Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1870-07-27 · Heft 30 (27.7.1870) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 30 (27.7.1870)
Date
1870-07-27
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447447-2447477--08523-2464174
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

571 *ie neue Synagoge eingeweiht, die Herr Magnus zum Andenken an seinen verstorbenen Sohn mit einem Kostenanfwande von 72,000 fl. hat erbauen lassen. (Jew. Ehr.) Rußland. Petersburg Die in Chemnitz erscheinende „Deutsche Industrie-Zeitung" -enthält einen Artikel betitelt „ein Wort znm Handelsvertrag mit Rußland," welchem wir folgende Stelle entnehmen: „Es bleibt uns zuletzt ein gewichtiges, das gewichtigste Bedenken zu erörtern übrig; wir meinen die ConfessionSverschiedenheit. Sie hat neuerdings bei Handelsverträgen eine große Rolle gespielt. Namentlich trat die Schweiz sehr in den Vordergrund und zwar zweimal in neuester Zeit, als sie mit Frankreich und den Niederlanden Verträge dieser Art abschließen sollte. Frankreich brach die Verhandlungen ab, als eö sich überzeugte, daß zwar andere Eonfessionen innerhalb der Schweiz keinerlei Unterschied in Bezug auf den Handel unterworfen waren, wohl aber die Juden. Es wurde hierauf eine Enquete angestellt, wobei es sich allerdings herausstellte, daß in dr<i Cantonen Juden kaum geduldet, in ihrer Nahrungsweise aber beschränkt, in anderen Cantonen hingegen in mehrfacher Rücksicht hintenangesetzt waren. Frankreich schloß daher einen Handelsvertrag erst dann ab, als die schweizerische Verfassung in diesem Punkte geändert und diesen Glaubensgenossen wenigstens die fteie Niederlassung allenthalben gewährt worden, wozu es nöthig geworden war, daß dieser Artikel der Ve-- fassung in allen Cantonen zur Abstimmung gebracht und angenommen wurde. Noch besser machten es die Niederlande. Sie fragten nicht nach der Tragweite des Artikels und verlangten unbedingte Gleichstellung der Eonfessionen, wie solche in den Niederlanden längst gesetzlich und seit deren staatsrechtlichem Bestand als Königreich die erste Form der Grundgesetze ist. Vergebens waren alle Gegenvorstellungen, die Unterhandlungen wurden abgebrochen. In gleichem Fall befindet sich das russische Reich. Nur sind die Verhältnisse insofern schlimmer, als die Zurücksetzung der Juden nicht in einzelnen Strichen des Landes, wie in der Schweiz in einzelnen Cantonen, sondern zum Theil im ganzen Gebiet des Staats besteht und^ natürlich von der Reichsgesetzgebung ausgeht. Es wäre zu weitläufig und würde die gemessenen Grenzen dieses Aufsatzes überschreiten, sollte hier Alles, was gesetzlich verboten ist — mb das ist weit mehr als das Erlaubte — erwähnt werden. Genug, daß in 12 Gouvernements des innern Rußland erst seit , 1867 nur jüdischen Kaufleuten erster und zweiter Gilde und Handwerkern der Aufenthalt gewährt, in diesen aber zum Theil durch den Gouverneur von Litthauen, bis jetzt ohne Widerspruch seitens der Regierung, der Grundbesitz allen Juden verboten ist. Diese mißlichen Zustände sind eS nun, welche neuerdings den General Grant veranlaßt haben, der russischen Regierung Vorstellungen zu machen. Denn so entfernt die amerikanische Union sein mag, sich in die inneren Verhältnisse eines andern Staats zu mischen, so vorsichtig und gewissenhaft geht sie doch zu Werke, wo eö sich um Verträge, zumal um Handelsverträge handelt. Ist unsere Lage eine andere? Nein, sie ist nicht blos dieselbe, sondern wegen unserer, wie oben bemerk, lang ausgestreckten Grenze und bei unserem bedeutendem Manufacturgeschäft, welches voraussichtlich im Innern des Landes seinen Hauptabsatz findet, eine viel heikelere. Die russischen Juden finden längst bei uns eine willkommene Aufnahme aus den Mesien, zumal den Leipziger Meffen, jedwede Unterstützung und Erleichterung, so daß sie sich Jahr aus Jahr ein wie zu Hause fühlen. Was sie bei uns zu Lande beschwert, das gilt ihren Waaren, nicht ihren Personen; und auch jenen nur, weil zur Handelsfreiheit die Reeiprocität mangelt. Wie aber soll diese festgestellt werden, wenn sie in ihrem eigenen Vaterland zum bei weitem größten Theil wie Fremdlinge behandelt werden? Der Manufacturist z. B. muß sich im Innern Rußlands erfragen, ob sein Abnehmer zur bevorzugten Gilde gehört oder nicht. Und eines schönen Tages kann der deutsche Kaufmann nur deßhalb um sein Geld kommen, weil seinem Abnehmer die Waare, die er ihm verkauft bat, eben weil er nicht damit handeln darf, durch die Behörde gleichfalls abgenommen d. h. consiscirt wird." Warschau, 6. Juli Unweit der Warschau-Wiener Eisenbahn auf der „Piekna" unterhielt der im 70. Jahr stehende Israelit Alembik eine, von den in der Nähe einquartierten Soldaten stark frequentirte Schnapsschenke. Er bewohnte allein, nur mit seiner 58jährigen Frau Rebbeka und seinen Töchtern Sara und Golde, 24 und 26 Jahre alt sein kleines, nur aus einem Parterre bestehendes Häuschen. Während der Anwesenheit des Kaisers verkehrten namentlich viel Soldaten dort. Es fiel daher dem Gastwirthe nicht auf, daß unter den Gardisten ein öfters bei ihm verkehrender Gast sich länger als gewöhnlich des Abends und bis in die Nacht hinein aufhielt; als sich kürzlich bereitalle übrigen Gäste aus dem Lokal entfernt hatten, wurde auch Peter Roskwarenzow, .so heißt der erwähnte stabile Gast, an seine Kaserne erinnert. Er bemühte sich, das Local zu verlassen, doch schienen seine Gliedmaßen ihm den Dienst zu versagen, denn er ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.