Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1870)
- Date
- 1870-06-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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482 kurz dem Leser an der Hand jener Prozeßverhandlungen vor: „Der Angeklagte Mc. Farland, deS überlegten MördS an Albert Rlchardfon, einem der Mitarbeiter der „New-Aork Tribüne", beschuldigt, erscheint gewöhnlich in Begleitung seines zehnjährigen Sohnes, der mit unendlicher Liebe an seinem Vater hängt, auf der Bank der Angeklagten. In neuester Zeit wird er öfters auch von seiner Cousine, Frau Mary Oliver, begleitet. Der Prozeß begann am 4. April; es währte jedoch bis zum 6. April, bis es gelungen war, von ca. 800 Candidaten der Jury zwölf auszufinden, welche von dem Gerichtshof, dem Staatsanwalt und der Bertheidigung als „unparteiisch" betrachtet werden konnten. Mehrere der Berufenen erklärten, sie wären für den Angeklagten eingenommen, weil sie — falls man sie derart hintergangen hätte, wie dies Mc Farlard geschehen — unbedingt dem Verführer ihrer Frau ebenfalls eine Kugel durch den Kopf gejagt haben würden. Daß bei solchen Aeußerungen es schwer war, eine unparteiische Jury zusammen zu bekommen, ist gewiß leicht erklärlich. Der MonstreProzeß bietet aber auch noch weitere Schwierigkeiten, die speciell darin bestehen, einen klaren Ueberblick über die enorme Masse von Zeugenaussagen zu gewinnen. Hat doch die Bertheidigung allein über zweihundert Zeugen laden lassen, um den simulirten Wahnsinn des Angeklagten wahrscheinlich zu machen! Am 6. April trug der Staatsanwalt den Änklageaet vor, in welchem in erster Linie der Thatbestand des überlegten Mordes nachgewieseu und in zweiter Lime dargethan wurde, daß die That nicht dem Wahnsondern nü^ der Rachsucht und bunten Leidenschlfit entsprungen sei. Hierauf ergriff der Advoeat Speücer von der Bertheidigung das Wort und stellte seine Betrachtungen über die Affaire an. Er erzählte vor Allem den ganzen Herhang des Dramas von seiner Entstehung aus. Er schilderte in glühenden Farben das glückliche Familienleben des Angeklagten, der seine Frau im Jahre 1857 als armes Fabrikmädchen geehlicht und in einen höheren Stand gebracht habe (Mc Farlar.d ist nämlich Rechtsanwalt); erst als Albert Richardfon in das Haus gekommen, sei der Familien frieden gestört worden und das Princip der „freien Liebe" habe in einem Maße Platz gegriffen, daß im Jahre 1866 Frau Mc. Farland nebst ihren Kindern das Haus verlassen, um mit ihrem Geliebten Richardfon sich zu vereinigen. In Indiana sei alsdann von ihr eine Ehescheidungsklage betrieben worden, welche auch von Erfolg gewesen war. Auch die Klage ihres Mannes auf Herausgabe der Kinder habe sie siegreich bekämpft und Mc. Farland dabei fein ganzes Vermögen von 40,000 Dollars verloren. Seiner Frau, seiner Kinder und seines Vermögens beraubt und zwar durch einen gewiffenlosen Verführer, habe ihn endlich eine Art Wahnsinn ergriffen, in welchem ihm nur die eine Idee vorgeschwebt: „Du mußt den Zerstörer deines irdischen Glücks zernichten." Dieser Gedanke des Wahnsinns habe ihm den Revolver in die Hand gedrückt, mit dem er am 25. November vorigen Jahres Richardfon tödtlich verwundete. „Ich habe auch eine Frau," ruft der Vertheidiger in dieser Reblik auf den Anklageact schließlich mit Emphase aus, „und ich liebe sie heiß und innig. Ich halte sie für rein wie einen Engel, aber wenn ich nur Liebesbriefe eines Mannes bei ihr fände, ich brauchte den Mann nicht selbst bei ihr anzutreffen, so würde ich diesen Zerstörer meines Glückes aufsuchen und ihn niederschießen. Sie, meine Herren von der Jury, sind alle Ehemänner und werden sich daher auf die Seite des Angeklagten stellen. Sprechen Sie denselben frei!" Der Gerichtshof entsprach nach langen Verhandlungen dem Anträge des Vertheidigers. Wir haben oben kurz der in Indiana stattgehabten Ehescheidung der Frau Mc Farland von ihrem Manne gedacht. Diese Jndiana-Ehescheidungen sind jedoch wichtig genug, umetwaS näher charakterisirt zu werden. Die Gesetze des Staates Indiana sind, was die Ehescheidungen anbelangt, so laxer Natur, daß die oberflächlichsten Angaben genügen, um von einer Frau oder einem Manne geschieden zu werden. Wenn nur einige legale Formalitäten auch von solchen, die im Staate nicht ihren ständigen Wohnsitz haben, erfüllt werden, so wird auch diesen, wie der Fall Mc. Farland-Richardfon beweist, die „Rechts-Wohlthat" zu Theil. Wie wsit dieser Ehescheidungsunfug bereits gediehen, beweisen' die zahlreichen Annoncen von Rechtsanwälten, welche ganz offen ihre Dienste allen Denen, welche gern wieder aus dem Ehejoche befreit wären, anbieten. Unverträglichkeit genügt schon, um in Indiana seiner ehelichen Verpflichtungen los und ledig erklärt zu werden! Ist dies nicht beinahe die unter dem Deckmantel des Gesetzes proclamirte „freie Liebe"? Ueber die Schamlosigkeit der New - Uorker Ehescheidungs-Advokaten theilt der „EvanSv. Dem." Nachstehendes mit: Um unfern Lesern zu zeigen, wie weit die Schamlosigkeit und Gemeinheit in diesem Lande geht, wollen wir das folgende Stückchen erzählen: Gestern Morgen erhielten wir von dinem New- Yorker „Ehescheidungs-Advokaten" einen Brief, worin er uns ersuchte, seine Anzeige, betreffend die Besorgung von Ehescheidungen in unserem Matte zu veröffentlichen. War die Anzeige schon schamlos, so war es die auf der Rückseite einer beigelegten Geschäftskarte befindliche Empfehlung noch im höheren Grade. So gern wir auch Geld verdienen, so fällt es uns natürlich nicht ein, eine so gemeinschädliche Anzeige zu veröffentlichen. Der Kuriosität wegen wollen wir