Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1870)
- Date
- 1870-12-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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- Mohel 1× ep/1006163
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895 MKer die Wejchneidungs - Angelegenheit- Von I. Glück in Erfurt. (Schluß.) Dies aber zu bewirken, wird allerdings keine leichte Sache sein. Abgesehen von der religiösen Gleichgiltigkeit, die sich eines großes Theils unserer Brüder bemächtigt und den Sinn für fromme Werke abgestumpft hat, wird bei dem geschäftlichen Tr-.iben in unserer Zeit eS selbst dem Bessergestnnten, wenn er nicht gerade mit Reichthum gesegnet ist, kaum möglich sein, sich so häufigen Versäumnissen zu unterziehen, und sicherlich muß es hauptsächlich diesem Umstande zugeschrieben werden, daß die Zahl der Mohalim immer geringer und oft in größeren Distrikten keiner angetroffen wird, was in verkommenden Fällen die Sache sehr erschwert und kostspielig macht. Entschließt sich wirklich irgendwo Jemand, der guten Sache Zeit Utid Kräfte zu widmen, so ists manchmal ein verunglückter Geschäftsmann, oder ein ähnliches Individuum, welches dieses „Gewerbe" als Rettungsanker ergreift. Daß auch solche Erscheinung ihr Mißliches hat, braucht hier nur angedeutet zu werden. Ueberhaupt ist gerade das..per in Rede stehende Gebot ein solches, das mehr als ändere die Gesammtheit berührt, weil es dieser keineswegs gleichgültig sein darf, wie sich der Einzelne zu demselben stellt, und sie muß dafür einsteben, daß die Ausübung nicht erschwert und mit hohen Kosten belastet wird. Wer, wie Schreiber dieser Zeilen, in einer Gegend lebt, in welcher im Umkreise von 12-15 Meilen mit einer jüdischen Bevölkerung von nahezu 5000, nur Ein Mohel angetroffen wird, der wird die oft unvermeidlichen Calamiläten begreifen und in den Nothschrei einsiimmen. Herr I. G. Kahn in Esch weg e ist der einzige und darum vielfach frequentiite Mohel in ganz Thüringen bis Leipzig hin. und ich glaube sicher nur dem allgemeinen Urtheil Ausdruck zu verleihen, wenn ich im Interesse der guten Sache dem biedern streng religiösen Manne hiermit öffentlich An rkennung auöspreche. Hr. K. unterzieht sich affen Anstrengungen und Strapazen, welche zu diesem Zwecke oft nothwendige Nachtreisen im Gefolge haben, so wie den Versäumnissen seiner Geschäfte bereitwillig und mit edler Uneigennützigkeit, indem er nur seine Reisekosten sich erstatten läßt. Dennoch sind die Fälle unvermeidlich, daß Hr. K. behindert ist, oder daß die Reisekosten durch Entfernung und sonstige hinzutretende Zufälligkeiten nicht unerheblich und für den minder Begüterten empfindlich werden. Ich habe mir daher erlaubt, Hrn. K. den Vorschlag zu machen, daß er bei günstig situirten ein entsprechendes Honorar für seine Bemühung nicht refünreu, dies alsdann in Reserve behalten möge, um unbemittelten Familienvätern eine Erleichterung gewähren zu können, obne daß diese etwas davon zu erfahren brauchen. Ich darf hoffen, daß Hr. K. diesen Vorschlag angemessen finden nnp zur Ausführung bringen wird, mso rmu D13D.; So erfreulich aber solche einzelne Erscheinungen immerhin sind, so bleibt es nichtsdestoweniger eine mißliche Sache, wenn größere Kreise in Erfüllung einer so heiligen Pfl'cht auf Eine Person '^angewiesen sind, und es thut dringend noch, daß solchem Uebclstand abgeholfen wird. Herr Dr. Hildesheimer schlägt eine Wiederbelebung des von Alters her in Berlin bestehenden Mohalim-Vereins vor und wünscht große ^etheiligung in wen n Kreisen, damit derselbe durch reiche Geldmittel in den Stand gesetzt werde, dem Bedürfniß zu entsprechen. So lauter und wohlmeinend dieser Vorschlag jedenfalls ist, so ist er im Allgemeinen doch noch zu unklar und muß daher jedes Urtheil vorläufig suspendirt bleiben. Nur die Eine Bemerkung sei mir gestattet. Wenn es an und für sich schon schwere Bedenken hat, in Reliaionsangelegenheiten eine Centralisirung zu schaffen, so wird außerdem voraussichtlich der Verein auch bei den reichsten Geldmitteln schwerlich im Stande sein, allen Anforderungen g-recht zu werden, auch dann nicht, wenn er eine Art Commis-voyageurs fortwährend unterhalten wollte. Vielleicht dürste folgender Vorschlag plausibler und der Berücksichtigung nicht unwerth sein. Wenn das Streben jedenfalls dahin gerichtet sein muß, Erschwerung und übermäßige Geldkosten zu vermeiden, so müssen unter allen Umständen die Gemeindebeamten: Rabbiner, Lehrer, Cantor, die geeignetsten Personen sein, denen die fragliche Verrichtung obliegt, da sie recht eigentlich in das Wesen ihrer Wirksamkeit eingreift. Sehen wir ja so häufig, namentlich in mittleren und kleinen Gemeinden, Prediger oder Lehrer mit und ohne Autorisation Trauungen vollziehen; sollte ihnen diese hochheilige Sache weniger ehrenhaft sein? — Den Gemeinden wäre hier — durch eine wesentliche Erleichterung und gleichzeitig auch Sicherheit geboten gegen religiöse Ausschreitungen, wie sie oben geschildert worden, und auch den Funktionären wird eine hiefür etwa festgestellte Gebühr oder Honorar eine willkommene Revenüe sein. Zu diesem Zwecke müßte den Aspiranten schon während der Zeit ihrer Vorbereitung an deu betreffenden Anstalten die Gelegenheit geboten werden, sich als Mohel ausbilden zu können; die Directoren müßten darüber wachen, daß die jungen Leute sich ebenso die hierauf bezüglichen rituale Vorschriften oun wie die erforderlichen chirurgische Manualien, was im Ganzen keine Schwierigkeit hat, zu eigen machen, und nach bestandener Prüfung ein verläßliches Zeuguiß hierüber ausstellen.