sind, oder ein Geschäft begründet haben. Jedem ist die Verpflichtung auserlegt, nicht vom jüdischen Glauben zu weichen und keine Mischehe einzughen. Ferner erhalten der Buchhalter Lob Salomon Levy Bco. M. 5000 und lebenslänglich seinen bisher bezogenen Gehalt, Israel Goldschmidt Bco. M. 3000, der Rabb. vr. Stern Bco. M. 2000. Den Neffen des Verstorbenen, vr. R. L. Oppenheimer und Elias Oppenheimer, sind jedem Beo. M. 15,000, dem Diener Dreckmann Bco. M. 500, zwei weiblichen Dienstboten jedem Bco. M. 30;), dem Gärtner Rennel Bco. M. 500, und Gottschalk Bandmann Bco. M. 500 vermacht. — Als Executoren des Testaments sind die Herren Leopold Berend Oppenheimer und Emanuel Rosenbacher ernannt. Beide sollen jedoch in allen fraglichen Fällen den Rath des Herrn vr. Oppenheimer einholen. Für ihre Bemühungen erhält jeder alljährlich 5 ganze Portugalöser. Als Umversalerbin ist die Ehefrau des Verstorbenen eingesetzt. Schließlich ertheilt der Testator den Hinterbliebenen seinen Segen, ermahnt sie, stets ein frommes Leben zu führen und bittet seine beiden Töchter, ihre Kinder derart zu erziehen, daß diese stets die Güte des einzigen, großen, allmächtigen Gottes vor Augen und im Herzen haben. (Reform.) Hamburg Den Tod des Einjährig-Feiwilligen Marburg betreffend, geht uns von einem Freunde und Waffenbruder des Verstorbenen folgende Berichtigung zu: Beide, freiwillig vom II.Ulanen-Regiment (Wandsbeck) zum 16. Husaren-Regiment (Schleswig) übergetreten, wurden wir nach dem Eintreffen beim Regiment einer und derselben Escadron zugetheilt, so daß ich auch während der betreffenden Katastrophe ganz in Warburg's Nähe war Marburg fiel nicht durch Franctireurs - Hand, sondern durch die Kugel einer Chasseur - Patrouille von 18 Mann, welche wir bei einbrechender Dunkelheit auf einer Chaussee vorrückend antrafen und welche in nächster Nähe ihr Feuer auf uns abgab. Die Gefangennahme sämmt-

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