Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1870)
- Date
- 1870-11-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447447-2447493--08830-2464497- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
862 Die heilige Schrift ist ihm eine gefälschte Urkunde y'“t, ein Conglomerat von Bruchstücken alter Sagen, die erst zur Zeit der babylonischen Gefangenschaft niedergeschrieben wurden. Nichtsdestoweniger dankt er Gott öffentlich, wenn er zur Thora gerufen wird, daß Er uns diese Lehre der Wahrheit gegeben! Die Speisegesetze halt Geiger nicht mehr für verbindlich; nach seiner Ansicht hätten sie nur Kraft gehabt, solange der Opferdienst im heiligen Tempel statt hatte; keine Opfer, keine Speisevorschrifte^! Schofar, Eßrog, Lulaw rc. hat Geiger schon lange abschaffen, durch Posaunen und Blumensträuße ersetzen wollen. Die Ehegesetze des Iudenthums sind diesem Manne, der sich selbst als denjenigen bezeichnet, welcher das Reformwerk des Stifters der chrisil. Religion wieder aufzunehmen und consequent durchzuführen sich berufen fühle, längst antiquirt. Wie dieser Mann über Mischnah und Talmud denkt, darüber brauchen wir wohl kein Wort zu verlieren, und dennoch hatte er die Stirne, am Vorabende des Versöhnungstages in der alten Synagoge mit lauter Stimme das nVyo 'iv na'tf'a zu rufen!! Wir könnten diese Liste bis in's Unendliche fortführen; es ist schon mehr als genug. Bemerken wollen wir nur noch, daß der würdige College Geiger's, Herr Dr. Aub, auch sein Gesinnungsgenosse ist; doch von diesem spricht man nur wenig; er ist zu unbedeutend. Zu all dem Erwähnten kam noch in jüngster Zeit ein Attentat auf die Besckneidung, das ewige Bundeszeichen Israels. Die Familie von Geiger's Schwiegersohn hatte den ehrwürdigen, greisen Rabbinen von Berlin ersucht, doch dahin zu wir'en, daß seine in Bielefeld verheiratete Tochter sich nicht der Beschneidung ihrer Kinder widersetze. Geiger antwortet ausweichend, und dieses Factum wird durch die jüdischen Zeitungen auch in Berlin bekannt. Am Sabbat Paraschath -)1? in welchem Thora- Abschnitte bekanntlich die Beschneidung zuerst geboten und deren Heiligkeit, Wichtigkeit und Verbindlichkeit für alle Zeiten von Gott eingesetzt wird, an diesem Sabbat besteigt Geiger ßie Kanzel in der alten Synagoge zu Berlin, und da endlich, endlich, findet sich Einer — ein junger Mann — dessen Herz genugsam für Gott und Seine heilige Lehre glüht, um öffentlich gegen Geiger und dessen Princip zu demonstriren. Wir stehen nicht einen Augenblick an, diesem edlen jungen Manne unsere Zustimmung und unsere Anerkennung auszusprechen. Wohl wissen wir, daß man dessen Vorgehen nicht anständig und den Ort der Demonstration für nicht dazu geeignet erklären wird; allein, unsererUeberzeugung gemäß ist die Heiligung des göttlichen Namens der höchste Anstand und gerade im Gotteshause am Meisten am Platze. Wie die Wiener „Presse" meldet, ist die in Rede stehende Angelegenheit beim Gerichte anhängig gemacht. Wenn aber Jemand bestraft werden müßte, so wäre das Niemand anders als der Vorstand der isr. Gemeinde zu Berlin, der durch die Predigten von Apostaten das Gotteshaus entweihen läßt, so wären es diese Reform-Apostel, die sich zu solcher Entweihung hergeben. Wir glauben, daß der betreffende Gerichtshof in richtiger Erwägung der Verhältnisse ein den Angeklagten freisprechendes Urtheil erlassen wird. Höchstens wird man ihm eine kleine Ordnungsstrafe dictiren. Im Anfänge der dreißiger Jahre stand hier in Mainz ein die Reform anstrebender Vorstand an der Spitze der Gemeinde; der Präses desselben hat sich später taufen lassen; damals fungirte Rabbi Löb Ellinger y's") als Rabbiner. Der Vorstand erließ an diesen ein Schreiben, daß er fürder nicht Rabbiner sein könne, da er nicht auf Universitäten studirt habe, daß man ihn aber als „Lungenbesichtiger" (sie!) beibehalten wolle; zugleich wurde dem greisen Rabbinen das Predigen verboten. Am nächsten Sabbat Hagadol verlangte die Gemeinde stürmisch die Deraschah; einer der in der Synagoge anwesenden Vorsteher wollte den Rabbiner zurückhalten, als dieser sich erhob, die Kanzel zu besteigen. Da eilte ein Gemeindeglied herzu, stieß den Vorsteher zurück und bahnte so dem Rabbiner den Weg zur Kanzel. Am andern Tage wurde die Angelegenheit bei Gericht anhängig gemacht und jenes Gemeindegliev zu einer Geidsttafe und in die Kosten verurtheilt. Da der Mann nicht sehr bemittelt war, so erboten sich Andere, Strafe und Kosten für ihn zu zahlen oder doch dazu beizutragen. Aber der würdige Mann wies dieses Anerbieten mit Entschiedenheit zurück. „Was meint Ihr," sagte er, „ich ließe mir meine Mizwoh oder einen Theil derselben nehmen? Nie habe ib hundert Gulden für etwas Besseres ausgegeben als für das!" Und die Berliner? Werden sie fortfahren zu dulden , daß Geiger und Aub rc. die Stätte des Heiligthums betreten, das ihre Vorfahren dem Gotte Israels gebaut haben? Möge der Vorfall am Sabbat *\b den Anlaß dazu geben, daß sich die Schwachen endlich kräftigen und die 't natö ^>28 m»« zu entfernen sich ernstlich bemühen.