Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1870)
- Date
- 1870-06-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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483 -ber die erwähnte Empfehlung, natürlich unter Weglassung des Namens, mittheilen. Sie lautet: „Ich bin feit 15 Jahren im Ehescheidungsgeschäfte und zehn Jahre in der Office, welche ich jetzt einnehme. Da ich von über 30,000 Personen in Ehescheidungs-Angelegenheiten konsultirt bin, so beziehe ich mich auf meine Klienten, für welche ich Ehescheidungen erwirkt habe. Ich stehe mit den tüchtigsten und glücklichsten Advokaten in Ehescheidungssachen in den Staaten Rew- Aork. Indiania, Illinois, Connecticut und anderen Staaten, wo die Gesetze in dieser Beziehung liberal stnd, in Verbindung, und thun daher Parteien in irgend einem Staate, welche Ehescheidungen wünschen, bester, solche durch mich, als irgendwo anders zu erlangen. Ich erlange Ehescheidungen für Verkästen, Bigamie, Treulosigkeit rc unter Vermeidung der Oeffentlichkeit und ohne Kosten, wenn ich n ch erfolgreich bin. Rath frei. Ich mache ferner auf die Thalsache aufmerksam, daß der Supreme-Court der Vereinigten Staaten kürzlich entschieden hat, daß Ehescheidungen in irgend einem Staate vollständig gesetzlich sind. In allen Fällen, wo ein Vorschuß für meine Sicherheit gezahlt ist, werde ich denselben, wenn ich die Ehescheidung nicht bewerkstellige, zurückerstatten. Jede von mir erwirkte Ehescheidung wird als überall gesetzlich garantirt." Alle diese Dinge berühren uns Juden eigentlich nicht im Allergeringsten. Es ist für uns ganz gleichgiltig, welcher Gerichtshof eine Ehescheidung ausgesprochen; selbst wenn der subtilste.; undrigoroseste deutsche Gerichtshof dieses gethan,-s«.jft vor dem Empfange des rituellen Scheidebriefes durch die Frau die Ehe nicht getrennt. Aber der grauenhafte Leichtsinn jener sich Rabbiner nennenden Menschen tritt in Folge der besprochenen Verhältnisse nur noch greller hervor. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Mainz, den 10. Juni. Der in Nummer 22 dieser Blätter veröffentlichten, von 122 Rabbinen Unterzeichneten, die jüdischen Ehegesetze betreff.'nden Erklärung haben sich noch die nachfolgenden Herren Rabbinen angefchloffen: Deutsch, M. L., Rabbiner zu ZilaS BolhaS, Ungarn. Lichtenfteiu, A. I., Bezirksrabbiner zu T. Beö, Ungarn. Weisweiler. Herr Salomon Cahn hat beim betr. Comitö zu Cöln sich bereit erklärt!, einen russichen Waisenknaben in die Lehre zu nehmen , ihn zu beköstigen und zu kleiden. Diese hochherzige That ist um so höher zu schätzen, als Cahn nicht zu den Reichen zählt, vielmehr sein Handwerk ihn und seine Familie bloß anständig ernährt. Samuel Mayer. □ Leipzig. In dankbarer Erinnerung an Traugott Krug, dem muthig^m Kämpfer für die Gleichstellung der Juden Sachsens, haben diese beschloffen, zur Feier von dessen 1< 0jährigen Geburtsfeste (22. Juni 1770) durch eine Stiftung zu ehren, deren Ertrag Studirenden aller Confessionen zu Gute kommen soll, und den Namen Krugs führen soll. In jedem Falle ist eine solche Stiftung ersprießlicher und lobenswürdiger, als unnütze, eherne Stand bilder. — Stadt Leugsfeld. (Grh. Sachsen.) Die Leitartikel Ihrer werthen Zeitung „der Israelit" in Nr. 19, 21, 22, 23, haben uns sehr wohl gethan, da nach 42jährigen Wehen Herr vr. Heß noch in der letzten Stunde nach seinem wahren Wesen bekannt wird; er hat leider nach 42 Jahren viel in N’Dnni am w2->.-> n« geleistet und ist nunmehr seinem Ende nahe. Als in den Jahren 1834 bis 1837 die hiesige Gemeinde sowohl als alle übrigen weimarifchen iSrael. Gemeinden sich an alle jüdischen Capacitäten wandten und um Hilfe riefen, da kam theilweise wohl immer die Antwort „haltet fest an Euren Minhagim rc." aber helfen wollte Niemand, non ’JK nt»« by und zwar nin rvDDn nmoDDD o 'n Dy by) nn by kein Mensch ging die Behörden an, 'die damals „sp human waren, wie sie es heute noch sind, und chatte es bloß eines unparteiischen Eingreifens bedurft^ Or. H. wird binnen Kurzem pensionirt werben, und hört damit seine Function ganz auf, die für diejenigen, die sich noch als Theilhaber von nvo min wissen, schon lange aufgehört hat. Denn um die nv'nv kümmerte er sich nicht, und besorgte dies bis vor zwei Jahren ein -PD^>n von Dyn pL'-r^, und haben wir n"2 keine D’yttnD als D’Dnicp. 31D IDID PD"DD J’M. Der vor 14 Tagen in Weimar versammelte Landtag des Großherzogthums hat auf Vorschlag der Großherzoglichen Staatsregierung dem Landrabbmer eine Pension vom vollen Gehalt mit 450 Thlr. verwilligt, ferner dem neu anzuftellenden Rabbinen einen jährlichen Gehall von 900 Thlr., wovon die Gemeinden blos 450 Thlr. aufzubringea haben, der Rest und die Pension aber aus Staatsmitteln gedeckt werden sollen. Möge der neu anzustellende Rabbiner im Interesse der Religion und der Gemeinde des Lohnes werth sein. "n"N. (Aber die Gemeinden und namentlich Diejenigen DDZ^n nyu 'i nfirp ner«, sollen thätig und kräftig dahin streben, daß ein gottessürchtiger, gesetzestreuer