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Der Israelit · 1870-11-16 · Heft 46 (16.11.1870) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 46 (16.11.1870)
Date
1870-11-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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843 len ist daher vnr, die Freunde der süd. Literatur auf das Erscheinen eine Werkes aufmerksam zu machen, daK trotz der vielfachen und eingehenden Behandlung, die der Traktat Abot bereits gefunden hat, dennoch so viel Neues und Anregendes für die Auffassung dieses Traktates bietet, daß der oben erwähnten Schrift die weiteste Verbreitung zu wünschen ist. Die gedrängte Wiedergabe einiger Stellen dieses Commentars wird diesen Wunsch als gerechtfertigt erscheinen lasten. In der Erörterung der 3. Mischna des I. Abschnittes erklärt der Herr Verfasser das Wort O-iD durch nons Stück, Theil, wonach der Ausspruch des Antigonus lautet: (seid nicht wie Diener, die dem Herrn dienen, um den irdischen Lohn zu empfangen, der nur ein Th eil des wahrhaften Lohnes ist, da derjenige, der nur nach irdischem Lohne, nur nach zeitlichem Glücke strebt, an der für's künftige Leben vorbehaltenen Vergeltung verliert; sondern beschränkt das Streben nach zeitlichen Gütern auf dasjenige Maß, das zur Erfüllung des Gotteswillens nölhig ist. Hiedurch erhält der Schluß jene M hnung, DD^y d'dip xno VW, dm Sinn, daß man nicht bloß nicht nach Ueberstuß streben soll, sondern daß selbst derjenige, dem Ueberstuß befchieden ist, von der Furcht durchdrungen sein soll, daß derselbe eine Folge unvollständiger Erfüllung des Gottesgesetzes sein könnte, uud daß Gott vielleicht gerade durch die Gewährung des Ueberstusses das Deut. 7, 10 ausgesprochene Wort n’DxrP vnjb6 d^di erfüllt, vielleicht nur darum das irdische Glück sendet, um dem Empfänger für dasjenige Gute, das er gethan, im Diesseits seinen vollständigen Lohn und im künftigen Leben nur die Vergeltung seiner Uebertretungen zu Theil werden zu lasten, welche Auffassung durch den Hinweis auf den Schluß des 9. Kap. im nox jru '-n begründet wird, wo es heißt: nxn Dia» p?D nipon in: wdw idx’ npyo rra» no nx ivx' x^r nppro m'OyD nnvoi toxo /DXO P pJI IDdD 'X ni2T xtz 7’JEP P XÜOJ XI Nö» P Dn"yi ’JiDX’tp hd m"iyD nntpoi. „Unter glücklichen Verhältnissen denke der Mensch nicht: Weil ich mir Verdienste erworben habe, hat mir Gott zeitliche Güter verliehen, und der wahrhafte Lohn bleibt für das künftige Leben Vorbehalten, sondern denke man: Vielleicht habe ich vor Gottes Urtheil nur Ein Verdienst, und verleiht mir Gott darum zeitliche Güter, um mir für das künftige Leben nur Strafe vorzubehalten." Die hinsichtlich ihres inneren Zusammenhanges Schwierigkeiten bietende 12. Mischna des 2. Abschnittes wird in folgender Weise erUärt: Achte auf das Vermögen deines Nächsten ebenso wie auf das deinige; beabsichtige nicht, unthätig zu bleiben und dich vom Vermögen Anderer nähren zu lasten; sondern m'.n iid^ “pyy pnn suche dir die Mittel, dich mit der Thora befassen zu können, durch eine Thätigkeit zu verschaffen, die dir eine von der Wohlthätigkeit Anderer unabhängige Existenz bietet, und betrachte die Thora nickt als eine nB-p als eine Erbschaft, von der man, ohne sich damit abzuvühen, lebt, sondern bedenke , daß, wenn man auf dem Gebiete der Thora nicht durch fortwährende Tlätigkeit und Forschung sich zu vervollkommnen sucht, selbst das Erlernte aus dem Gedächtnisse schwindet. „Nicht weiche dieses Buch der Lehre von deinem Munde und du sollst darüber Nachdenken Tag und Nacht, damit du beobachtest zu thun, ganz so wie darin geschrieben; denn dann wirst du durchführen deinen Weg, und dann wirst du wahres Glück haben." Das Studium der Thora soll aber nicht den Zweck haben, sich hinsichtlich seines Wissens und seines" Scharfsinnes Ruhm zu erwerben, sondern '’cttf vrp yvyiD ^2; es soll damit nur die Erfüllung des Gotteswillens beabsichtigt werden. Dieses Schlußwort der Misckna ist aber nicht blos Mahnung, sondern auch Verheißung, daß die richtige Erkenntniß auch zur rechten Tbot führt nP xodip iiD^nn ntcyo. Der Sinn der Mischna ist daher: Achte auf den Vortheil Anderer wie auf den deinigen; suche dir nicht aus Kosten Anderer den Weg deiner Bestimmung zu bahnen; verschaffe dir die Mittel, selbstständig, unabhängig der Thora leben zu können, und glaube nie, mit der erworbenen Thorakenntwß schon am Ziele angelangt zu sein, sondern strebe stets, darin fortzuschreiten , und zwar ohne Absicht auf Gewinn oder Ruhm, denn es sollen und durch wahrhafte ohne Nebenrücksicht errungene Thorakenntniß werden alle deine Handlungen zur Verwirklichung des Gotteswillens gereichen. Im Commentare zur achten Mischna des V. Abschnittes wird zu dem Satze 'oi ndiyd xd Din bemerkt, daß, obgleich nach R. Obadja die Bartinoro mit pn niy ein unrichtiges Urtheil in civil- und strafrechtlicher Beziehung und mit x^ nnro 'mo hdSid das Verbotenerklären des Erlaubten oder das Erlaubterklären des Verbotenen bezeichnet wird, dennoch unter letzterem Ausdrucke sowohl diejenigen, welche iu den das unmittelbare Verhältniß zu Gott betreffenden Gesetzesbestimmungen unrichtig entschieden, als auch diejenigen, welche in judizieller Beziehung ein falsches Urth.il abgeben, zu subsumiren sind, weshalb der Ausdruck pn nny?y als überflüssig gehalten werden könnte. Darum liegt die Annahme nahe, daß der Ausdruck .iDd.iD xdn miro 'hid auf diejenigen sich bezieht, welche in religionsgesetzlichen Fragen Bescheid ertheilen, ohne hiezu qualificirt zu sein, nicht das zu religionsgesetzlichen Entscheidungen erforderliche Wissen besitzen, oder rücksichtlich ihres Charakters nicht die Befugniß dazu haben. Gesetzlich ist nämlich, wie aus der Mischna Nidda VI, 4 hervorgeht, derjenige, der nicht befugt ist, Zeugenschaft abzulegen, auch nicht befugt, als Dajan zu fungiren, und ist (Synhe-

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