Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1870)
- Date
- 1870-07-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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564 der Gesetzgebung entschwunden, daß in einer solchen Zeit die preußischen Logen sich noch immer beharrlich der Aufnahme vonJudm, zu Freimaurern widersehen, eine Anomalie, — da doch die Logen in Frankreich,, Belgien, Holland, England und Nordamerika, niemals die Mitgliedschaft von dem religiösen Bekenntniß abhängig machten. — Es ließe sich leicht historisch begründen, wie der Freimaurer-Orden durch diese Praxis mit seinen eigensten und fundamentalsten Principftn in Confiict kommt, da er ursprünglich als Gegengewicht gegen die kirchliche Hierarchie gestiftet, seinen Mitgliedern einen freien Vereinigungspunkt, unabhängig vom Dogma, und eine Freistätte bieten wollte, wo der Kampf um diesen oder jenen Glaubenssatz aufhören und sie anfangen sollten, unabhängig von Nationalität, Religion, Rang und Bildung nur Menschen zu sein, Alle sich findend und vereinigend auf den: ausschließlichen Gebiete des MenschenthumS, der Gleichberechtigung und der Brüderlichkeit. — Wunderlicher aber stellt sich die Sache, wenn man bedenkt, wie in Preußen die Praxis gehandhabt wird; hier wird einfach die Ausnahme von Juden verweigert, — in Nachbarländern aber ausgenommen, werden sie als gleichberechtigte Brüder in sämmtlichen preußischen Logen anerkannt. — Wenige Bekenner des Judenthums haben von diesem Kunstgriff Gebrauch gemacht, die Meisten haben eS verschmäht, sich auf solchen Umwegen einzuschmuggeln. — Unsere Zeit arbeitet beharrlich dem Ziele entgegen, auf allen Gebieten menschlicher Thätigkeit, alle widernatürliche Fesseln zu lösen, welche dunkle Jahrhunderte geschmiedet haben. — Die religiöse, politische und sociale Freiheit feiert ihre Triumphe. — Wie lange noch wollen die preußischen Freimaurer die Schranken aufrecht erhalten, mit welchen sie sich umgeben heben?*) In diesem Monat Juli sollte, wie bereits mehrfach erwähnt, in den Tagen vom 17. bis 31. Juli ln Brüssel eine sogenannte Blutprocesston gefeiert werden, zur Erinnerung an das Jahr 1270, in welchem angeblich mehrere Juden der Stadt Enghien, 16 Hostien aus der Kirche zu Brüssel geraubt und in ihren Synagogen mit Messern durchstochen hätten, wobei Blut geflossen sein sollte. — Die Aeltesten der jüdischen Gemeinde wurden nach unsäglichen Folterqualen am 22. Mai 1370 in Brüssel lebendig verbrannt. Die übrigen Juden wurden, nachdem man sich ihres Vermögens bemächtigt, trotz der Betheuerung ihrer Unschuld vertrieben. — In einer von H. Depping herausgegebenen, im Jahre 1823 von der Akademie der Inschriften mit dem Preise gekrönten Inschrift, welche 1634 in der königlichen Buchdruckerei gedruckt worden, werden diese *) Anm. der Red.: Wir können dem Eintritte von Juden in den Freimaurerorden nicht das Wort reden. grauenhaften Verfolgungen erwähnt und wird dort gleichzeitig mitgetheilt, wie noch zuletzt im Jahre 1820 dieses Fest 8 Tage hindurch in Belgien gefeiert worden. — Der Verfasser spricht die Hoffnung aus, daß einst ein anderes Jahrhundert erstehen werde, in welchem das Volk zur Einsicht kommen würde, wie schmachvoll es sei, die Grausamkeit der Väter zu feiern. — Was geschieht nun? — Vor einem Monat wurde ein Circular von allen Pfarrern und Vicaren Brüsselunterzeichnet, verbreitet, in welchem die Bevölkerung ausgefordert wird, zu Ehren des obenerwähnten Ereignisses, vom 17. bis 31. Juli, glänzende Prozessionen und Aufstellung historischer Bilder zu veranstalten. — Achtzig der angesehensten Bürger Brüssels haben nun in einem Placate die Erklärung abgegeben, daß sich Alle einer derartigen Feier entziehen, und an dem Abscheu Antheil nehmen mögen, den die Blutspuren einflößen, welche die Verfolger in der Geschichte zurückgelassen haben, und welche schwere Verantwortlichkeit die Anstifter diese- Werkes auf sich geladen. So groß war aber doch die Macht der öffentlichen Meinung, so mächtig tönte der Schrei der Entrüstung, — daßder Erzbischvf von Mecheln durch Telegramm au- Rom die ganze Feier verboten hat, um „Skandal" zu vermeiden. Frankfurt a. M. Selbst in dem Staate Preußen, wo doch die Gleichberechtigung aller Unterthanen eine verwirklichte Thatsache, nicht ein leerer Schall sein soll, kommt gerade da, wo wir es am wenigsten erwarten dürften — ich meine in der Gerichtssprache — die nicht seltene Erscheinung vor, daß wenn ein Jncülpat oder Verfolgter Israelit ist, sein Bekenntniß in den hell erleuchteten, Jedermann in die Augen springenden Vordergrund gestellt wird. So lesen wir heute in dem Amtsblatts für den Stadtkreis Frankfurt (Nr. 50) nachstehenden bemerkenswerthen Steckbrief: „Gegen den Gerber, HauSburschen Leopold Servos aus Crefeld rc. Alter 26 Jahre, Größe 5 Fuß 2 Zoll, Religion Jude." Was soll man dazu sagen?! Zwei weitere Verfolgungen sind in derselben Nummer ausgesprochen, aber so sehr ich auch meinen Sehnerv anstrengen mag, nirgends kann ich entdecken, ob Katholik, Protestant oder Muselmann. Oder aber soll vielleicht das jüd. Bundeszeichen einen weiteren Anhaltspunkt für eine vorzunehmende Verhaftung abgeben? Ich bescheide mich, es nicht zu wissen. Auf jeden Fall würde, um Mißdeutungen vorzubeugen, eine derartige Bezeichnung besser unterbleiben. und tritt mir bei solchen Vortommnissen immer wieder die Wahrheit des alten Satzes lebhaft vor die Seele: vitia, quae inveterata, facile evelli non possunt. Fehler und übte Gewohnheiten können zwar auf