Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 51 (21.12.1870)
- Date
- 1870-12-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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936 Zeitungsnachrichten und Carrefpondenzen. Deutschland. Berlin, 6. Dec. Der Rechtsanwalt Lasker ist an Stelle des verstorbenen Twesten zum Syndikus des berliner Pfandbrief-Instituts bestellt worden und soll demnächst zu einer Revision der Statuten desselben herangezogen werden und damit seine Thätigkeit beginnen. Frankfurt a. M., 14. Dec. Unter den vielen großartigen Stiftungen, welche einst Dr. Senckenberg in hiesiger Stadt stiftete, nimmt das Bürger- Hospital die erste Stelle ein. Zur Erweiterung dieses letzteren hat der Staat Frankfurt, als derselbe noch selbstständig war, 260,000 st. zu geben versprochen, die nunmehr zur Auszahlung gelangen sollen. Unter den veränderten Verhältnissen jedoch hat die Stadtverordneten Versammlung daran die Bedingung geknüpft, daß auch „Neubürger," d. h. solche, die aus anderen Theilen des preußischen Staates nach Frankfurt ziehen, an den Wohlthaten der Anstalten Theil nehmen können. In Folge dessen hat die isr. Gemeinde um die Vergünstigung petitionier, daß auch isr. Bürger zum Bürgerhospital zugelassen werden; es handelt sich dabei mehr um die Princkpienfrage, als um das eigentliche Bedürfniß. Die erwähnte Eingabe kam gestern zur Verhandlung. Die Mehrheit der Commission, bestehend aus den Herren Dr. Rumpf (Referent), Dr. Prior, Dr. MetteniuS, I. C. Bauer und Petsch, beantragt, auf den Antrag des Magistrats Anzugehen und der Dr. Senckenbergischen Stiftungs- Administration als Hilfe zum Hospital-Neubau die Summe von 280,000 fl. zuzuweisen und zwar a) für das Gewächshaus die bereits aufgewendeten und der Baudeputation näher nachzuweisenden 15,281 fl., und d) zum Neubau für das Hospital für das Jahr 1870 die Summe von 140,000 fl. und den Restbetrag für das Jahr 1871 nach jeweiligem, der Baudeputatkon zu liefernden Nachweise der Verwendung, aus den außerordentlichen Einnahmen zu bewilligen. Die Minorität, bestehend aus den Herren Dr. Christ, Sonnemann und Ellinger, beantragen Ablehnung des Magistrats-Antrags in so lange, als nicht den isr. Mitbürgern gleich den übrigen Neubürgern die Aufnahme ins Hospital gesichert sei. Die Commissions- Mehrheit ging von der Ansicht aus, daß sie sich nicht in die Frage einzulassen habe, in wie weit die Senckenbergische Stiftung berechtigt oder verpflichtet sei, Personen, die nicht zur christlichen Religion gehören, auszunehmen oder nicht, sondern daß eS sich lediglich darum handle: ist die Stadt verpflichtet, die 280,000 fl. in Folge früherer Beschlüsse an die Dr. Senckenbergische Stiftung zu zahlen? Ist diese Stiftung jetzt noch RechtSsubjekt oder nicht? Die Minderheit der Commission hielt den Gesichtspunkt der völligen Gleichberechtigung der gleichmäßig an allen Lasten tragenden Bürger fest und will für gleiche Lasten auch gleiche Rechte. Das alte Rechtssubjekt sei durch die neuen Verhältnisse nicht mehr vorhanden. Hr. Sonnemann betont, daß in der Commission keine Meinungsverschiedenheit herrsche; daß, wenn heute diese 280,000 fl. für den bezeichneten Zweck bewilligt werden sollten, Niemand sich für ihre Gewährung aussprechen würde, wenn nicht der Grundsatz voller Gleichberechtigung zur Geltung gelange. Daraus ergebe sich schon, daß, wenn diese Summe doch bewilligt werden solle, man wenigstens verpflichtet sei, genau alle Bedingungen zu prüfen, unter welchen dieser Vertrag erfüllt werden solle. Die Minorität sei der Ansicht, daß der Vertrag nicht mehr zu Recht bestehe, da nach dem Recesse die Dr. Senckenberg'sche Stiftung nicht mehr der berechtigte Theil, welcher die Geldsumme zu empfangen habe, sei. Es handle sich jetzt um eine Neubewilligung und deshalb werde die Ablehnung beantragt. Rechte, die aus früherer Unduldsamkeit entsprungen, würden nur bei Gelegenheit hinweggeschafft. Der Anfang sei gemacht, indem die Stiftungs-Administration den Begriff „Bürger" auch auf den jetzigen „Neubürger" ausgedehnt habe. Nach seiner Ansicht sei es an den Stadtverordneten, jede Schranke, welche die Unduldsamkeit erzeugt, hinweg zu räumen und Allen gleiches Recht zu gewähren. Wenn die Stifter nur die christlichen Confesstonen gemeint hätten, so dürften, obschon es geschehen, keine Deutschkatholiken und Freigemeindler ausgenommen werden. Die israelitische Gemeinde werde keinen großen Gebrauch von dem verliehenen Rechte machen, bei ihr handle es sich nur um das Princip der Gleichstellung. Hr. Dr. S o u ch a y: Nicht dadurch, daß die israel. Mitbürger „Bürger" geworden, hätten ste Anspruch an alle milden Stiftungen; dann könnten sie auch Unterstützung von dem Almosenkasten fordern. Er gebe zu, daß durch die Darangabe der 280,900 fl. die Israeliten sich einen Anspruch an das Spital erwerben. Die Leute, die jetzt von den Gränzen Polens nach Frankfurt ziehen, könnten doch wirklich nicht fo viel theurer sein, als die Nachkommen der seit Jahrhunderten hier lebenden Israeliten. Hier handle es sich jetzt um früher eingegangene Verbindlichkeiten, welche der Gemeinde überkommen. Er wünsche in dieser ganzen Angelegenheit eine Verständigung. Für die israelitischen Mitbürger müsse auch gesorgt werden, dazu sei die Commune verpflichtet; man dürfe aber nicht sagen: erst mußt du uns gerecht werden.