Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 51 (21.12.1870)
- Date
- 1870-12-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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937 und dann erst darfst du das Andere thun. Die Stadt werde im nächsten Jahre noch eben so bestehen, wie jetzt. Er sei für die Majorität, denn nehme man den Minoritätsantrag an, so werde die israelitische Gemeinde nicht befriedigt, denn eö bleibe alsdann beim Status quo. Herr Creizenach: Der Majo« ritätsantrag enthalte eine Rechtsverkümmerung. Die Stadtverordneten hätten das Recht, eine Stiftung anzuhalten, daß sie sich der Gesammtheit der Bürger, welche alle Lasten zu gleichen Theilen zu ttagen hätten, gleich zugänglich mache. Herr N o l t e: Wenn ein Angehöriger des norddeutschen Bundes zwölf Mo - nate hier lebe, so erhalte er, ohne viel zu den Lasten beigetragen zu haben, alle Ansprüche an die Stiftung; nun sollten die Nachkommen derer, welche Decennien und Jahrhunderte alle Lasten gleichmäßig mitgetragen, weniger berechtigt sein, als die „Neubürger"; es fei dies eine Ungerechtigkeit, die nicht zugegeben werden dürfe. Herr Dj\ Siebert: Es handle sich um eine vermögensrechtliche Frage. Die Minorität irre, wenn ste argumentire, wie wohl vr. Senckenberg 1870 feine Stiftung gemacht haben würde, wenn er heute noch lebe; da möchte es der Fall sein, daß er gesagt haben würde: „Ich will keinen konfessionellen Unterschied, ich mache ein Spital für Alle." Der Stifter aber habe in den Anschauungen seiner Zeit gelebt. Die Stadt sei durch die früher eingegangenen Verpflichtungen, die der Staat beim Recesse nicht übernommen, gebunden. Das Vermögen, welches die in Frage stehende Anstalt besitze, sei bedeutend, und könne die israelitische Gemeinde nur den Antheil pro rata des Zuschusses von 260,000 fl. in Anspruch nehmen. Die israelitische Gemeinde besitze auch ein sehr reiches Hospital, zu welchem sie auch einen städtischen Zuschuß verlangen könne. Wolle man Parität, so solle die israelitische Gemeinde in ihr Spital auch christliche Kranke aufnehmen. Man verlange eine volle Verbrüderung, aber was die israelitische Gemeinde bis jetzt wolle, laufe darauf hinaus, daß an dem christlichen Spital Alle gleichberechtigt werden, die israelitische Gemeinde jedoch ihr Spital allein ihren Gemeindeangehörigen vorbehält. Herr Hadermann: Man habe einen Punkt übersehen. Man sage, weil bei dem Receß die preußische Regierung gewisse Verpflichtungen, die die Stadt oder der Staat Frankfurt eingegangen ist, nicht übernommen hat, so sind wir verpflichtet, diese zu erfüllen. Die Minorität sagte: Das Rechtssubject, welches fordern könnte, dem man ein Versprechen gegeben hat, ist nicht mehr vorhanden, es ist alterirt; er meine aber, das Rechtssubject, von dem man fordere, welches dies Versprechen gegeben, sei auch nicht mehr vorhanden; die Stadt Frankfurt, als sie unter sehr veränderten Verhältnissen Versprechungen gemacht, sei eine ganz andere als jetzt gewesen, sie habe geglaubt, ste dermaleinst erfüllen zu können. Jetzt sei Frankfurt nur eine beschränkte Gemeinde, der viele Jntraden verloren gegangen. Die Israeliten sagten mit Recht: Wir können nicht dulden, daß ihr aus den Mitteln der Stadtgemeinde Gelder verwendet für eine speciell christliche Gemeinde. Mache man den Israeliten den Vorwurf der Ausschließlichkeit, so sei dieselbe nur eine Folge der von der anderen Seite erfolgten Ausschließung von dem ganzen öffentlichen Leben gewesen. Wenn dieSenckenbergffche Stiftungs-Administration ohne den Zuschuß von 280,000 fl. nicht bestehen kann, so solle ste den Israeliten dieselben Concesstonen machen, die sie den Neubürgern gewährt habe. Herr Brentano fragt, was aus allen Dotationen werden würde, wenn man die Verpflichtung, ein Versprechen zu halten, in Frage stelle, lediglich deshalb, weil eine politische Umwälzung stattgefunden. Herr vr. Prior: Die Majorität der Commission halte die Stadt zur Bezahlung der 230,000 fl. rechtlich für verpflichtet. Wenn man keinen weiteren Grund erfahren könne als den, daß die Senckenbergffche Stiftung zur Empfangnahme des Geldes nicht berechtigt sei, so könne man unmöglich neue Bedingungen für die Auszahlung aufstellen. Die Commune könne sich ihren Verpflichtungen nicht entziehen. Die Minorität geht mit ihrem Anträge unter allen Umständen zu weit, denn da die Stiftung auf Grund der Versprechung schon Geld verwendet, so müffe ihr doch das wenigstens zurückgegeben werdm. Herr v. Heyder erklärt sich mit dem MajoritätSantrage einverstanden, beantragt jedoch ferner, die Stadtverordneten - Versammlung wolle dem Magistrat den Wunsch aussprechen, daß die Administration der vr. Senckenberg'schen Stiftung mit dem israel. Gemeindevorstand behufs einer Verständigung zusammentrete, damit auch die israel. Mitbürger der Wohlthat der vr. Senckenberg'schen Stiftung theilhaftig würden. Herr vr Varrentrapp für die Majorität der Commission. Derselbe spricht sich namentlich gegen den Verbleib des Bürgerspitals in der Stadt aus und beantragt, ähnlich wie Herr vr. Christ, den Magistrat zu ersuchen, die vr. Senckenberg'sche StiftungSadministration zu veranlassen, sorgfältig zu prüfen, ob eS heute noch angezeigt fei, ein Hospital in der inneren Stadt zu errichten. Herr Stadtrath v. Oven: Es sei irrig, zu sagen, eö dürfte keine confesstonelle Anstalt unterstützt werden; wolle man dies als Grundsatz elten lassen, so könnten für die Commune beim Aufören derartiger Anstalten leicht Unbequemlichkeiten erwachsen. Die einzelnen Gemeinden könnten nur beanspruchen, daß ste in keiner Weise zurückgesetzt würden. Verwahrungen und Proteste wie die vorliegenden solle keine Versammlung anerkennen. Herr Benkard für die Majorität. Er habe die Ueberzeugung, die Stiftung sei eine durchaus christliche. Herr Leipprand beantragt, über die Rechtsverbindlichkeit die Universität