Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1870)
- Date
- 1870-08-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XI. Jahrgang. Beilage zu Rr. 32 des Israelit. Leitender Artikel. Die Konstiluirung der orthodoxen Israeliten Kemeinden in Ungarn. Mainz, 4. August. Der Verein „Schomrs Hadaß" hat zu obengenanntem Behufe ein Circular versandt, das wir hier im Nachfolgendem wiedergeben: „Es wäre überflüssig in diesem Augenblicke an die große und wunderbare Hilfe zu erinnern, die uns der Allmächtige hat angedeihen lassen, es wäre überflüssig die vor- und nachcongreßliche Periode mit all' ihren Schrecknissen, mit all' ihren Leiden und Schmerzen Ihnen noch einmal vor die Seele zu führen. Genug bis hieher half uns Gott — Mit dem ome ]vw, mit dem nmo oj nrsDw ist auch uns die Rettung gekommen , und wurden wir mittelst göttlicher Hilfe von den erdrückenden Fesseln befreit, die für uns von Seiten der Neologen im Congresse geschmiedet wurden zu unserer Knechtung, zur Vernichtung unserer individuellen Freiheit, zur Vernichtung unserer religiösen Ueberzeugung, und i"n — zur Vernichtung der i"n jyi2d nrnpn mm -po ij-iöb” ',-n my ^*nt6r» o» “Dp. Aber mit dem einstimmigen Ausspruche des Reichstages, behufs Sistirung gewaltsamer Durchführung der antijüdischen Congreßstatuten ist Vieles, aber nicht Alles geschehen. — Der im Himmel thront hat es uns in seiner Allgüte ermöglicht, die Bahn der rwv und 'n moy zu betreten, es uns überlassend, aus 'der nunmehr geebneten Gottesbahn rüstig fvrtzuschreiten, er hat es uns ermöglicht o»»nö itp« wpd« n'3 'n ddnd wa — zu befestigen das Haus unseres Gottes, in welches Freche gedrungen sind, Gottes Namen zu entweihen. — Aber uns liegt nun eben die heilige Pflicht ob, die Befestigung der heiligen Religion, die Erstarkung und Kräftigung des jüdisch-religiösen Lebens unverzüglich vorzunehmen und auszuführen durch eine Constituirung der orthodoxen Iudenheit Ungarns und Siebenbürgens. Theure Glaubens- und Gesinnungsgenossen! Eine Cvnstiluirung der orthodoxen Juden Ungarns und Siebenbürgens ist umso unabweisbarer, als die Neologen an den antijüdischen Congreßstatuten nach wie vor festhalten und aufbieten, die 'n in der schonungslosesten Weise zu unterdrücken Es ist das ihnen noch immer um so leichter möglich, als sie der Regierung gegenüber als conftituirt erscheinen und über eigene selbstständige Organe verfügen. — Daher kommt es, daß alle Mißhelligkeiten und Zerwürfnisse in den Gemeinden, die durch die Vergewaltigungversuche der Neologen entstehen, von Seiten der Regierung behufs Begutachtung refp. Amtshandlung an die Congreßorgane geleitet werden, die Congreßorgane, die wir nicht anerkennen dürfen, und die überdieß bei Streitigkeiten selbstverständlich zu Ungunsten unserer Parteigenossen, zu Gunsten der Neologen Partei nehmen. Wir weisen augenblicklich nur auf die Bedrückungen hin, die ontPM U’riN — unsere Brüder redlichen Herzens — in Mako, Bonihüd, Miskolcz, Waitzen, Steinamanger, Sziget, Tällya und unzähliae andere Gemeinden erdulden müssen '3 *iy Dnynp nn^y — bis deren Geschrei empor zum Himmel gedrungen. — Kann das für die Zukunft fortdauernd — Nein, einem solchen Treiben muß um der Ehre Gottes und seiner h Lehre willen ein Ende gemacht werden. Sollen wir die Verzweiflungsrufe unserer gedrückten Brüder an unserem Ohre verhallen, und unsere Hände unthätig in dem Schoße ruhen lasten? Hieße das nicht di npyw uw -pdd — sein Ohr verschließen vor dem Geschrei des Armen?— Aber selbst Gemeinden, welche so glücklich sind, keine Neologen in ihrer Mitte zu haben, auch diese fühlen den Druck der Neologie, wenngleich nur mittelbar. Wünscht eine orthodoxe Gemeinde nämlich eine Subvention zu Gunsten ihrer Schule und Synagoge, zum Baue einermpD, so wird ihr Gesuch von Seiten der Regierung an die Congreßorgane., an die Diftrictsre- Präsentanten zur Begutachtung geleitet, abgesehen, davon, daß diese Leute ukö» mempn nftnp rnivd DynUKpn jw »pp»ro kein günstiges Gutachten abgeben, benützen sie dieses noch zu ihren gottlosen Zwecken, sie versuchen die armen Gemeinden mittelst Versprechung von Subventionen )"n — in das Netz der Congreßstatuten zu locken. — Dürfen wir dies nun für die Zukunft lasten? Sind wir hiedurch i"n nicht auf my -oiy jnn? — Nachdem -ibw ujdt uir» in v'Q'.-i i>3 1^3 DnoDro Dnsrp cmin pn un djtsö "in« ns — einstimmig erklärt haben, daß npinn1? mnon umm unjiD« — zur Befestigung unseres Glaubens und unseres reinen Religionsgesetzes — eine Constituirung nan '"oy 'n ny nner 3a 3ter y'va onwaDn D'p^wn min eine unabweisliche Notwendigkeit ist. Nachdem ferner all dem Uebel nur durch eine Constituirung der orthodoxen Juden des Landes ein für allemal n"ya die Spitze abgebrochen werden könne — sind wir bei der Regierung um die Bewilligung zur Abhaltung einer constituirenden Versammlung eingeschritten, und ist diese n"ya auch bereits erfolgt. Auf Grundlage dieser Bewilligung ha-