Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1870)
- Date
- 1870-12-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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957 Auflage daher zu unterdrücken wußte, so hat Herr Hepner nun zum Heile der Welt den Vernichtungskrieg gegen alles Bestehende auf politischem Gebiete unternommen. Leider scheinen auch hier seine Bestrebungen nicht mit dem gewünschten Erfolge gekrönt zu sein, und hoffentlich wird er in der Mußezeit, die ihm nun geboten ist, durch den Undank der Welt zu dem Entschlüsse gelangen, diese böse Menschheit künftighin seiner beglückenden Ideen von Aufhebung staatlicher oder religiöser Gesetze und Ordnungen nicht mehr zu würdigen. Vergangenen Sonntag wurde zu Gunsten der hiesigen lazarethkranken Soldaten im Circus Renz ein Concert gegeben, wobei einige der bedeutendsten Künstler mitwirkten. Es betheiligte sich dabei ein junger Künstler jüdischer Confession, Herr Herzog, dessen Heimath in der Nähe von Darmstadt ist. Dieser noch sehr junge Mann hat bereits vor einigen Jahren in Frankfurt a. M. in von ihm selbst ausgesührten Concerten glänzenden Beifall geerntet. Es war das erste Mal, daß derselbe hier nach seiner Ausbildung im hiesigen Conservatorium unter der Leitung des Direktors Tausig eine Probe seines künstlerischen Spieles auf dem Piano in der Oeffentlichkeit ablegte. Sein Spiel war hinreißend, und der ungeteilteste Beifall ward ihm gezollt. Mit großer Genugthuung constatiren wir, daß der junge Künstler den Anforderungen des jüdischen Religionsgesetzes in jeder Weise gerecht wird. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Am 13. d., so wird aus Svroksar geschrieben, feierte ein israelitisches Schwesternpaar seine Hochzeit. Zu derselben hatten sich Gäste aus Budji, Saar, Ocsa und Latzhaza, also ein nach der Nationalität sehr gemischtes Publikum eingefunden. Festlich wurde die Trauung begangen, glänzend dem Mahle zugesprochen und es kam zum Tanze, mit dem Tanze aber zu einem heftigen blutigen Kampfe. Ein Theil der Tanzlustigen verlangte stürmisch einen „Csardas", der andere Theil noch stürmischer einen „Wallachischen", die Gegensätze spitzten sich von Minute zu Minute gefahrdrohender zu, bis dieselben zu einer solchen blutigen Keilerei auSarteten, daß der Vorsteher der Gemeinde , der sich in'S Mittel legte, mit gespaltenem Schädel, die Herren K.... und V. aus Budji mit Kopfwunden davongetragen werden mußten. Wien. Ein ungarischer Staatsbürger. israelitischer Religion, lebte längere Zeit mit einem Mädchen, welches der römisch-katholischen Kirche angehörte, in München in einem intimen Verhältniffe, bis daffelbe seine natürliche Folge hatte und das Mädchen eines schönen Tages ihren Geliebten mit einem Kinde beschenkte, deffen Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Glaubensbekenntnisse zum Mindesten zweifelhaft erschien. Da aber die baierischen Gesetze in dieser Beziehung binnen kurzer Zeit auf Farbbekenntniß dringen, so blieb der bedrängten Mutter kein anderer Weg übrig, als nach Straßburg zu reisen, dort sich in den jüdischen Glauben aufnehmen zu laffen und als Israelitin mit dem Vater ihres Kindes ein Ehebündniß in München zu schließen. Die bairische Regierung hat nunmehr aus uns unbekannten Gründm an unsere Regierung die Anftage gestellt, ob diese Heirath in Ungarn für ein gesetzliches Ehebündniß gehalten wird, und in diesem Falle die Ehegatttn die Staatsangehörigkeit ihres Gatten erwirbt; endlich ob durch eine solche Ehe das von einem Israeliten und einer Katholikin erzeugte Kind legitimirt worden ist? Die Beantwortung der ersten Frage löst die anderm zwei, und es dürfte kaum zweifelhaft sein, daß die Regierung diese Frage bejahend beantworten wird, d. i., diese Ehe in Ungarn für gesetzlich erklärt, weil einem ungarischen Staatsbürger israelitischen Glaubensbekenntnisses jedenfalls erlaubt ist, mit einer Israelitin fremder Staatsangehörigkeit ein Ehebündniß zu schließen, mithin die Ehe von diesem Gesichtspunkte aus vollkommen gesetzlich ist, unbeachtet dessen, ob Letztere von Geburt aus oder erst später zur Jüdin ward, denn dies zu untersuchen, steht keiner Regierung zu, was — wenn eS ihr zustände — nur vom Staatszwecke entfernen und vielmehr dem Institute der Ehe viele, manchmal unüberwindliche Hindernisse in den Weg legen würde. Ganz anders verhielte sich die Sache, wenn der Uebertritt zum israelitischen Glauben in Ungarn vor sich gegangen wäre, denn in diesem Falle müßten, — nachdem der Uebertritt eines Christen zu was immer für einen nichtchristlichen Glauben in Ungarn durch Gesetz verboten ist — alle ferneren Schritte, die nach diesem und aus diesen folgen, für ungesetzlich erklärt werden. Wien. Vorgestern Abends nach Ankunst des Kraukauer Zuges vermißte der Kaufmann Ignaz Löscher aus Stryi den Abgang seiner Baarschaft im Betrage von 35,40) fl. in Baarem und auch völligen Wechseln. In der größten Angst zum Waggon zurückeilend, wurde der Verlustträger von einem, ihm entgegenkommenden polnischen Juden (Hausirer) mit den Worten angehalten: Hier ist die Brieftasche, die Sie verloren haben. Der Kaufmann lud den redlichen Finder ein, mit ihm in sein Absteigquartier zu fahren und belohnte den Hausirer mit 3000 Gulden. Prag. Unter den 5 Kandidaten, die sich bei der prager k. k. Prüfungs-Commission im verfloffenen October zur Lehramtsprüfung für Bürgerschulen meldeten, waren 3 isr. Confessionen. Von sämmtlichen