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Der Israelit · 1870-12-14 · Heft 50 (14.12.1870) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 50 (14.12.1870)
Date
1870-12-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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917 zuweisen, daß dem jüdischen Beerdigungs-Anstalts- Vorftande von dem Ableben eines Soldaten jüdischen Glaubens Mittheilung gemacht werde, damit die Ueberführung der Leiche nach dem jüdischen Kirchhofe gleich erfolgen kann. — Der im Wohlthun unermüdliche Rabbiner Hr. vr. Hildesheimer erläßt am heutigen Tage folgende Bekanntmachung: Den verwundeten Soldaten jüdischer Confesston, bitten wir unser» Glaubensgenossen dringend beim Herannahen der Chanukah-Tage die sonst zu Geschenken anderer Art bestimmten Geldmittel zuzuwenden. Wir gedenken auf diese Weise — entsprechend ähnlichen edlen Bestrebungen unserer christlichen Mitbürger für Weihnachten — den bedürftigen verwundeten Glaubensgenossen in hiesigen Lazarethen, Kleidungsstücke u. s. w. zum Chanukah zum Geschenk zu machen. — Zur Aufnahme von Spenden sind sämmtliche Mitglieder unserer Commission — A. H. Heymann, Max Nosenberg, M. G. Levy, vr. A. Berliner, G. Hirsch und der Unterzeichnete Spandauerstr. 13 bereit und bitten wir recht dringend um allseitige Betheiligung. Berlin, 27. Nov. 1870. Im Aufträge des ComiteS. Dr. I. Hildes heimer. Eine Verordnung des Organisations - Comitös entzieht den jüdischen Dorfbewohnern im Königreich Polen das Recht der Theilnahme an den Gemeindeberathungen, gestattet ihnen aber die Abhaltung besonderer Versammlungen, um über Angelegenheiten zu berathen, welche ausschließlich die jüdische Bevölkerung betreffen. — _ In Betreff der neuerdings stattgefundenen Störung des Gottesdienstes am Sabbat, in der Heydenreutergaffe, von welcher sogar die Kreuzzeitung berichtet, welche aber den Ort der Handlung nach der neuen Synagoge verlegt hatte, ist folgende Bekanntmachung von Seiten des Vorstandes proclamirt und an beiden Synagogen affichirt worden. „Auf die vielfach an uns gerichteten Anfragen, ob der Unterzeichnete Vorstand nicht die Bestrafung desjenigen veranlassen würde, welcher am Sabbat den 5. d. M. den Gottesdienst in der alten Synagoge auf unerhörte Weise gestört hat, benachrichtigen wir die geehrten Gemeindemitglieder, daß gegm die Zurechnungsfähigkeit des Störers sehr erhebliche und begründete Zweifel obwalten. So ernst wir gegen Jeden Vorgehen würden, der im Besitz der Geisteskräfte — geflissentlich den Gottesdienst stört und die Würde der Kanzel verletzt, so wenig glauben wir unter den erwähnten Verhältnissen der Sache weiter Folge geben zu können. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. Berlin, 10. Novbr. 1870. Obige Bekanntmachung gibt manchen Stoff zum Denken. — Wir sind der vollständigsten Ueberzeugung, daß der sogenannte Störer des Gottesdienstes im vollkommen zurechnungsfähigen Zustande gehandelt, und daß die Sache von ihm sehr wohl überlegt war. — Was nun die Verletzung der Würde der Kanzel anbelangt, so ist sie nicht von dem Störer, sondern von dem Herrn ausgegangen, welcher, der Gemeinde mit Gewalt octroyirt worden, einen neuen Glauben verkündet, in welchem wir zu unserem schmerzlichsten Bedauern nicht allein die Heilswahrheiten unserer Religion vermiffen, sondern an heiliger Stätte es vernehmen müssen, wie ein Vernichtungskampf gegen den jüdischen Glauben gepredigt wird. — Schließlich glauben wir, daß der Vorstand der Gemeinde von der Zurechnungsfähigkeit des jungen Mannes überzeugt ist, deßhalb aber keinen Strafantrag gestellt hat, um mißlieb igen Erörterungen, aus dem Wege zu gehen. Stettin. Das eiserne Kreuz haben weiter erhalten die Militärärzte: vr. Skutsch aus Reiffe und vr. Senfs aus Schievelbein, letzterer mit der Auszeichnung für Combattanten. Die Veranlassung zu der dem Letzteren verliehenen Decoration ist, wie wir aus einem an seine Eltern gerichteten Schreiben erfahren, folgende gewesen: vr. Senff ritt mit drei Begleitern durch ein Dorf, als aus mehrern Häusern Schüsse auf sie abgegeben und sie alsbald vonFranctireurs angegriffen wurden, vr. Senff setzte sich jedoch zur Wehre, bediente sich seines Revolvers mit Erfolg, die Angreifer wichen; er notirte darauf kaltblütig die Häuser, aus welchen geschossen war, und machte dann bei dem nächsten Commando Anzeige. Er führte selbst ein Detachement an jenen Ort zurück, durch welches mehrere der Angreifer gefangen genommen wurden. Sind nun schon sehr viele Militärärzte jüdischer Religion decorirt worden, so ist folgende Bemerkung des Special-Correspondenten der „Times" aus dem kronprinzlichen Hauptquartier in Versailles um so auffallender. Er schreibt: „Ich möchte noch einen Umstand anmerken, der mir von Seiten der Preuße« eben so unliberal als albern erscheint. Juden können wohl Regiments- und Stabsfeldärzte werden, aber der Posten eines Ober-StabsarzteS, der ungefähr dem eines englischen General - Inspectors der Spitäler gleichkommt, ist chnen versagt. Bei vorausgesetzter Tüchtigkeit der Ausgeschlossenen beraubt sich der Staat solcher Kräfte, deren er oft am dringendsten bedürfte." (Jsr. Wochenschr.)

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