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Der Israelit · 1870-10-26 · Heft 43 (26.10.1870) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 43 (26.10.1870)
Date
1870-10-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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792 ehrlich und offen gesagt, als „nssin" bezeichnet. „Unsinn" sei eS, „von einer 1000jährigen Liturgie" zu sprechen, wenn von Piutim die Rede ist. Dagegen haben die Reformfreunde „sich nachgiebig und versöhnlich gezeigt", da „ängstlich Alles vermieden ist, was in das Bestehende schärfer einschneiden würde". „Die Einführung der Piutim" sei doch auch „eine Neuerung, eine Aenderung des Minhag gewesen"; „wahre und allerorts anerkannte Autoritäten" hätten diese Einführung bekämpft; „das Hamanklopfen sei im Schulchan-Aruch vorgeschrieben. R. Moses Isserles habe die Abstellung dieses Brauchs untersagt, trotzdem gäbe es in Deutschland wohl schwerlich eine Synagoge, in der es noch geschähe". „Die Piutim vollständig zu sagen, wird keinem Israeliten verwehrt, wer jedoch von der Gemeinde verlangt, daß sie einen Gottesdienst einrichte, damit er dieselben mit Minjan sagen könne," „der verlangt Unbilliges" u. s w. u. s. w. Dem gegenüber erkläre ich eS für eine verläumderische Insinuation, daß meinem Anträge und meinen Ausführungen die Absicht zu Grunde gelegen, den Frieden in der Gemeinde zu stören. Meine G undsätze und die auf denselben basirenden Bestrebungen liegen seit Jahren einem jeden hiesigen Gemeindemitgliede klar und offen vor, und fordere ich den Correspondenten auf, mir eine einzige Thatsache zu bezeichnen , aus welcher er den Schluß zu einem so hinterlistigen Verfahren „unter dem Vorwände der Erhaltung des Friedens den Frieden zu stören", zu ziehen berechtigt sein könnte. Die Unantastbarkeit der Autorität tes Religionsgesetzes als Grundlage aller Gemeindeinstitutionen zu wahren, ist der offen ausgesprochene Zweck meiner in dieser Hinsicht leider nicht häufig mit Erfolg gekrönten Wirksamkeit. Mit aller mir innewohnenden Energie und nach bester Einsicht bin ich stete hiefür offen und ehrlich in die Schranken getreten und wie ich dadurch für die reinste und heiligste Sache thätig zu sein glaubte, so bin ich mir vor Gott und auch vor dem Urtheile redlicher Menschen bewußt, nur mit reinen ehrlichen Gesinnungen und Maaßnahmen gehandelt zu haben. Einer Verläumdung macht sich der schuldig, welcher das Gegentheil von mir zu behaupten sich erdreistet. Wie in meinem Anträge und dessen Begründung ein vernünftiger Mensch überhaupt auch nur den leisesten Versuch einer Friedensstörung vermuthen kann, ist völlig undankbar. Der Correspondent muß eine ganz absonderliche Logik haben, um Derartiges darin zu finden. Freilich soll ich nach ihm zu den „Unversöhnlichen" gehören. Welchen Begriff der Correspondent mit dieser Bezeichnung verbindet, ist mir nicht klar. Ich habe das Bewußtsein, meine Meinung stets der Majorität untergeordnet zu haben, und zwar gern und willig. So nachgiebig ich aber in allen Fragen bin, wo es sich um persönliche Meinungen und Ansichten handelt, so wenig habe ich mir das Recht jemals zusprechen können, gegen das Religionsgesetz verstoßenden oder dasselbe gefährdenden Beschlüssen meine Zustimmung zu geben. Ich lebe vielmehr der innigen Ueberzeugung, daß Niemand — weder Gemeindemitglied, noch Vorsteher, noch Rabbiner, noch irgend welche Körperschaft — das Recht hat, sich über das Religionsgesetz zu stellen, und wenn unter meinen College» stch Männer befunden haben sollten, welche dem Landrabbiner eine so hohe Autorität beimessen, seinen im Widerspruche mit dem Gesetze sich stellenden Entscheidungen und Erklärungen einen solchen Werth beizulegen, auf Grund derselben gesetzeswidrige Beschlüsse zu fassen, so habe ich stets dafür gehalten, daß der Rabbiner nicht Gesetzgeber, daß die Religion nicht quasi seine Domäne sei, über welche er schalten und walten könne nach Belieben und Gutdünken, daß die rabbinatlichen Erklärungen nur dann giltig und bindend seien, wenn sie dem Gesetze entsprechen. Mit dieser Ansicht weiß ich mich im Einklänge mit den allein giltigen jüdisch - religiösen Prinzipien und dafür habe ich stets cum ira et studio das Wort ergriffen und werde es thun solange mir Raum für das Aussprechen meiner Ansicht geboten ist. war Diprn 2^ nDD pp^in px dkm' und ein dkm liegt überall vor, wo den klar ausgesprochenen Gesetzesbestimmungen zuwider gehandelt wird. Der Correspondent will allerdings glauben machen, ich habe „von der Gesammtheit verlangt, daß sie sich in meine Marotten füge". Ich habe nun nichts weiter verlangt, als daß der Gottesdienst nicht durch religionswidrige Aenderungen entweiht werde und habe die Religionswidrigkeit der Aenderungen nachgewiesen. Als ich diese nicht zu hindern vermochte, verlangte ich für den hergebrachten Gottesdienst mindestens die gleiche Sorge abfeiten der Gemeinde durch Erhaltung der alten bisherigen Synagoge neben der neuen. Es scheint dem Crrrespoudenten aber der althergebrachte Gottesdienst eine „Marotte" zu sein, ihm erscheint das Religionsgesetz eine „Marotte" und ein hirnverbrannter Ignorant ist ihm derjenige, der den „Unsinn begeht, für solche „Marotten" das Wort zu ergreifen!! Wahrlich solche Ansichten richten stch selbst, und der Correspondent hat über sich selber den Stab gebrochen, hat sich damit für unwürdig erklärt, in jüdisch-religiösen Angelegenheiten ein Wort zu sprechen. Der Correspondent scheint hiervon eine dunkle Ahnung besessen zu haben, da er einen Versuch anstellt darzuthun, in wie fern mit den hierorts beliebten Aenderungen der Boden des jüdischen Religionsgesetzes nicht verlassen sei. Zu diesem Behufe macht er den hiesigen Reformatoren und Neologen das Compliment, daß jene „ängstlich vermieden haben, was in das Bestehende schärfer einschnerden würde" und die-

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