Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1870)
- Date
- 1870-08-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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632 bereits die nPa verlaffen, am p"# nicht mehr nachträglich geschehen, und braucht nach MaimonideS auch am Wochentage nicht zu geschehen (paaya i'L'L nPon na), die Pflicht jedoch ist, eS nicht dazu kommen zu lassen, und von vornherein soll man die betreffende Stelle ganz bloßlegen; ist aber der größte Theil der Peripherie der erwähnten may auch nur Haarbreit ohne Bloßlegung geblieben, oder zieht sich eine solche Haarbreite vertical über dm größten Theil der Höhe des Gliedes, so ist die nt>’a als nicht geschehen zu betrachten, und wenn der großjährig Gewordene diese Ergänzung an sich nicht vornimmt, so hat er rro arn auf sich geladen, ganz wie wenn gar nichts an ihm geschehen ist, sowie auch der Vater die Erfüllung dieser ihm überantworteten TVtty mao als gänzlich unterlassen habend betrachtet wird; wer diese Ergänzung an sich nicht vornimmt, heißt ni^iy1* naia. Jedenfalls aber haben jene Männer, die Andere zu so schwerer Sünde bringen, die größte Verantwortung zu tragm, die sie nicht einmal dadurch gut machen können, wenn sie später mit dem Schmerze und dem Blutverluste Anderer ihren Fehler verbessern." Dr. Auerbach, Rabb. in Halberstadt, der wahrlich kein „grauer Theoretiker" ist, sondern eine Praxis wie irgend ein „Künstler" in diesem Fache aufzuweisen hatte, nur daß er sich von vielen der letzteren dadurch nicht unwesentlich unterscheidet, daß er auch ein Piü Pena ist, schreibt ebenfalls (B. A. S. 124): rnay heißt für Tlv'v die ganze Spitze des Gliedes und auch der Streif der Grenze, von dem eigentlichen Glieds. Dgl. auch naiffn ’nns wo vtt'n '“»an nVtf citirt wird, daß auch diejenigen, welche dm “pn»n sehr klein einrichten, dies aber hinterher durch nynsn -ny rectificiren, gegen ausdrückliche Vorschrift von 'pdibi d"ip verstoßen. Nach dieser Quellenforschung ist es Zeit, sich zu fragen, wie wird in solchen Orten, wo „time money“ ist, diese so folgenreiche maa gehandhabt, mit welcher Rigorosität, mit welcher unbedingten Unterordnung unter die Vorschrift? Wir wollen von dem Status quo ante schweigen, obgleich wir sehr Vieles, sehr Trauriges darüber zu berichten haben, aber wie steht'S mit dem status quo nunc? Wer istPia? und wer hat das Recht $ma zu sein? Die Frage ist allerdings neu, die neuen Verhältnisse treiben sie auf die Tagesordnung. Früher hatte man allerdings nicht danach zu fragen, denn die Verhältnisse lagen so, daß fast noch mehr als das pnaia'aw dürr '«sa an das p pnaia npa pisa an galt, es warf sich sicher Niemand dazu auf, der nicht (wie es im Talmud bezeichnend lautet) „pi«" war, Jeder ohne Ausnahme saß zuvor zu den Füßen der „grauen Theoretiker", holte sich dort die Parole über die genaueste Ausführung ''pDisi D"ff s"y, er wurde durch den Beruf geheiligt, der ihm keinen pecuniären Nutzen bringen sollte, dem er im Gegentheil nicht wenig Zeit, Mühe und Geldopfer widmete, ja das ganze Leben eines solchen echten Ehrenfunktionärs war danach eingerichtet, daß die erhebende Erregung, mit der er an diesen heiligen Act ging, nicht als Affectation, sondern als naturgemäße Begeisterung und Andacht erschien. Alles dies war Bürgschaft genug für die pünktliche Ausführung des Gebotes, besten ganze Gewichtigkeit ihn erfüllte und durchglühte. (Fortsetzung folgt.) AeitirngSnachrichten und Gorrefpondenzen. Deutschland. Hürben, 31. Juli. Geehrter Herr Redacteur! Es mag den Lesern Ihres geschätzten Blattes vielleicht nicht unwillkommen sein, wenn sie für einige Augenblicke aus der sie umgebenden kriegerischen Tagesstimmung herauSgeristen nach einem Orte geleitet werden, in welchem sich ein rührendes Bild des stillen Friedens vor ihren Augen entrollt, wo unseren Glaubensgenossen, trotz der Wucht der Zeit, die auf Jedem lastet, dennoch der Sinn offen blieb, eine seltene erhebende Feier zu begehen. Dem theueren Manne, dem es galt, unserem allverehrten weit über die Grenzen Bayerns und Deutschland hinaus -berühmten Rabbiner, Herrn H. Schwarz, dem gottergebenen für Sein heiliges Gesetz begeisterten und durch Wort und Beispiel begeisternden Seelsorger, war sie umso überraschender, als er selbst in seiner bekannten und selbstverleugnenden Bescheidenheit Alles sorgfältig vermied, was im entferntesten sie veranlassen konnte, ja sogar seinen Kindern, die am 70. Geburtstage ihres inniggeliebten Vaters in seiner Nähe zu weilen beabsichtigten, den Wunsch zu erkennenn gab, sie möchten doch ihren Besuch auf einige Wochen später festsetzen. Lediglich einem religiösen Drange seines frommen Herzens glaubte er sich entledigen zu müssen, als er am Schluffe seiner gestrigen, uns ewig denkwürdigen Predigt, über Psalm 111, Vers 1: myi on»i -noa aap Pa P mi« anknüpfend an die Talmudstelle Moed Katan 26: ai paP *aa nai' in1? nay prw “Q ron 'a «jdi», seinen Schöpfer den ties empfundenen Dank aussprach, daß es ihm vergönnt war als Jüngling, als Mann und auch als Greis, schon 43 Jahre lang »ropt Qi n”n nyj, an einer und derselben heiligen Stätte Sein geoffenbartes göttliches Wort zu verkünden, und sich nun beim Eintritt in sein höheres Lebensalter doppelt verpflichtet an die geliebte Gemeinde den Mahnruf ergehen zu lassen, sie mögen ihren Namen als btni^a dni -py aufrecht erhalten und wahren alle Zeit; die Verwirk-