Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1870)
- Date
- 1870-06-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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4b>> könnte em menschlicher Gesetzgeber es wagen, in zwei nach einander folgenden Jahren die Feldruhe anzrwHlien und einem ganzen Volke den Ertrag eines Jahres auf drei Jahre anzuweisen, und das noch in einem Lande, wo Hnngersnoth nicht -mx Seltenheit gebürte. Dieses kann nur Gott, dessen Wille Mangel und heberskuß über die Länder verhängt, mit Sicherheit befehlen, mcht aber kann ein Mensch ein ganzes Volk, durch Einführung eines Gesetzes der Gefahr einer Hungersnoch aussetzen. Fügen wir dieser Bettachtung noch die Sicherheit hinzu, mit der dieses Gesetz ausgesprochen wurde; da heißt es nx rwyi rvtiwn rws ’rcro n« 'nnrn vbv'? iwann „Ich werde euch meinen Segen im sechsten Jahre verheißen, daß es Frucht hervorbringe, daß sie ausreichend werde auf drei Jahren"; wo der Probirftein dieses Gesetzes dem Volke, noch vor dessen Ausübung übergeben wurde, da muß jeder Zweifel an der Göttlichkeit desselben gänzlich aufhören und der hartnäckigste Skeptiker muß es eingestehen, daß hier das göttliche Wort gesprochen: denn wie, wenn im sechsten Jahre nur ein mittlerer Wachsthum oder gar ein Fehljahr eingetteten wäre, so daß das Volk die Einsicht gehabt hätte, daß diese Frucht aus drei Jahre nicht ausreiche, wie würde es das angeblich göttliche bettachtet haben? würde da nicht blos dieses Gesetz sondern sämmtliche göttlichen Verordnungen in Mißkredit gerathen? Moscheh aber gab dieses Gesetz inr Namen Gottes, zur Zeit als Israel noch am Berge Sinai lagerte, ina rupo vrr "n ^a-pi -iDfO ’j’D vor der Absendung der Kundschafter, bevor noch das Verhängniß über ihn verhängt war, iu der Wüste zu sterben, wo er also noch Aussicht hatte, selbst Zeuge dieser Jubelruhe zu sein. Wie würde er es gewagt haben, sich durch ein solches Gesetz zu kompromittiren und so alle keine Verordnungen in Gefahr zu setzen? Dieses ist ein sicherer Beweis oer Göttlichkeit der Gesetze und wie diese Gebote von dem stammen, der sich aus dem Sinai offenbarte, so alle, alle. — Ieitun-snachrichte» «yd Correfpon -errzen. Deutschland. Mainz, den 10. Juni. Der in Nummer 22 dieser Blätter veröffentlichten, von 111 Rabbinen Unterzeichneten, die jüdischen Ehegesetze betreffenden Erklärung haben sich noch die nachfolgenden Herren Rabbinen angeschloffen: Büchner, Aron, Oberrabbiner des Comiiates Jaszigien, zu Jäßbereny. Caro, Samuel Jsai, Rabbiner zu Zempelburg, Wandsburg u. Kamin. Caro, N-, Rabbiner zu Beut scheu. Popper, vr. S., Rabbiner zu Czarnikau. Tchneidemühk, Hirsch, Rabbiner? zu Obornkk. Scho«, M. B.,Rabbiner auf der Wieden (Wien). Stein, Pinkaö. Bezirks-Rabbiner zu Török Szr. Miklös, Ungarn. StrauH, I., KreiSrabbiner zu Rotenburg a/F. Itllmann, Friedrich, Oberrabbiner zu Waitzen, Ungarn. Ungar, A. H., Bez.-Rabbincr zu Kövago-Eörs, Ungarn. WeiHe, Joseph, Bez.-Rabb. zu Waagneust ad tl. Mainz, den 16. Juni. Mit dem ersten Juli wird zufolge eines uns vorliegenden Prospecttrs in Berlin ein aus otthodoxem Standpunkte stehendes jüdisches Blatt unter dem Namen „Zion" erscheinen. Als Redacteur zeichnet Herr vr. Karpeles. Das Blatt ist vorzugsweise dazu bestimmt, die Berliner Verhältnisse, insoweit sie Juden und Judenthum betreffen, einer eingehenden Besprechung zu unterziehen. Bonn, 15. Juni. Die Philippson'sche Zeitung behauptet in Nr. 24, wir hätten im „Israelit" den Vorschlag gemacht: „Alle Rabbiner, die nicht von Hrn. Lehmann autorisirt worden, sollen verjagt, verbannt, excommunicirt werden. „Hält Herr Ph. sein Publikum für so einfältig, daß eS solches von Ihnen glauben werde? (Herr Ph. will nur frisch darauf los verläumden, „vielleicht, denkt er, wird's doch Jemand glauben." (Red.) Paderborn. Dem uns vorliegenden zwölften Jahresbericht über die israelitische Waisen-Erziehungs- Anstalt für Knaben und Mädchen in. Westphalen und Rheinland zu Paderborn, von Fanny Nathan, Gründerin und Vorsteherin der Anstalt, entnehmen wir, daß gegenwärtig dreiunddreißig Zöglinge in der Anstalt sich befinden. Von diesen besucht einer daS hiesige Gymnasium, vierundzwanzig Zöglinge werden von dem Anstaltslehrer unterrichtet. Die acht Waisenmädchen genießen den Unterricht bei einer Lehrerin, ^welche in der Anstalt wohnt. Der Gesanguntericht wird von einem besvndern Gesanglehrer geleitet. Es ist unser unausgesetztes, ernsteS Streben, heißt es im Bericht, unsere Zöglinge, unter sorgsamer Berücksichtigung ihrer Anlagen und Fähigkeiten, zu tüchtigen, brauchbaren Menschen heranzubilden, und jedes Kind nach seinen Kräften und in der seiner Entwickelung entsprechenden Weise sorgsam zu erziehen. Denn nach unseren Statuten ist das Maaß der den Zöglingen mitzutheilenden geistigen Bildung kein allgemein vorgeschriebenes, sondern es soll Anlage und Neigung, jedes Einzelnen bei der Ausbildung möglichst zur Richtschnur genommen werden, weil wir es für unsere Pflicht halten, keine Anlage unserer Zöglinge untergehenzu laffen, die geistige Bildung unserer Zöglinge nach Möglichkeit und nach allen Richtungen hin, so