Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 48 (30.11.1870)
- Date
- 1870-11-30
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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888 Privatleute aufzuweisen, denen das: n^i nv o n'jrn kein leerer Schall war. Doch allmählich fingen auch hier die giftigen Keime der verderblichen Neuerungssucht Wurzeln zu schlagen an; der Geist der Verführung, der leider in unzähligen jüdischen Gemeindenderen Mitglieder früher durch das rnna bw -iwp, durch das Band der wahren Liebe und Einigkeit auf's Innigste aneinander gekettet waren, den größten Zwiespalt bewirkt und vielfaches Unheil gestiftet hat, fuhr damals schon in einzelne Mitglieder der Gemeinde. Gegenwärtig ist es hier so weit gekommen, daß man dreist die Behauptung aufstellen darf: die jüdische Gemeinde in B. stehe in reformistischer Beziehung keiner neologen jüdischen Gemeinde Westfalens nach. In Beikum, einer Kreisstadt im Regierungsbezirk Münster, lebt ein Glaubensgenosse, Hr. Falk, der bas 105te Lebensjahr erreicht hat und noch ziemlich rüstig und gesund ist. Ueberhaupt sind derartige Fälle im Münsterlande keine Seltenheiten. Vor einiger Zeit wurde in Neheim, einer Stadt im Rgb. Arnsberg, eine jüdische Hochzeit gefeiert, auf der die Mahlzeit aus nniDx ntoND bestand. Welch' eine Gottvergessenheit, wenn Eheleute den wichtigsten Tag ihres Lebens dadurch auszeichnen, daß sie \xDin D^n wönoi sind, wenn sie, statt mit Gottesfurcht, mit Gottlosigkeit in den Ehestand treten! Bemerkenswerth ist, daß die Mutter des Bräutigams, die ganz wohl zur Hochzeit gekommen und Abends, nach Beendigung derselben, wohl wieder nach Hause gefahren war — dieselbe wohnt einige Stunden von Neheim — sobald sie in ihrer Wohnung ankam, krank wurde und bald nachher starb. In den in hiesiger Gegend vor einigen Tagen abgehaltenen Terminen zur Wahl von Wahlmännern der Abgeordneten für den preußischen Landtag sind in vielen Wahlbezirken auch Glaubensgenossen gewählt worden; so z. B. in Iserlohn Kaufmann C. Löwenstein; in Menden Rentier N. Rothschild und Banquier A. Rothschild. M. Rosenwald, Lehrer. Stettin, 16.. Robember. Ueber die Angelegenheit, die Ernennung jüdischer Feldgeistlicher betreffend, theilt die „Jsr. Wochenschrift" das Nachstehende mit: „Es lag uns zunächst ob, die Herren, welche sich aus eigenem Antriebe zur Uebernahme des schweren, wenn auch ehrenvollen Amtes erboten hatten, zu fragen, ob sie nunmehr gesonnen seien auf die Bedingungen des ihnen mitgetheilten Rescriptes einzugehen. Ihre Antwort ging, wie wir gar nicht anders erwarten konnten, dahin, daß sie sich zwar erboten hätten, „ohne Anspruch auf irgend welche Vortheile, pecuniäre oder welcher Art, immer, ihre Mienste den Glaubensgenossen im Heere zu widmen," daß sie aber dabei als selbstverständlich die Erstattung der durch dieses mühevolle Amt erwachsenden Kosten, deren Höhe sich bei den allbekannten schwierigen Verhältnissen im Felde gar nicht voraussehen lasse, beanspruchen zu dürfen vorausgesetzt hätten. Sie müßten daher darauf bestehen, daß ihnen freie Fahrt, Quartier und Verpflegung in standesgemäßer Weise gewähr! werde, und zwar ohne daß sie genöthigt wären dies von jedem einzelnen Etappen-Commando zu erbittten. Ferner erwarteten sie, als für einen günstigen Erfolg ihrer Sendung sund um der Ehre des Judenthums willens unumgänglich nothwendia, eine directe Legitimation, oder richtiger eine Bestallung ad hoc durch den Cultus- oder den Kriegs-Minister. Als wünschenswert h bezeichneten sie es auch, daß sie an einen bestimmten Commandirenden gesendet würden, von dem sie weitere Ordre zu erhalten hätten, wollen dies jedoch sachkundigem Ermessen der Behörde überlassen. Die nachdrückliche Verwahrung des Ministers gegen jede dem Militärfiscus durch ihre Amtsführung erwachsende Ausgabe mache sie in ihren Voraussetzungen irre, und es gewinne sehr den Anschein, daß man überhaupt der Seelsorge für die jüdischen Soldaten höchstens eine gewisse Duldung zu gewähren beabsichtige. „Wir haben in diesem Sinne und wesentlich in diesem Wortlaute eine Vorstellung und Bitte um weitere — schleunige — Auskunft an das Cultus-Ministerium gerichtet und sind des Bescheides gewärtig." Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien 17. Nov. Vorgestern fand aus Anlaß der vorzunehmenden Wahlen für den Vorstand der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde eine Wahlbesprechung statt. Nachdem ein Wahlcomitv, bestehend aus den Herren vr. Max Engel (Vorsitzender), vr. Mauthner und Julius R. v. Goldschmidt eingesetzt worden, theilte der Vorsitzende mit, daß von den heute ausscheidenden Vorständen die Herren Frankl, vr. v. Hoffmannthal, Kuranda und vr. Mauthner sich zur Wiederannahme einer Wahl bereit erklärt haben, während vr. Matzel wegen Geschäftsüberhäufung aus eine Wiederwahl verzichtet und außerdem Baron Friedrich Sch e y aus Gesundheitsrückstchten sein Mandat niederlegte. Als Candidaten für die zwei neuzubesetzenden Vorstandsstellen traten auf Herr Gustav Simon und Herr Hildburghäus er. Herr S. Trebitsch kandidirte den vr Knepler,, welcher bereits bei der vorjährigen Wahl eine ansehnliche Stimmenzahl erhalten, worauf der anwesende vr. Knepler unter Berufung auf seine vorjährige Candidatenrede sich bereit erklärte, dem an ihn ergehenden Rufe der Wähler zu folgen. Hofrath v. Weil richtete hierauf an Gemeinderath Frankl eine Interpellation in Betreff des Centralfriedhofes. Nachdem Herr Frankl im Gemeinderathe in dieser Angelegenheit jüngst gesprochen, fragt