Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1870)
- Date
- 1870-11-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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- Skalat 1× ep/1047761
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826 auch im berührten Convente beschlossen wurde, diesbezüglich noch eine Petition an die Regierung zu richten. (Das trad. Judth.) Tarnopel, 24. October. Theophil Dziembowski, seines Zeichens Apotheker, war in den Jahren 1867, 1868 und 1869 der Schrecken des Marktes Skalat. Er waltete dort um diese Zeit des Bürgermeister-Amtes und entwickelte in dieser Eigenschaft zum Nachtheile derjenigen, die ihn mit ihrem Vertrauen besckenkten, eine Thätigkeit, welche an die glorreichen Thaten altpolnischer Machthaber erinnert. Viele Skalater Insassen wissen davon zu erzählen, insbesondere die Juden, deren Angelegenheiten der Bürgermeister eine ganz besondere Aufmerksamkeit widmete. Einige seiner Willkürthaten hat der würdige Mann heute vor einem Dreirichter-Collegium des hiesigen Strafgerichtes zu verantworten. Sie sind in Kürze folgende: Hirsch Zises, ein Skalater Bürger, war im Bau eines Hauses begriffen. Dagegen legte ein Nachbar, der sich durch den Bau in feinen Rechten gekränkt fühlte, bei dem Bürgermeister Protest ein. Ohne zu erwägen, daß dergleichen streitige Privatangelegenheiten der Entscheidung der Gerichte auheimfallen, untersagte der Stadt-Chef dem Zises die Fortsetzung des Baues unter Androhung einer Geldstrafe, und als dieser, ohne das bürgermeisterliche Verbot zu beachten, weiterbaute, ließ ihn Herr Dziembowski durch seine Schergen ergreifen und sechs Stunden lang ins Loch stecken. Schlimmer'erging es Moses N o senzw eig, welcher die Vermessenheit hatte, einer dem Bürgermeister befreundeten Dame eine Wechselschuld zur Verfallszeit nicht bezahlen zu wollen. Er wurde sofort vor den Richterstuhl des Herrn Dziembowski geladen, der nunmehr als Wechselgericht fungirte und den Schuldner für den Fall, als er bis zu einem bestimmten Tage seiner Verbindlichkeit gegen die Dame nicht Nachkommen würde, mit Arrest bedrohte. Natürlich ließ sich der Jude nicht einschüchtern, noch weniger aber war der Bürgermeister der Mann, eine Gelegenheit, einem Juden zu schaden, unbenützt vorübergehen zu lassen. Er blieb seinem Worte treu, ließ, als die dem Juden zur Bezahlung der Wechselschuld gewährte Fallfrist erfolglos abgelaufen war, denselben durch Policisten aus dem Bette holen und hielt ihn bis zum späten Abend unter Schloß und Riegel, ohne ihm irgend welche Nahrung zukommen zu lassen. Da der Abend, an welchem Rosenzweig seine Freiheit wiedererlangte, der Vorabend des Versöhnungstages war, fastete er diesmal statt Eines Tages zwei. David Braunstein, das dritte Opfer des Skalater Bürgermeisters, hatte dessen Zorn dadurch auf sich geladen, daß er in seinem Laden neben diversen Spezereien Artikel feilbot, deren Verschleiß em Privilegium der Apotheker bildet. Eines schönen Morgens erschien aus diesem Anlasse der Bürgermeister in Begleitung von Policisten in dem Laden des Krämers, dmchstöberte denselben nach allen Richtungen, ließ die Vorgefundene verbotene Waare fortschaffen, den Krämer aber ohne Rücksicht aus dessen Einsprache, daß diese Angelegenheit vor die Gerichte gehöre, ffür zwei Tage in den schwarzen Thurm des Gemeindeamtes werfen. Er hatte nicht vergessen, dem Juden früher die Hände auf den Rücken binden zu lassen. Ein andersmal waren es mehrere gegärbte Thierhäute, die drn Herrn Bürgermeister veranlaßten, Gewalt an drei jüdischen Weibern zu üben, die sämmt? lich im Verdachte standen, diese Häute, welche das Eigenthum eines verstorbenen Skalater Insassen bildeten und von ihm bei einem der Weiber für eine Schuld verpfändet worden waren, zu besitzen. Als der Erbe des Eigentümers dieser Häute den Bürgermeister um seine Intervention anging, sendete dieser seine Häscher in die Wohnungen der Jüdinnen mit dem Auftrag, die Häute, und wofern sich diese nicht vorfänden, die Jüdinnen selbst zu bringen. Die bürgermeisterlichen Organe, gehorsam dem Winke des Gebieters. brachten, als die Häute sich nicht fanden, drei zitternde Weiber, denen der Bürgermeister beschieden hatte, eine Nacht auf dem harten Boden des Gemeindekerkers zuzubringen. Schließlich legt die Staatsbehörde Herrn Dziembowski zur Last, daß er zu einer Zeit, da die Prügelstrafe bereits aufgehoben gewesen, mehrere Skalater Insassen, die sich polizeilicher Uebertretungen schuldig gemacht batten, mit Stockstreichen bestrafen ließ — eme Handlung, welche die Merkmale der Übertretung des §. 331 St. G. an sich trägt. Bei einer dieser Züchtigungen nahm sich der Herr Bürgermeister die Mühe, die Hand des Gezüchtigten, der Abwehr herumsuchtelte, mit seinem schweren Polenstiefel niederzutreten und auf dem Boden festzuhalten. Das Gericht hat ihn des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nichtschuldig erkannt, „weil die böse Absicht des Thäters nicht erwiesen ist," und verurtheilte ihn lediglich wegen der Uebertretung des §. 331 St. G. zu vierzehntägigem Arrest, welcher in die Geldstrafe von 70 st. ö. W. umgewandelt wurde. Für uns liegt die böse Absicht des Herrn Bürgermeisters, der in Wechsel- und anderen Privatsachen Recht sprach, Strafen dictirte und vollzog, auf der Hand. (N. fr. Pr.) Frankreich. Tours, 26. Oct. Ein Decret der Regierung theilt Algerien in drei Departements ein, unter der