Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1870)
- Date
- 1870-10-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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791 Zeitungsnachrichten und Correspon- -enzen Deutschland. Hannover, 9. Oer. Wenn ich die Spalten dieser geschätzten Wochenschrift zu einer Entgegnung auf einen persönlichen Angriff in Anspruch nehme, so bekenne ich, daß allerdings auch das rein persönliche Interesse einer Verwahrung gegen die öffentliche Discreditirung meines Charakters und Verstandes hierzu eine Mitveranlassung ist. Es ist mir keineswegs gleichgiltig, öffentlich geschmäht zu werden. Andererseits aber glaube ich daneben auch der heiligen Sache, welcher ich nach meinen schwachen Kräften redlich zu dienen mir bewußt bin, es schuldig zu sein, einer Verdächtigung meiner bescheidenen Wirksamkeit in Vertretung derselben entgegenzutreten. Es kommt mir nämlich soeben die Nummer 38 der „Israel. Wochenschrift" vom 21. Sept. d. I. zu Händen, in welcher eine „OriginabCorrespondenz" von hier enthalten ist, die sich die Würdigung meines in der Sitzung des Repräsentanten-Collegiums vom 23. August d. I gestellten Antrags zum Gegenstände ihrer Betrachtung gewählt. Da man hier darüber nicht im Zweifel ist, wer der Verfasser dieser kritischen Correspondenz ist und darin eine Persönlichkeit zu erblicken glaubt, welche einen wesentlichen Antheil an dem jüngsten Reformwerke nicht nur, sondern an der Gestaltung der religiösen Angelegenheiten der hiesigen Gemeinde überhaupt hat, so gewinnt dieselbe einen Anspruch aus Bedeutsamkeit, welcher ihr sonst an und für sich selbst nicht zukommen würde. Der Inhalt meines Antrags und die Verhandlung über denselben ist in dieser Zeitung bereits mitgetheilt worden und kann ich mich' deshalb daraus beschränken zur Klarlegung kurz zu resümiren: daß von Seiten der hiesigen Gemeinderepräsentanz unter Mitwirkung und Zustimmung des Rabbinats Abänderungen in der Liturgie beliebt worden, nach welchen nicht weniger als 230 Gebettheile, welche einen integrirenden Inhalt des öffentlichen Gottesdienstes bilden, theils gänzlich abgeschafft, theils verstümmelt, theils von ihrer Stelle gerückt werden, daß durch dieselben althergebrachte Vortragsweisen verdrängt sind und Anlaß gegeben ist, die deutsche Sprache als Gebetsprache beim Gottesdienste einzubürgern und die doppelte Recitirung der Schemoneh-Eßreh zu beseitigen. Meiner aus jeden einzelnen Punkt gerichteten, sehr eingehenden Beweisführung von der Ungesetzmäßigkeit und Unzweckmäßigkeit aller dieser Bestimmungen in der Repräsentantensitzung vom 23. Mai d. I. vermochten weder der Referent der Vorlage (Herr Seminardirec- | tor Dr Frensdorfs), noch der als Präsident fungirende j Landrabbiner (Herr Dr. Meyer) ebensowenig wie Mit-! glieder des Collegiums eine sachgemäße Widerlegung entgegenzustellen. Trotzdem ward die Vorlage unter der einzigen Diffenz des Herrn Adolf Berend und meiner Stimme en bloc angenommen. Ich stellte nun in der Sitzung vom 23. August d. I. den Antrag: „Für die alte Synagoge tritt mit Eröffnung der neuen Synagoge das für diese bestimmte Regulativ betreffend Vermiethung der Stellen ebenfalls in Kraft und wird in derselben der Gottesdienst nach der bisherigen Weise abgehalten." Motivirt wurde dieser Antrag von mir damit, daß zwei verschiedene Tarife für zwei Gemeindesynagogen unthunlich erscheinen, daßdie alte Sy agoge aber jedenfalls für einen unveränderten Gottesdienst in Benutzung verbleiben müsse, da, nachdem durch den früher« Beschluß, den Reformbestrebungen Rechnung getragen sei, die Gemeinde die doppelt heilige Verpflichtung habe, mindestens ebensosehr dem jedenfalls doch gleichberechtigten orthodoxen Prinzips gereckt zu werden; — daß dem ohne besonders erhebliche Opfer und Schwierigkeiten Genüge geschehen könne, da die alte Synagoge noch in völlig gutem Zustande sei. Ich wies darauf hin. wie es Gemeinden gäbe, wo von Seiten der jüdischen Behörden mit einem Fanatismus sonder Gleichen der Minorität die Möglichkeit der Ausübung eines Gottesdienstes nach hergebrachter Weise versagt worden, wie sich aber dort diese Rechtsmißachtung auf die traurigste Weift durch Zwiespalt und Unfrieden gerächt habe; — während ein Anlaß zu solchen Vorkommnissen beseitigt sei. wenn vo Seiten der Gemeinde dem vollberechtigten orthodoxen Prinzipe gewissenhaft Rechnung getragen werde, wie demnach es die Gerechtigkeit, die Billigkeit, die Klugheit und das Jntereffe des Gemeindefriedens erheischen, meinem Anträge Folge zu leisten. Für denselben erhob sich außer mir Niemand und habe ich gegen die in Folge dieser Ablehnung inzwischen eingetretene Schließung der alten Synagoge und Beseitigung der althergebrachten Liturgie, sowie gegen die in der neuen Synagoge nunmehr zur Thatsache gewordenen gesetzeswidrigen Abänderungen gehörigen Orts Protest eingelegt. Die Eingangs genannte Correspondenz von hier ist vor Erlaß dieses Protestes geschrieben und bezieht sich nur auf meinen demselben vorhergegangenen Antrag. Dieser wird nun so dargestellt, als ob dessen Zweck eigentlich sei „den Frieden zu stören und zwar unter dem Vorwände ihn sichern zu wollen". Ich selbst werde als einer der „Unversöhnlichen" geschildert und documentire durch meinen Antrag die „Wahrheit des Satzes: Vernunft wird Unsinn". Mein Verlangen, in der alten Synagoge den status quo zu erhalten, wird als „Marotte", als „Unsinn", oder