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Der Israelit · 1870-06-29 · Heft 26 (29.6.1870) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 26 (29.6.1870)
Date
1870-06-29
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Rabbiner angestellt werde, der möglichst wieder gut mache, was jener H. verdorben hat. — Die Red.) Hannover Die jüdische Gemeinde inDuderstadt kam beim Stadtrath um die Genehmigung ein, ihren BegrLbnißplatz mit einer Einfriedigung versehen zu dürfen. Nicht allein dieses Gesuch wurde gewährt, sondern auch noch ein entsprechender Beitrag zu den Baukosten wurde bewilligt. ZVerlkn. Zn Bezug auf die bereits dementirte Bestellung eines jüdischen Vormundes für ein christliches Kind, theilt die in Potsdam erscheinende „Post" mit: „Bei dem hiesigen Kreisgericht, dessen VormundschaftSbureaü I. ich zur Zeit vorstehe, werden folgende Vormundschaften geführt, in welchen Juden Vormünder sind : a) Hellmann, Sergeant und Bataillonsschuhmacher der Unteroffiziersschule, gestorben im Jahre 1867. Vormund: Möbelhändler Ehrlich, b) Hamel, oftapezierer, gestorben im Jahre 1889. Vormund: anquier Adolph Abramczyck. Beide Vormundschaften sind evangelische und nehmen sich die Vormünder ihrer Curanden mit aller Liebe und Sorgfalt und gutem Erfolge an. Auch in Lyck ist, wie „Hamagid" mittheilt, ein Jude Vormund für ein christliches Kind. Berlin. Heute habe ich Ihnen etwas Neues auf dem Gebiete der Reform zu melden. Der hiesige Gemeinde-Vorstand begnügt sich nicht mehr, seine Reformbestrebungen den Lebendigen aufzuoctroyiren, sondern diese müssen sich nunmehr auch auf die Tobten erstrecken. DaS Beerdigungswesen soll nämlich einer R?or- Attnisation unterzogen werden und da hat nun der wohlweiSliche Vorstand in Uebereinstimmung mit den Gemeinderabbinen verordnet, dag die Leichname fortan nur in Särgen beerdigt werden dürfen. Die Wünsche der Hinterbliebenen werden nicht mehr berücksichtigt und eine Bestattung nach ritueller Art kann nur dann stattfinden, wenn der Verstorbene diesbezüglich eine letztwillige Bestimmung getroffen hat. Die Verwandten des Verstorbenen dürfen nicht mehr zur nynp aufgefordert. D’on mi soll zwar noch gesagt, nachher soll aber noch ein deutschesGebet verrichtet werden (letztere Maßregel ist wohl nur zum Bortheil der Rabbinen eingesetzt) und das Bilden einer mw auf dem Friedhofe nach der Beerdigung ist verboten. Berlin. In seiner Predigt am 'npm 's nnttf nahm Herr Dr. Hild 'sheimer Gelegenheit, seine Gemeinde dringend aufzufordern, nach dem Vorschläge der All. isr. russische Waisenkinder zu adoptiren. Der verehrte Redner theilte mit, daß er selbst eine Waise in sein Haus aufzunehmen gesonnen sei. (Jbri An.) Posen, den 21. Juni. Hier hat sich in der vorigen Woche ein bedauerlicher Fall ereignet, der als ein abschreckendes Beispiel der unheilsschwangeren Verj führunq in den weitesten Kreisen bekannt zu werde» j verdient und der auf der anderen Seite wiederum den | erfreulichen Beweis liefert, wie wenig eg der fast un- | erschwingliche Summen vergeudenden Missions Gesellschaft gelingt, endlich nach längerem vergeblichen Angeln in dem Meere der Bekehrungssucht eine verirrte jüdische Seele derart in ihr Netz zu ziehen, um sie auch wirklich als die ihrige für die Dauer betrachten zu können. Vor wenigen Monaten kam hierher aus Kollo im Königreich Polen ein des Talmuds beflissener junger Mann, der der strengen Zuchtseiner Heimath wegen schlechter Führung entlaufenist. Dieser machte von Ungefähr die Bekanntschaft des in unfern Mauern weilenden Generalagenten der englischen Missionsgesellschaft, des Herrn Dr. HeffterS und wurde von diesem durch vielfache Versprechungen verleitet, sich taufen zu lasten. Doch mußte in dem jungen Manne, so schlecht es auch mit seinem Gewissen bestellt sein mochte, der Entschluß zu diesem frevelhaften Wagniß noch sehr schwankend gewesen sein. Denn ein hiesiger Todtengräber hat ihn eines Tages, kurz vor seiner Taufe, auf dem jüdischen Gottesacker gesehen, wo er am Grabe des seligen Rabbi Akiba Eger geweint hat. Und als in den jüdischen Kreisen eS ruchbar geworden, daß ein ausländischer Jüngling sich am Osterfeste in der hiesigen Paulikirche werde taufen lassen, so eilte derselbe Todtengräber mit einigen anderen Israeliten in die Kirche, um sich dort zu überzeugen, ob eS wirklich derselbe Jüngling sei, auf welchem der Argwohn lastete. Leider wurde die traurige Vermuthung zur Gewißheit. Unter großem Pompe und feierlichem Gepränge wurde er von dem Consistorialrath Hrn. Schulze in die christliche Kirche ausgenommen. Er erhielt nun Unterstützung, Kost und Wohnung in dem Hause des Missionspredigers Heffter. Doch nicht lange sollte letzterer seines gelungenen Fanges froh werden. Denn in dem trotz der Taufe doch nicht erleuchtet gewordenen Convertiten erwachten nun Gewissensbisse und schmerzliche Gefühle der Reue, die er sich nicht scheute vor einem andern jungen Manne, mit dem er Umgang pflegte, frei und offen zu gestehen. Obgleich nun dieser von Gewissensbissen gefoltert worden ist, wurde er noch von seinem Schutzpatron, dem salbungsreichen Seelenfänger bestürmt und bedroht, nicht nur seinen Uebertritt seinen Eltern anzuzeigen, sondern diese auch durch Bitten und Belehrung zu veranlassen, seinem vorangegangenen Beispiel in der Annahme des Christenthums zu folgen. Da er jedoch von diesen, wie gebührlich die bittersten Vorwürfe und Verweise erhielt, so wurde er von seinem sich ihm aufdrängenden Seelenbeglücker wiederum so lange behelligt, noch' mals aber um so nachdrücklicher als früher an seine unglücklichen Eltern die Ermahnung zur Taufe ergehen zu lassen, so daß er, obwohl er sich unter Thränen mit aller

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