Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 39 (28.9.1870)
- Date
- 1870-09-28
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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730 neuen Jahre Euer und Eurer Angehörigen Zukunft bestimmt. Wir bauen fest auf Euch, wenn es sich um eine Aenderung unserer jüdischen Angelegenheiten in der Zukunft handelt; zeigt Euch dieser hohen Aufgabe würdig, seid einig, einig! Zukunft?! Diese bessere Zukunft wird noch geraume Zeit auf sich warten lassen, aber sie wird kommen, so gewiß kommen, als auf die Nacht der Morgen, als auf Regen Sonnenschein folgt. Eure lieben Kleinen, das sind die treuen Bürgen für euere Zukunft; wenn sie nur den Erwartungen entsprechen werden, die man nach unseren früheren Voraussetzungen an sie knüpfen darf, so seid überzeugt, es wird anders, es wird besser werden Dieser Hoffnung können wir uns leider nicht so unbedingt in die Arme werfen, wenn wir irgend eine andere Gemeinde des Odenwaldes in's Auge fassen. Da ist die Gemeinde König, deren Mitglieder an Frömmigkeit, Wohlchätigkcitssinn und Liebe zur Thora der eben besprochenen Gemeinde vollkommen gleich stehen, ja sie vielleicht noch übertreffen; aber für die Zukunft, für den Unterricht der Kinder ist nicht genügend gesorgt. Es soll dieser kleinen Gemeinde kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß sie keinen Lehrer engagirt, dem sie die jüdische Ausbildung ihrer Jugend mit gutem Gewissen anvertrauen kann; denn dazu ist sie zu schwach; aber an die glaubenstreu'n Eltern tritt doch über kurz oder lang die Frage heran: Wie wird es einst mit der Gesetzestreue unserer Kinder und Enkel aussehen, wenn wir einmal nicht mehr da sein werden? dn D’EPn. Den Einzelnen trifft vielleicht nicht die volle Schwere der Verantwortlichkeit, welche durch solche Fragen wachgerufen wird, denn was kann er, ja was kann die game Gemeinde thun zur Hebung ihrer traurigen Verhältnisse? Nun, wir werden sehen, ob sich etwas thun läßt und wie dies geschehen muß. Das ist ja der Endzweck dieser Zeilen. Sie wollten zunächst unsere jüdischen Zustände in ibrem wahren Elende darstellen, dann die Quellen Nachweisen, aus welchen es entspringt und schließlich die Mittel an geben , mit welchen man diesem Alles überfluthenden Verderben Einhalt gebieten kann. Den ersten Theil dieser unserer Aufgabe möchten wir hiermit als erledigt betrachten. Wir können uns auf die vorgeführten Gemeinden beschränken, in ihnen spiegelt sich das ganze jüdische Leben hier zu Lande ab. Ueberall dieselben trostlosen Zustände, da muthwilliger Abfall, dort schlaffe Gleichgiltigkeit. In der einen oder anderen Gemeinde ist noch der alte jüdische Wohlthätigkeitöstnn, dafür aber kehren deren Mitglieder um so leichtsinniger allen anderen niso den Rücken, weil man glaubt, daß eine Hand voll Silber absolvirt, und Alles, Alles wieder rein wascht. Traurige, trostlose Zustände das! Wie konnten sie doch so einreißen und mit ihrem verderblichen Einfluß täglich, ja stündlich mehr in den Herzen unserer Brüder Platz greifen, um nach und nach jeden Funken des Judenthums zu ersticken? Darüber nächstens, so Gott will. Berlin, 21. Sept Die, „Amtl. Nachrichten" für das Gouvernement Elsaß veröffentlichen folgende Bekanntmackung des Civilcommissärs, betreffend die kirchlichen Verhältnisse: In dcm Erlaß vom 30. v. M habe ich mich an die sämmtlichen Beamten jeder Kategorie gewendet und dieselben in ihren Functionen und ihrem Diensteinkommen bestätigt. Ich wende mich heute an die Geistlichkeit oller Confesstonen in der lebendigen Ueberzeugung, daß die Ziele, welche Staat und Kirche verfolgen, keinen Gegensatz bilden, vielmehr nur Hand in Hand zu erreichen sind. In der vollsten Anerkennung des Rechtes der Kirchen ans die ihnen in den Gesetzen des Landes verbriefte Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, bin ich mir bewußt, daß der Schutz, den ihnen die Staatsgewalt zu gewähren hat, eine heilige Pflicht ist, deren Erfüllung getragen wird von der Erkenntniß der hohen Bedeutung des geistlichen Amtes. Die an Stelle der früheren Staatsgewalt von Sr. M^j. dem König von Preußen, als Oberbefehlshaber der deutschen Armee, für die drei Departements des Elsaß niedergesetzte Regierung bringt der Kirche und ihren Organen Wohlwollen und Vertrauen entgegen, erwartet aber auch von ihnen, daß sie in Ausübung ihres wichtigen Amtes fortfahren werden, den Frieden nach allen Seiten und den Gehorsam zu lehren, welcher der Obrigkeit gebührt. Uebergriffe der geistlichen Gewalt in die weltliche werden nicht geduldet. Als leitende Grundsätze der Verwaltung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: 1) Die Verfassung der katholischen und protestantischen Kirche bleibt ohne jegliche Antastung bestehen. Insbesondere bleiben maßgebend das Concordat vom 15. Juli 101, die organischen Artikel vom 8. April 1802 und das Gesetz vom 23. März 1^52, nebst den in Ausführung derselben ergangenen Anordnungen und Instructionen. Im Gleichen bleiben dem israel. Cultus alle gesetzlichen Rechte und Einrichtungen ungeschmälert. 2) Alle Geistlichen und Diener der verschiedenen religiösen Bekenntnisse bleiben in ihren Aemtern und Functionen; es wird aber darauf gehalten werden, daß dieselben die Pflichten ihres Amtes, vorzüglich auch in Bezug auf den öffentlichen Cultus, erfüllen. 3) Die Geistlichen Haiden ihre Gemeinden zur Ruhe und Ordnung zu ermahnen und ihnen die Erschwerung ihrer Lag durch, Widersetzlichkeit zur Einsicht zu bringen. 4) Aufregende Predigten, Ansprachen oder andere gegen die bestehende Staatsgewalt aufregende Handlungen werden! durch sofortige Entfernung der Geistlichen aus ihrenl Gemeinden und Entziehung des Einkommens aus benl