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Der Israelit · 1870-08-24 · Heft 34 (24.8.1870) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 34 (24.8.1870)
Date
1870-08-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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631 Ausführung mitgetheilt, ihr den Stempel aufgedrückt. Wer weiß es nicht, in welchem poetischen Glorienscheine der mehr oder weniger talmudisch und rituell gebildete Mohel (und wie wenige Ausnahmen gab eS hiervon J) diese Ehrenfunction „erhaschte" mit Aufopferung von Zeit, Geschäft, Geld und Mühe nach dieser Einführung in den Bund AbrahamS" geizte, ja oft die reinen Seelengenüsse, wie den Aufenthalt bei der Familie und in der Gemeinde an „drei Tagen u"' (wie der Volksmund, die vor oder nach dem fallenden beiden Feiertage nennt,) hochsinnig opferte, um vielleicht in ertödtender Gesellschaft der beschränktesten Idioten vor Langeweile zu vergehen, soweit er diese nicht durch „Lernen" verkürzen konnte. Wem, der älteren Leser wenigstens, ist noch nicht die Freude geworden, einem Beschneidungsacte beizuwohnen, der gehoben und getragen, glorificirt und durchglüht wurde durch den ätherischen Glanz, der darüber ausgegosten wurde durch den Meister (;din), der so meisterhaft die Atmosphäre ausströmen zu lassen verstand, würdig die Ankunft des Repräsentanten dieser begeisterten Thatkraft, des Elijahu, des Bundesengels? — Was ist heute hieraus geworden, wenigstens in großen Städten daraus geworden? Wenn wohl zugegeben werden kann, daß in einigen wenigen kleinen Gemeinden noch die Funktionäre alten Schlags, alter Fühlung und alter Opferfreudigkeit ihres heiligen Ehrenamtes walten; so ist dies in den meisten großen Städten sicherlich ünders, rückschrittlich anders gewoben. Die außerordentlich große Menge der stattfindenden Beschneidungen läßt nicht Zeit für jene poetischen „Schnörkeleien"; die Großstadt macht eben nüchtern, und verbietet solche „Phantasiestücke." Man braucht aber durchaus nicht „chassidisch sentimental" zu sein, um gerade bei dieser mito diese poesievolle Modalität der Ausführung als inhärirenden Theil derselben selbst anzusehen; die Erfahrung, die Geschichte der neuesten Zeit lehrt, daß mit der Entsagung von jenem höher» Schwünge auch die Ausführung der strikten Vorschrift unendlich geschädigt wurde, ja diese in vielen, vielleicht bereits Tausenden von Fällen so mangelhaft geschieht, daß sie ganz so gut wie nicht geschehen betrachtet werden muß, und um des letzter» willen darf nicht länger geschwiegen werden, während die Verknöcherung und Derdorrung der Form wohl auch sehr zu beklagen, aber doch nicht so brennende Veranlassung zum Apell an die Oeffentlichkeit wäre. Da es aber so weit gekommen, daß die einfache Vollführung dieses Gebotes, besten ganze Unterlassung oder auch nur mangelhafte Ausführung von so verhängnißvoller Tragweite wie vielleicht kein anderes sunter allen 613 (vgl. obiges Citat aus l"'v), so ist es unerläßliche Pflicht, sich des Medimus zu bedienen, das, wenn auch kaum annähernd, doch wenigstens theilweise an die Stelle jener ftühern Vermittelung der viva vox in den Lehrhäusern und Synagogen trat, das wenigstens dem Leserkreise zugänglich wird. Diese r6’ö besteht, wie Jeder weiß, aus 3 Acten, der im engern Sinne, d. h. Abschneiden der Vorbaut, der njms, Bloßlegung des Gliedes nach vorausgegangener Aufschlitzung der Unterhaut, der nsnjö, d. h. Aufsaugung des Blutes aus dem Inner«. Wir werden uns hier auf Besprechung der ersten beiden Functionen beschränken; die letzte, welche ein ganz selbstständiges Thema bildet, einer Specialbesprechuug reservirend. Jore Dea264, 3 heißt es nun: „Wie beschneidet man? man schneidet die Vorhaut ab, nämlich die ganze Haut, welche den abschüssigen Theil des Gliedes bedeckt, dann trennt man mit dem Finger die darunter befindliche Haut und schlägt sie nach beiden Seiten zurück, so daß das Fleisch des erwähnten Thei les sichtbar ist, dann saugt man die nb'O aus, so daß das Blut aus den entfernten Stellen des Körpers herausgezogen wird." Vergl. nun hierüber und welcher denselben citirt. Am belehrendsten aber ist R. Moses Sopher im Chat. Soph. Jor. Dea 248; er schreibt hierüber: Ich bin sehr betrübt über die Streitigkeiten in Eurer Gemeinde, über den Helligen Abrahamsbund, daß nämlich zwei Mohelim den Anordnungen Eures ehrwürdigen Rabbiners nicht Folge leisten wollen. Wenngleich dieselben religiös sein mögen, so sind sie doch Idioten und als Mohelim nur mechanische Handwerker, glaubend daß sie über dergleichen Dinge ein Urtheil hätten, und daß der Talmid Chacham, der dies Handwerk nicht treibe, sich nicht hineinzumischen habe; sie sind aber mit Blindheit geschlagen, so daß Einer derselben behauptet, daß es genüge, Gott behüte, nur ein Drittel dieser Spitze des Gliedes zu entfernen, daß dadurch das Kind schon beschnitten sei, und daß ein talmudischer Theoretiker hierüber kein Urtheil habe. — Als ich dies hörte, stand ich erstarrt und sagte: Wehe! wehe! über das Aufhören des Thorastudiums, daß es sowell kommen konnte, daß, Gott behüte, die Kinder unbeschnitten bleiben, weil keine Mohelim da sind, die den Lehrern der Thora geneigtes Ohr leihen. Wollte ich da schweigen, an mich halten, ich würde, Gott behüte, die größte Sünde auf mich laden in einem Gebote, dessen Verzögernng gegenüber alle seine Verdienste nicht einen Augenblick halfen; deßhalb umgürtete ich mich mit dem Eifer für Gott, Seine Lehre und Seine Lehrer und das Siegel des heiligen Bundes, um der Wahrheit die Ehre zu geben. So wistet denn, daß es unzweifelhaft rituell feststeht, daß der Mohel die ganze mey d. h. den ganzen spitzen Theil incl. der oberen Grenze bloßlegen muß, und darf weder von der erst abgeschnittenen Oberhaut (r6nyn ~ny) noch von der untern (nynen my) auch nur das Geringste übrig bleiben, letzteres darf allerdings, wenn

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