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Der Israelit · 1870-12-07 · Heft 49 (7.12.1870) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 49 (7.12.1870)
Date
1870-12-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XI. Jahrgang. Beilage za Rr. 49 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspon- -enzen Deutschland. Aus dem Odenwalde (VII. Theil.) Unser Herr Landrabbiner hat die höchst gravirende Anklage, welche wir in dem verbreitetsten jüdischen Organe gegen ihn erhoben haben, bis zu dieser Stunde nicht entkräftet; hat es trotz der Dringlichkeit unserer Aufforderung nicht gewagt, derselben gerecht zu werden; vielmehr hüllt sich das Schuldbewußtsein desselben in ein Schweigen, das an Beharrlichkeit unserer Anklage gleichkömmt, an Beredtsamkeit ihr aber bei weitem überlegen ist. Das Schweigen, welches unser Herr Landrabbiner unseren Beschuldigungen entgegengesetzt, ist der beredtste Zeuge für die Wahrheit unserer Behauptungen. Fahren wir also mit unserer Anklage fort, für welche uns der Angeklagte selbst durch sein Stillschweigen so bewahrte Zeugen liefert, fahren wir muthig fort; diese Zeugen werden nicht vereinzelt stehen bleiben. Früher oder später wird das in seinen heiligsten, theuersten Angelegenheiten so schmählich hintangesetzte Volk die Bande sprengen, welche ihm jetzt Geist und Hände fesseln, wird mit seiner entfesselten Hand Diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die sich an ihm versündigt. Diese Versündigung hat ihren Höhepunkt in der Handlungsweise unseres Rabbiners erreicht, die wir heute besprechen wollen. Jeder Jehudi, dem noch ein Fünkchen jüdischen Geistes und Sinnes im Herzen glimmt, muß sich der hohen Bedeutung bewußt sein, welche das Haus und die Ehe im Judenthum einnehmen. Schon Jakob, den die Schrift nicht umsonst einen O'diisr ubt nennt, hat das Haus als die wahre Stätte der Gottesverehrung bezeichnet n'3 3py\ Und seit jener Zeit waren Labane, Pharaonen, Bileame, waren Judenfeinde aller Art bemüht, ihren Haß gegen Juden und Judenthum dadurch zu bethätigen, daß sie letzteres in seinen Grundfesten anzutasten suchten, indem sie dem jüdischen, innigen Familienleben den Untergang schwuren. Die Ehe- und Familienremheit ist des Judenthums Lebensnerv, sie zu erhalten, ist ihm Lebenszweck. Wer die Heiligkeit der Ehe entweiht und so die jüdische Familienreinheit zu zerstören sucht, hat dem Judenthum den Krieg erklärt und es so dem Untergange geweiht. Vor Jahrhunderten und Jahrtausenden suchten unsere Väter freiwillig das Ex'l, die Knechtung, ja den Tod auf, um nur die schlüpfrigen Netze und Schlingen meiden zu können, die ihnen ihre Keuschheit und Reinheit, das heißt ihren Israel-Beruf rauben wollten, — und heute? Heute sieht man ruhig zu, wie ein Rabbinerein nach jüd. Religionsgesetze todeswürdiges Verbrechen durch sein Beispiel sanctionirt, für welches jeder verantwortlich ist, der sich nicht mit aller ihm zu Gebote stehenden Macht entrüstet erhebt. Wir tragen dieser Verantwortlichkeit Rechnung, indem wir d-Z Gebahren unseres Rabbiners vor aller Welt blos legen, die dann selbst zu Gericht sitzen möge, zwischen den Schafen und ihrem Hirten. Unser Rabbiner, Herr 1)r. Julius Landsberger, lebt mit seiner Gattin in einer Ehe, die, weil sie jener Bedingungen der jüd. Reinheit entbehrt, das Gattenpaar zu r>^i>-Tod aus Gotteshand, verurtheilt. Mit diesen Worten ist Alles gesagt. Ein Mann, dessen Frau nie ein rituelles Reinigungsbad besucht*), der sich also über diese hochheilige Institution des Judenthums hinwegsetzt, soll die Reinigungsbäder überwachen, und dafür Sorge tragen, daß sie allen rituellen Anforderungen entsprechen! Doch noch nicht genug. Derselbe Mann, welchem dem nva m zum Trotz, die Ehe der Freibrief, für eine Kette von nach jüdischem Religionsgesetze todeswürdigen Verbrechen ist, schließt angeblich nach demselben nt&D m unzählige Ehebündnisse. Wenn wir bedenken, mit welch ängstlicher Gewissenhaftigkeit unsere von Gott geoffenbarte Tradition Alles gehandhabt wissen will, was nur irgendwie eheliche Angelegenheiten berührt, wie die scheinbar geringfügigste Unterlassung einer Vorschrift derselben die Ehe ungiltig und die aus ihr erwachsenen Kinder unehelich macht, so fehlt uns für die Duldsamkeit und Ertragungsfähigkeit, oder sagen wir lieber grenzenlose Gleichgiltigkeit der Gemeinden jede Bezeichnung. Larrtenbu?g, im Marcheschwon. Auch in unserer Gemeinde hat leider eine arme alte Mutter den Tod ihres einzigen Sohnes zu beweinen, den ihr der gegenwärtige Krieg entrissen. Diese traurige Nachricht gelangte durch den Herrn Rabbiner zu Versailles hierhicr. Herr I. Josephsohn von hier wurde am *) Die fade Entschuldigung, daß der Gesundheitszustand der Frau den Besuch eines rituellen Reinigungsbades verbiete, verdient kaum eine Berücksichtigung; sie macht wenn sie begründet ist, es höchstens dem Gatten zur Pflicht, sich von einer Frau zu trennen, mit welcher er nur auf eine von Gott verbotene Weise leben kann. Anm. des Corresp.

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